UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g
#1797
29.06.2004 15:50
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78
M.Brück
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78 |
Hallo liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
seit einige Zeit befasse ich mich sehr intensiv mit der Gefahrgutklasse 6.2. Dabei bin ich auf einige Ungereimtheiten gestoßen, so dass ich hier nur einmal kurz eine These zur Diskussion stellen möchte.
IN EINRICHTUNGEN DER HUMANMEDIZIN GIBT ES KEINEN ABFALL DER UN-NR. 3291
Ich bin echt gespannt auf Eure Meinungen zu dieser These und freue mich über recht viele Anmerkungen.
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
|
|
Re: UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g
[Re: M.Brück]
#1798
30.06.2004 09:56
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo Herr Brück
Ich denke, ich weiss worauf Sie anspielen möchten. Falls man klinische Abfälle hat und diese nicht behandelt zB sterilisiert, könnte man meinen dass diese Abfälle (bspw. Spritzennadeln oder so) als Infectiuos substance versenden muss. Das dürfte schwer werden, wenn man nicht genau weiss, ob und welche infektiösen Stoffe denn enthalten sind.
Daher nehme ich an, dass es für solche allgemeinen Abfälle, welche vielleicht einfach "gesundes" Blut anthalten (bspw. aben an einer Nadel, in einer Spritze) diese UN-Nummer gibt. Klar, dass man die Abfälle von spezifischen Patienten (bspw. ein HIV-Erkrankter) anders versendet. Oder wie würden Sie bspw. einen explantierten Herzschrittmacher einer Person versenden, welcher nicht an einer Infektionskrankheit leidet, aber der Herzschrittmacher Blut und so daran hat?
Freundliche Grüsse
|
|
Re: UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g
#1799
30.06.2004 15:34
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78
M.Brück
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78 |
Hallo Reinhard,
cih weiß nicht, ob das Problem mit den klinischen Abfällen auf das ich anspiele in der Schweiz ein Problem ist. In Deutschland taucht dieses Problem erst auf durch bestimmte Hinweise in der RSE, ob es ähnliches in der Schweiz gibt, weiß ich nicht.
Ich werde es später auf jeden Fall auflösen, möchte aber erst noch die Meinung einiger anderer Gefahrgutexperten hören bzw.lesen.
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
|
|
Re: UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a
[Re: M.Brück]
#1800
11.08.2004 12:25
|
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325 |
Hallo Mario, der Aussage "IN EINRICHTUNGEN DER HUMANMEDIZIN GIBT ES KEINEN ABFALL DER UN-NR. 3291" stimme ich nicht zu! Die Definition klinischer Abfälle sowie deren Zuordnung ist in UA 2.2.62.1.8, 2.2.62.1.9 geregelt. Ferner findet sich hier der Verweis auf dekontaminierte Abfälle. Weiterhin sind RSE Nr. 2-5.1 f. zu beachten. Nun ein Beispiel aus der Praxis: Abfälle aus der Blutproduktion (Transfusionsmedizin) wie z.B. Blutbeutel, Schläuche... werden nicht autoklaviert, sind nach wie vor als potenziell infektiös zu betrachten und "bedürfen auch außerhalb der Einrichtung (Institut) einer besonderen Behandlung" (RSE Nr. 2-5.1).Sie sind damit UN 3291 zuzuordnen. Gleiches gilt für in Arztpraxen üblich anfallende Abfälle (Spritzennadeln, Tupfer,...) die mit Blut, Sekreten o.ä. behaftet sind, nicht autoklaviert werden und nicht näher spezifiziert werden können, weil kein konkreter Krankheitsverdacht (z.B. Hepatitis, HIV,...) vorliegt.
Gruß
Günther Homann
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|