Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Angabe im Beförderungspapier "Masse/Liter/kg"? #17069 20.06.2013 16:45
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79
B
bastianmannheim Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
B
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79
Hallo liebe Mitstreiter!
Ich brauche bitte eure Meinungen.
Und zwar geht es um den Eintrag im Beförderungspapier nach ADR 5.4.1.1.1. f).
Hier ist im Wortlaut eindeutig "...als Volumen bzw. als Brutto- oder Nettomasse" gegeben. Daraus folgt für mich, dass ich im Beförderungspapier nicht Kilogramm oder Liter als Einheit angeben darf, sondern beispielsweise "Masse: 100" eintragen soll.
Gegensätzlich hierzu ist im Kapitel 1.1.3.6.3. nur von kg und l die Rede. Dies bezieht sich zwar nicht auf das Beförderungspapier, aber wie will der Fahrer korrekt die Punkte ausrechnen, wenn er im Beförderungspapier nur die Angabe der Masse findet?
Praxisbeispiel: es werden 1000l Benzin in einem IBC transportiert, die gefährliche Flüssigkeit hat aber nur eine Masse von 800 (kg).
Wie seht ihr das bitte, welche Einheitsangabe muss denn nun richtigerweise ins Beförderungspapier?
Besten Dank schonmal und Grüße aus Mannheim,
Sebastian

Re: Angabe im Beförderungspapier "Masse/Liter/kg"? [Re: bastianmannheim] #17070 20.06.2013 20:59
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo Sebastian,

wird lediglich eine dimensionslose Zahl angegeben, weiß niemand, ob es sich um 10 g, 10 kg oder 10 t bzw. um 20 l oder 20 m³ handelt. Die Dimension der Menge ist deshalb immer im Beförderungspapier anzugeben. Die zugelassenen Maßeinheiten sind in Unterabschnitt 1.2.2.1 ADR/RID aufgeführt. Die Menge kann als Volumen, als Bruttomasse oder als Nettomasse angegeben werden; hier besteht Wahlfreiheit.

Ausnahme: Falls die Freistellung gem. Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR im Verlauf der Beförderung angewendet werden soll, dann würde ich für die einzelnen Güter gleich von Haus aus die in Absatz 1.1.3.6.3 ADR vorgegebenen Dimensionen und Maßeinheiten verwenden. Zusätzlich ist die Gesamtmenge der gefährlichen Güter für jede Beförderungskategorie im Beförderungspapier anzugeben [Bem. 1 zu Abs. 5.4.1.1.1 f) ADR]. Die Gesamtmenge je Beförderungskategorie kann als dimensionsloser, analog zu Absatz 1.1.3.6.4 ADR berechneter Wert, angegeben werden [Nr. 5-13.2 RSEB 2011 bzw. Nr. 5-14.2 RSEB 2013].

Prinzipiell wird das Beförderungspapier nicht vom Fahrer erstellt. Die Verantwortung liegt hier beim Beförderer, der dafür zu sorgen hat, dass dem Fahrzeugführer ein korrekt ausgefülltes Beförderungspapier einschließlich der Angaben zur Gesamtmenge je Beförderungskategorie vor Beförderungsbeginn übergeben wird [§ 19 Abs. 2 Nr. 5 a) GGVSEB in Verbindung mit Unterabschnitt 8.1.2.1 a) ADR]. Die Umrechnung von Masse in Volumen oder umgekehrt ist deshalb nicht vom Fahrer vorzunehmen.

Besteht die Ladung nur aus Gütern einer einzigen Beförderungskategorie, gelten die Höchstmengen der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR. Die 1000 Punkte sind nur dann zu berechnen, wenn die Ladung aus Gütern besteht, die mehreren Beförderungskategorien zugeordnet sind (Abs. 1.1.3.6.4 ADR). Ein guter Disponent wird diese Berechnung dem Fahrer gleich zusammen mit dem Beförderungspapier aushändigen; schließlich soll der LKW ja rollen und der Fahrer so weit wie möglich von administrativen Aufgaben entlastet werden.

Aus meiner Sicht ist die Freistellung gem. Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR im Sammel- und Verteilverkehr nur schwierig umsetzbar, denn die Mengen und Punkte müssen nach jedem Lade-/Entladevorgang neu berechnet werden. Die Erleichterung in Ausnahme 18 GGAV, die von der Angabe der Gesamtmenge befreit, darf im Rahmen des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR nicht angewendet werden.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 21.06.2013 06:37.
Re: Angabe im Beförderungspapier "Masse/Liter/kg"? [Re: King_Louie_21] #17071 24.06.2013 10:45
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79
B
bastianmannheim Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
B
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 79
Danke dir, das hilft weiter. So sehe ich das mittlerweile auch.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Versand des Heliumkompressors
von Krishanth - 25.06.2025 05:31
Unterweisungspflicht bei "Begrenzten Mengen"
von M.A.T. - 24.06.2025 14:05
Verzögerungsfrei Annahme
von JensK - 23.06.2025 15:37
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3