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Bezettelung #18174 20.01.2014 15:51
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Cellex Offline OP
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Hallo zusammen,

wir betreiben Problemabfallsammlung überwiegend mit der Ausnahme 20.

Müssen Kisten aus Stahl (4A)von beiden gegenüberliegenden Seiten wie nach

Kapitel5.2.2.1.7 gekennzeichnet werden? Oder gelten diese nicht als

Großverpackungen wie in der P001 unter 4.1.4.1 ?

MfG

Cellex

Re: Bezettelung [Re: Cellex] #18175 20.01.2014 17:12
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Gerald Online
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Hallo Cellex,

Antwort auf
Müssen Kisten aus Stahl (4A)von beiden gegenüberliegenden Seiten wie nach Kapitel5.2.2.1.7 gekennzeichnet werden?


Hier geht es um Großpackmittel (IBC) bzw. Großverpackungen,

- IBC haben den Code 11, 13, 21 oder 31 und

- Großverpackungen haben den Code 50 bzw. 51.

Also keinen Code 4A!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Bezettelung [Re: Cellex] #18176 20.01.2014 22:37
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
wir betreiben Problemabfallsammlung überwiegend mit der Ausnahme 20.

Hallo Cellex,

wenn ich Nummer 1 der Ausnahme 20 richtig verstehe, dann sind die Bezettelungsvorschriften des ADR und der GGVSEB bei Anwendung der Ausnahme 20 nicht zu beachten. Statt dessen gelten die im letzten Satz der Nummer 2.2 der Ausnahme 20 genannten Bezettelungspflichten. Angaben zur Anzahl der Gefahrzettel je Versandstück konnte ich in der Ausnahme 20 nicht finden. Daraus würde ich schlussfolgern, dass die Gefahrzettel nur einmal pro Versandstück erforderlich sind. Dabei spielt es aus meiner Sicht keine Rolle, ob eine Verpackung oder ein Großpackmittel (IBC) vorliegt. Eine Kiste aus Stahl (4A) gilt als Verpackung.

Die Verwendung von Großverpackungen ist in der Ausnahme 20 nicht vorgesehen. Außerdem ist die P001 im Rahmen der Ausnahme 20 belanglos.

Noch ein Hinweis: Die Ausnahme 20 ist befristet bis 30.06.2015.

Schöne Grüße.

Re: Bezettelung [Re: King_Louie_21] #18177 24.01.2014 14:33
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Cellex Offline OP
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Hallo und vielen Dank an Euch,

für die Erläuterungen ich sehe jetzt viel klarer.

Gruß

Cellex


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