Handwerkerregelung
#17257
17.07.2013 10:15
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Pablo
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Liebe Gefahrgutfreunde,
ich habe eine Frage zur Auslegung der Handwerkrerregelung. Ist es möglich, diese Handwerkererrelung (ADR 1.1.3.1 c)) zur Vorführung von Produkten zu nutzen?
Ein Außendienstler hat z. B. ein neues Werkzeug mit Lithium-akku bei sich, um dieses neue Werkzeug dem Kunden vorzuführen. Fall für die Handwerkerregelung?
Wie sieht es mit Prototypen aus, kann dort auch die Handwerkerregelung genutzt werden, falls man die Verpackungsvorschriften der SV 310 einhält?
Vielen Dank im Voraus!
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Re: Handwerkerregelung
[Re: Pablo]
#17258
17.07.2013 15:09
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Kay Schmauder
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Hallo Pablo,
die SV 310 gilt für die UN3480/UN3090, also nur für die Batterie alleine, nicht für in bzw. mit Ausrüstung verpackte Batterien. Ggf. sollte mal überlegt werden ob die SV 188 passt.
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Handwerkerregelung
[Re: Kay Schmauder]
#17259
17.07.2013 16:03
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Gandalf
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Hallo Pablo, die SV 310 gilt doch nur: sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden, was ja wohl auf euren Fall nicht zutrifft, wenn ich das richtig verstehe. Gruß Gandalf
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Re: Handwerkerregelung
[Re: Pablo]
#17260
17.07.2013 20:30
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Gerald
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Hallo Pablo, Wie sieht es mit Prototypen aus Sieh doch mal in die Multilaterale Vereinbarung 228, diese könnte Dir bei Deinem Problem helfen. Sie kann ja auch bei innerstaatlichem Transport genutzt werden. Unter dem Link findest Du sie; http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/114770/publicationFile/80065/mv.pdf
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Handwerkerregelung
[Re: Pablo]
#17261
19.07.2013 10:12
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Pablo
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Vielen Dank euch allen für die bisherigen Informationen! Gut das mit den Prototypen ist jetzt geklärt, aber zählt eine Vorführung von normalen Geräten beim Kunden zur Handwerkerregelung?
Viele Grüße! Und ein sonniges Wochenende!
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Re: Handwerkerregelung
[Re: Pablo]
#17262
19.07.2013 10:48
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krottendorfer
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Hallo Pablo, meiner Meinung passt die 1.1.3.1.c (Handwerkerregelung) nicht, da es sich um keinen Transport zu Baustellen, keine Messungen, Reperaturen und Wartungsarbeiten handelt. Treffender ist hier die Freistellung nach 1.1.3.1.b: Beförderung von ... Geräten, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, ... .
Grüsse aus Österreich Krottendorfer
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Re: Handwerkerregelung
[Re: krottendorfer]
#17263
19.07.2013 11:16
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matigol
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Meiner Meinung nach passt die Handg perfekt! Denn es handelt sich nicht um eine Versorgungslieferung und in irgendeiner Broschüre habe ich genau dieses Beispiel auch mal gelesen. Das Produkt zur Vorführung ist ja eigentlich das typische "Handwerkzeug" für den Aussendienstler. Thread bezüglich Vorführung und Handwerkerregelung Hier wurde das Thema auch schon einmal diskutiert. Bei uns wird die Vorführung tatsächlich unter 1.1.3.1C durchgeführt. Aber das sollte jeder für sich einschätzen, da es keine genaue Beschreibung gibt für diesen Fall. Ich sehe es in der gleichen Kategorie wie die beschriebenen Wartungsarbeiten oder Messungen. Grüße Mati
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Re: Handwerkerregelung
[Re: matigol]
#17264
19.07.2013 15:14
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sonnenblume85
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Ich sehe das auch so.. ich kenne viele Unternehmen, deren Aussendienst nach 1.1.3.c) fahren. Solange der Kunde nicht mit Produkt versorgt wird und es wirklich sich wirklich um Vorführzwecke handelt, ist das kein Problem. Ich hatte diese Frage auch schon mit verschiedenen Überwachungsbehörden besprochen und habe Zustimmung bekommen.
Schönes Wochenende!
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Re: Handwerkerregelung
[Re: sonnenblume85]
#17265
07.08.2013 12:18
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Claudi
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Sehe ich auch so mit der Begründung:
Zweck des Außendienstmitarbeiters ist: Vorführungen/Arbeiten mit dem Produkt. Der Einsatzort beim Kunden ist quasi die "Baustelle" des Außendienstmitarbeiters, auf der er Produkte, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit mitführt, benutzt.
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Re: Handwerkerregelung
[Re: Pablo]
#17266
04.10.2013 18:15
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King_Louie_21
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Hallo Kolleg(inn)en, jetzt wird's spannend: Die Europäische Union hat alle ADR-Vertragsstaaten gebeten, ihre jeweiligen Interpretationen der sogenannten Handwerkerbefreiung (1.1.3.1 lit. c ADR) für die nächste Tagung der WP.15 Arbeitsgruppe im November darzulegen, speziell zu folgenden Punkten: - Wie definieren die Vertragsstaaten den Begriff der Beförderung in Verbindung mit der Haupttätigkeit des Unternehmens?
