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De Minimis per Luftpost? #17478 03.09.2013 08:44
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DTM Offline OP
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Guten Morgen,

kann mir jemand sagen, ob:

- "De Minimis" auch per Luftpost verschickt werden dürfen? (Gem. 2.6.10 der IATA-DGR nur als Fracht)

- für den Versand von "De Minimis"-Mengen auch eine IATA-PK-Schulung erforderlich ist.

Vielen Dank und frohes Schaffen.

Simone

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: DTM] #17479 03.09.2013 13:46
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G. Homann Offline
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Hallo Simone,
als Luftpost -> Fehlanzeige, siehe 2.4.1 ff (außer die dort aufgeführten Güter natürlich).
PK-Schulung -> In 2.6.10.1 (a) bis (d) werden die Voraussetzungen genannt. Auf die in 2.6.1 aufgeführte Verpflichtung zur Schulung beim Versand freigestellter Mengen wird nicht verwiesen, also müsste es m.E. ohne Schulung gehen.

Gruß
Günther

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: G. Homann] #17480 03.09.2013 14:40
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DTM Offline OP
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Hallo Günther,

vielen Dank für deine Hilfe. Dann war ich bzgl. der Luftpost auf dem richtigen Weg.

Allerdings hätte ich die Schulungsanforderungen doch anders interpretiert, sodass dies ein sehr guter Hinweis ist :-)

Vielen Dank und noch einen schönen Tag!

Simone

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: DTM] #17481 24.11.2015 15:38
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tree787 Offline
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Hallo,

für mich ist noch unklar, worin der Unterschied zwischen Luftfracht und Luftpost besteht.

Im vorliegenden Fall sollen 10 Proben in Kunststoffbehältern, welche produktionsbedingt je ca. 20mg Ethanol enthalten, per FedEx von Deutschland in die USA versandt werden. Aus meiner Sicht kann hier die De Minimis Regelung angewandt werden. Hat jemand Einwände?

Danke!

Gruß

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: G. Homann] #17482 25.11.2015 11:58
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DJSMP Offline
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Hallo Simone,
als Luftpost -> Fehlanzeige, siehe 2.4.1 ff (außer die dort aufgeführten Güter natürlich).
PK-Schulung -> In 2.6.10.1 (a) bis (d) werden die Voraussetzungen genannt. Auf die in 2.6.1 aufgeführte Verpflichtung zur Schulung beim Versand freigestellter Mengen wird nicht verwiesen, also müsste es m.E. ohne Schulung gehen.

Gruß
Günther


Sehe ich auch so. In 2.6.10.1 wird ausrücklich auf FRACHT Bezug genommen. Damit ist auch hier im Umkehrschluss erkennbar, dass De Minimis nicht per Post befördert werden dürfen.

Schulung ist nicht anwendbar. Das LBA würde sicher argumentieren, dass die Leute "Bescheid wissen" müssen.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 25.11.2015 12:11.
Re: De Minimis per Luftpost? [Re: tree787] #17483 25.11.2015 12:10
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DJSMP Offline
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Hallo,

für mich ist noch unklar, worin der Unterschied zwischen Luftfracht und Luftpost besteht.

Im vorliegenden Fall sollen 10 Proben in Kunststoffbehältern, welche produktionsbedingt je ca. 20mg Ethanol enthalten, per FedEx von Deutschland in die USA versandt werden. Aus meiner Sicht kann hier die De Minimis Regelung angewandt werden. Hat jemand Einwände?

Danke!

Gruß


"""Luftpost (historisch und in der Philatelie auch Flugpost) ist die Beförderung von Postsendungen per Luftfracht oder Brieftauben. Als Postsendung wird in der Alltagssprache ein Schriftstück oder ein Gegenstand, der mit Hilfe eines Postunternehmens zu einem Empfänger übergeben (aufgegeben) wird, bezeichnet.""" Quelle: wikipedia

Damit ist dein beschriebener Fall über FX für mich LuftFRACHT. Wie oben beschrieben, geht es auch nur als Fracht.

Deine Angaben oben musst du für eine Aussage präzisieren. Welche Menge hast du pro Kunststoffbehälter?

Wenn es um 20 mg pro Kunststoffbehälter geht, habe ich große Einwände! Abgesehen davon, dass du bei Ethanol die Menge in ml brauchst, ist das in diesem Fall zu viel! Nach 2.6.10.1 a) darfst du max. 1ml pro Innenverpackung haben (pro Versandstück 100 ml).

