Hallo zusammen,
ich bin mit demm GG soweit vertraut (verheiratet?), dass ich weiß, das die Form des Beförderungspapier nicht entscheidend ist, sondern dessen Inhalt (5.4.1.1). Nun wurde ich gefragt, da es nicht um die Form geht, ob man ein Beförderungspapier auch als PDF (im Smartphone) mit sich führen kann und dies dann trotzdem zulässig ist und auch vorzeigbar?! Hier ist dann wahrscheinlich eher der Ausdruck "Medium" anstatt Form zu benutzen.
Wenn ich mir 5.4.0.1 bis 5.4.0.3 durchlese komme ich für mich zu dem Schluß, dass es generell nicht verboten ist, NUR muss ich im entscheidenden Falle (Kontrolle,...) dann dafür sorgen können, das ich meine elektronische Datei auch aufs Papier kriegen kann. D.h. ich muss neben einem Smartphone auch noch einen Drucker mitführen, um alles greifbar "schwar auf weiß" zu bekommen!?
Das sehe ich doch richtig, oder?
Danke für eure Ressonanz!
Grüße aus dem Norden
O.Freithofer