- Wird sowohl die Aufzählung der in der Befreiung genannten Arbeitsstätten als auch die Aufzählung der Tätigkeiten in allen Staaten als beispielhaft angesehen?
- Wie unterscheiden die zuständigen Behörden in der Praxis, ob die Beförderung nicht zur internen oder externen Versorgung erfolgt?
Da bin ich schon mal neugierig, was bei dieser Diskussion als Ergebnis rauskommt. Fundstelle: ECE-TRANS-WP15-95-inf6e (Exemptions for ancillary carriage pursuant to 1.1.3.1 (c) of ADR) Schöne Grüße.
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Re: Handwerkerregelung
[Re: King_Louie_21]
#17267
08.10.2013 11:16
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Rumpelbirne
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Hallo,
mal ne kleine Frage Off-Topic. Wer vertritt eigentlich die jeweiligen ADR-Vertagsstaaten? Ich denke nicht, dass unser Herr Verkehrsminister da sitzt.
gruß Rumpel
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Re: Handwerkerregelung
[Re: Rumpelbirne]
#17268
08.10.2013 12:16
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King_Louie_21
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Hallo Rumpelbirne, hier mal als Beispiel die Teilnehmerliste der gemeinsamen Frühjahrstagung 2013 RID/ADR/ADN: http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans..._22.03.2013.pdfDie Sitzungen werden demzufolge durch Lobbyisten/Verbände und Ministerialbürokratie sowie durch Vertreter der UNO/ECOSOC/UNECE und der OTIF bestritten. Schöne Grüße.
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Re: Handwerkerregelung
[Re: King_Louie_21]
#17269
13.11.2013 22:10
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King_Louie_21
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jetzt wird's spannend: Die Europäische Union hat alle ADR-Vertragsstaaten gebeten, ihre jeweiligen Interpretationen der sogenannten Handwerkerbefreiung (1.1.3.1 lit. c ADR) für die nächste Tagung der WP.15 Arbeitsgruppe im November darzulegen, speziell zu folgenden Punkten: Hallo Gefahrgut-Kolleg(inn)en, schade, ich hatte gedacht, dass die Handwerkerregelung in 1.1.3.1 c) ADR mal richtig vernünftig diskutiert wird und die Rechtsunterworfenen dann mehr Klarheit bekommen. Dem ist wohl nicht so. Die ADR-Vertragsstaaten haben auf Ihrer Konferenz (WP.15 Arbeitsgruppe) Anfang November 2013 festgestellt, dass durchaus unterschiedliche Interpretationen in den einzelnen Ländern bestehen. Vielleicht will man sich deshalb eventuell irgendwann mal auf einer späteren Sitzung damit genauer beschäftigen, wenn denn überhaupt Delegationen konkrete Fälle vorstellen wollen. Das schaut nicht so aus, wie wenn hier Handlungsbedarf erkannt worden wäre. Da kann ich die Delegationen zu ihrer Schwerpunktsetzung nur beglückwünschen: Logisch, die Strichstärke der Umrandung einer Fischflosse (Änderung des Abs. 5.2.1.8.3) ist mit Sicherheit absolut wichtiger als eine europaweit eindeutige Handwerkerregelung. Wie konnte ich nur etwas anderes glauben? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> Fundstelle: Von der 95. Tagung der WP.15 (Genf, 4. bis 8. November 2013) angenommene Texte, Seite 2, Abs. 12 ff. Schöne Grüße.
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Re: Handwerkerregelung
[Re: King_Louie_21]
#17270
14.11.2013 09:07
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Gandalf
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Hallo King_Louie_21, Die ADR-Vertragsstaaten haben auf Ihrer Konferenz (WP.15 Arbeitsgruppe) Anfang November 2013 festgestellt, dass durchaus unterschiedliche Interpretationen in den einzelnen Ländern bestehen. Da wir ja auf dem Weg zu einem einheitlichen Dienstleistungsmarkt sind, braucht sich also jeder nur nach seinem Nationalrecht richten und die Regelungen des Staates in dem er tätig ist ignorieren oder? Passieren (Owi und Bußgeld) dürfte ja dann eigentlich nichts, schließlich ist allgemein akzeptiert, dass es auch anders geht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Natürlich ist eine Strichstärke der Umrandung wichtiger. Großkontrollen auf Autobahnen z. B. haben ja nicht die Handwerker im Visier (die fahren ja eh unter einer Freistellung irgendeines ADR-Staates - wie soll man das prüfen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />), aber eine Strichstärke - die kann man nachmessen (Dokumentation und Prüfmittelüberwachung ist bei den Kontrollbehörden sicherlich implementiert). <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 14.11.2013 09:09.
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