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 25.11.2015 12:12.
Re: De Minimis per Luftpost? [Re: DJSMP] #17484 25.11.2015 14:16
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[/quote]

"""Luftpost (historisch und in der Philatelie auch Flugpost) ist die Beförderung von Postsendungen per Luftfracht oder Brieftauben. Als Postsendung wird in der Alltagssprache ein Schriftstück oder ein Gegenstand, der mit Hilfe eines Postunternehmens zu einem Empfänger übergeben (aufgegeben) wird, bezeichnet.""" Quelle: wikipedia

Damit ist dein beschriebener Fall über FX für mich LuftFRACHT. Wie oben beschrieben, geht es auch nur als Fracht.

Deine Angaben oben musst du für eine Aussage präzisieren. Welche Menge hast du pro Kunststoffbehälter?

Wenn es um 20 mg pro Kunststoffbehälter geht, habe ich große Einwände! Abgesehen davon, dass du bei Ethanol die Menge in ml brauchst, ist das in diesem Fall zu viel! Nach 2.6.10.1 a) darfst du max. 1ml pro Innenverpackung haben (pro Versandstück 100 ml). [/quote]

Danke für die Antwort.
Die Defintion in Wikipedia hatte ich auch gefunden. Ich gehe jetzt davon aus, dass FedEx also kein Postunternehmen im klassischen Sinne ist. Die Antwort reicht mir auf jeden Fall aus.

Wie oben beschrieben enthalten die Behälter je 20mg Ethanol. In ein Volumen umgerechnet sind dies 0,025ml (bei 789 kg/cbm), also ganz schön wenig. Daher dürfte die Regelung greifen.

Gruß

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: tree787] #17485 26.11.2015 07:49
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Man müsste eben richtig lesen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ich lese die ganze Zeit von 20 GRAMM pro Behälter und wundere mich: Was will er denn? Aber bei 20 MILLIGRAMM sieht das natürlich anders aus.

Ethanol hat E1 bzw. E2. Bei 0,025ml pro Behälter ist alles im grünen Bereich. Denke aber daran, dass du den Falltest und Stapeldrucktest im versandfertigen Zustand gemacht haben musst.

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: DJSMP] #17486 26.11.2015 08:38
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Denke aber daran, dass du den Falltest und Stapeldrucktest im versandfertigen Zustand gemacht haben musst.


Kein Ding <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> und danke!

Zu dem Test: kann man sich diesen sparen, wenn man eine bauartzugelassene Außenverpackung nutzt? Diese haben ja quasi entsprechende Prüfungen bereits bestanden. Gibt es Formblätter, wie so ein Test dokumentiert werden muss?

Ich überlege gerade noch, ob das Gewicht der gesamten Probe für die Mengenberechnung herangezogen werden muss, da der Ethanol mit Titandioxid und einem Farbstoff vermischt ist.

Gruß

Zuletzt bearbeitet von tree787; 26.11.2015 12:14.
Re: De Minimis per Luftpost? [Re: tree787] #17487 01.12.2015 07:56
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Hallo Tree,
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Zu dem Test: kann man sich diesen sparen, wenn man eine bauartzugelassene Außenverpackung nutzt? Diese haben ja quasi entsprechende Prüfungen bereits bestanden. Gibt es Formblätter, wie so ein Test dokumentiert werden muss?

Sehr wahrscheinlich treffen die geprüften Innenverpackungen der 4G-Box nicht mit deinen Innenverpackungen überein. Somit sollte der Test schon separat gemacht werden. Die Beschreibung dazu steht ja in 2.6.6.1
Das Ganze so durchführen und selbst dokumentieren inkl. Fotos
So würde ich das zumindest machen!

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Ich überlege gerade noch, ob das Gewicht der gesamten Probe für die Mengenberechnung herangezogen werden muss, da der Ethanol mit Titandioxid und einem Farbstoff vermischt ist.

Wenn das eine Mischung ist, könnte man prüfen ob eine andere UN-Nummer in Frage käme, ansonsten gilt die Menge der gesamten Mischung. Kommst Du dann noch hin mit Deinen 20 mg?
gruss..aw

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: aw_] #17488 01.12.2015 08:09
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Wenn das eine Mischung ist, könnte man prüfen ob eine andere UN-Nummer in Frage käme, ansonsten gilt die Menge der gesamten Mischung. Kommst Du dann noch hin mit Deinen 20 mg?


Hallo,
ja ich komme da noch hin (unter 1g). Die Antwort ist aber für das nächste Mal sehr nützlich, wenn es dann über 1g/ml liegt.
Danke!

Grüße

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: tree787] #17489 22.03.2016 07:13
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Hallo,

um nochmal auf dieses Thema zurückzukommen: da das Versandstück mit diesen De Minimis Mengen i.d.R. erst auf der Straße transportiert wird, müsste dann quasi erst das ADR hinzugezogen werden. Daher müssten die Mengen als Freigestellte Mengen behandelt und auch gekennzeichnet werden. Oder erwähnt das ADR auch Kleinstmengen, welche nicht gekennzeichnet werden müssen, sondern für die die Anforderungen nach IATA ausreichend sind? Davon habe ich noch nicht gelesen.

