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Richtige Versandbezeichnung auf Niederländisch #18181 21.01.2014 16:00
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

wo finde ich das ADR in Niederländisch...

Danke für Eure Mühen... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Richtige Versandbezeichnung auf Niederländisch [Re: Kay Schmauder] #18182 21.01.2014 22:10
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Kay,

wo soll's denn hingehen bzw. wo soll die Sendung herkommen, Flandern oder Holland? Die Übersetzungen weisen kleine landsmannschaftliche Unterschiede auf.

a) Der belgische Bundesdienst für Mobilität und Transport hat das ADR 2013 sowohl in niederländischer wie in französischer Sprache im belgischen Staatsblatt vom 19.12.2012 veröffentlicht:b) Wenn es ein Dokument der Regierung der Niederlande sein soll, wirst Du hier fündig:Schöne Grüße.

Re: Richtige Versandbezeichnung auf Niederländisch [Re: King_Louie_21] #18183 26.01.2014 11:25
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Kay Schmauder Offline OP
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Moin moin,

genau das was ich suchte. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Das Gut soll in den Niederlanden herum gefahren werden und da wir dort die Bilaterale Vereinbarung 8-irgendwas haben reicht hier die NL-Sprache im Beförderungspapier.

Und da mein Niederländisch etwas eingerostet ist <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> brauchte ich etwas Suchhilfe <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ach ja beinahe vergessen DANKE!


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Richtige Versandbezeichnung auf Niederländisch [Re: Kay Schmauder] #18184 26.01.2014 22:31
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Das Gut soll in den Niederlanden herum gefahren werden und da wir dort die Bilaterale Vereinbarung 8-irgendwas haben reicht hier die NL-Sprache im Beförderungspapier.

Hallo Kay,

wahrscheinlich meinst Du die bilaterale Vereinbarung 3582 (fr/nl) zwischen Belgien und den Niederlanden, die es zulässt, die gemäß den Unterabschnitten 5.4.1.1 und 5.4.1.2 erforderlichen Angaben im Beförderungspapier (Abs. 5.4.1.4.1 ADR) bei direkten Beförderungsvorgängen auf der Straße zwischen diesen beiden Königreichen nur in niederländischer Sprache vorzunehmen. Diese Vereinfachung gilt aber nicht für Beförderungsvorgänge zwischen den Niederlanden und anderen Staaten und gilt auch nicht für sonstige, zusätzlich in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorzunehmende Kennzeichnungen oder Angaben, wie zum Beispiel:
  • 5.1.2.1 Ausdruck «UMVERPACKUNG»
  • 5.2.1.5 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Güter der Klasse 1
  • 5.5.3.4.1 Kennzeichnung von Versandstücken, die ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten
  • 5.5.3.6.2 Warnkennzeichen für Fahrzeuge oder Container, die gefährliche Güter zur Kühlung oder Konditionierung enthalten
  • 5.5.3.7.1 Dokumente im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrzeugen oder Containern, die gekühlt oder konditioniert und vor der Beförderung nicht vollständig belüftet wurden
Für den Schienentransport gibt es eine ähnliche Vereinbarung zwischen Belgien und den Niederlanden. Die multilaterale Vereinbarung ADN/M006, die die Verwendung der niederländischen Sprache auch in Deutschland und Luxemburg für Transporte auf Binnenwasserstraßen zuließ, ist am 30.06.2013 abgelaufen.

Für den innerstaatlichen Landtransport gilt in den Niederlanden die «Regeling vervoer over land van gevaarlijke stoffen». Gemäß «Bijlage 2» zur «Regeling vervoer over land van gevaarlijke stoffen» ist es zulässig, abweichend vom ADR das Beförderungsdokument ausschließlich in niederländischer Sprache auszustellen. Wörtlich heißt es dort zum Unterabschnitt 5.4.1.4 ADR: "Het is toegestaan dat in het vervoerdocument de voorgeschreven aanduidingen uitsluitend zijn gesteld in de Nederlandse taal." Die «Bijlage 2» gestattet es außerdem, die anderen Aufschriften und Kennzeichnungen innerstaatlich in niederländischer, französischer, deutscher oder englischer Sprache vorzunehmen.

Schöne Grüße.


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