Hallo Herr Kiefler,
wenn ich mir den IMDG-Code ansehe, komme ich zum Ergebnis, dass Sie Ihre diagnostische Probe (UN 3373) auch bei zusätzlicher Verwendung von UN 1845 Trockeneis ohne Beförderungsdokument gemäß IMDG-Code versenden können. Bezüglich des Trockeneises müssen Sie allerdings auch die Sondervorschrift 297 beachten und das Versandstück entsprechend beschriften. Zusätzlich dazu ist der Gefahrzettel Nr. 9 und die Kennzeichnung "UN 1845" anzubringen, da das Trockeneis gemäß Gefahrgutliste entsprechend eingestuft ist.
Erlauben Sie mir abschließend noch die Bemerkung, dass es sich bei UN 3373 entgegen Ihrer Aussage um Gefahrgut handelt und dass lediglich bei Einhaltung bestimmter Vorschriften weitere Regelungen aus dem IMDG-Code nicht anzuwenden sind.