Danke und Gruß

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: tree787] #17490 22.03.2016 08:51
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Hallo Tree,

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Hallo,

um nochmal auf dieses Thema zurückzukommen: da das Versandstück mit diesen De Minimis Mengen i.d.R. erst auf der Straße transportiert wird, müsste dann quasi erst das ADR hinzugezogen werden. Daher müssten die Mengen als Freigestellte Mengen behandelt und auch gekennzeichnet werden. Oder erwähnt das ADR auch Kleinstmengen, welche nicht gekennzeichnet werden müssen, sondern für die die Anforderungen nach IATA ausreichend sind? Davon habe ich noch nicht gelesen.

Danke und Gruß


Meines Erachtens ist ADR 1.1.4.2.1 auch hier anwendbar. Da es aber kein DGD gibt, sollte der Frachtbrief mitgegeben werden, und irgendwo in den Dokumenten auch der Verweis auf 1.1.4.2.1 wie in 5.4.1.1.7 ADR verlangt.
gruss..aw

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: tree787] #17491 22.03.2016 10:40
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Kleinstmengen mit Freistellung sind im ADR in Kapitel 3.5 und in Spalte 7b der Tabelle in 3.2 abgehandelt.
M.A.T.

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: M.A.T.] #17492 22.03.2016 12:37
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Muss meine Aussage auch zur Diskussion stellen, aufgrund folgendem Passus, gem. ADR 1.1.4.2.1 am Ende:
Diese Abweichung gilt nicht für Güter, die nach Klassen 1-9 des ADR als gefährlich eingestuft sind, nach den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO jedoch als nicht gefährlich gelten.

Gilt die De-Minimes-Regelung gem. IATA-DGR als -nicht gefährlich- oder eher als Erleichterung?
gruss..aw

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: aw_] #17493 23.03.2016 12:14
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Gilt die De-Minimes-Regelung gem. IATA-DGR als -nicht gefährlich- oder eher als Erleichterung?


Der Endpassus in 1.1.4.2.1 bezieht sich m.E. lediglich auf die Gefahrgüter und nicht auf etwaige Erleichterungen. Das im vorliegenden Fall zur Diskussion stehende Ethanol ist nach IATA-DGR prinzipiell als gefährlich eingestuft. Im Kleinstmengenbereich werden die als gefährlich eingestuften Güter nicht ungefährlich sondern es werden durch das geringere Risiko Erleichterungen eingeräumt.

Danke für den Hinweis auf 1.1.4.2.1
Da nach hiernach die Kennzeichnungen, Verpackungen etc. nach IATA-DGR anstelle der Vorgaben nach ADR zulässig sind, stellt sich nur noch die Frage, ob 1.1.4.2.1 a) erfüllt ist, da nach IATA für De Minimis Mengen keine Kennzeichnung notwendig ist. Es folgt: ist eine nach IATA nicht erforderliche Kennzeichnung eine Kennzeichnung? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Wenn ja, müssten die Vorgaben nach ADR eingehalten sein.

Freistellungen sind unter 1.1.4.2.1 leider nicht erwähnt. Ich gehe aber davon aus, dass der Einführungssatz dies mit einschließt, da bei Freistellungen insb. das Verpacken, Kennzeichnen, Zusammenpacken etc. zu beachten ist.

Gruß

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: aw_] #17494 29.03.2016 10:23
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Ethanol 20 mg und Titandioxid (fest, unlöslich), sowie Farbstoff?
Das sieht mir sehr nach UN3175 aus und wenn das Gemisch als solches fest ist (Penetrometertest), also sich der Aggregatzustand geändert hat, ist UN1170 falsch.

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: aw_] #17495 11.04.2016 12:39
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Warum macht Ihr euch mit den De-Minimis im ADR ins Hemd? Die gleiche De-Minimis-Regelung existiert doch auch im ADR in 3.5.1.4. Da braucht man sich über die Transportkette eigentlich gar keine Gedanken machen.

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: DJSMP] #17496 12.04.2016 07:13
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Die gleiche De-Minimis-Regelung existiert doch auch im ADR in 3.5.1.4. Da braucht man sich über die Transportkette eigentlich gar keine Gedanken machen.

Danke für den Hinweis! Das hatte ich einfach übersehen.
gruss..aw

Re: De Minimis per Luftpost? [Re: aw_] #17497 19.04.2016 06:44
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Danke für den Tipp. Alles doch so einfach... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

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