Lithium-Batterien + Zusammenpacken mit anderem GG
#18298
18.02.2014 15:45
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Claudi
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Hallo,
ich finde keine Lösung und frage mal in die Runde:
Lithium-Batterien (gemäß SV 188 transportierbar), genauer gesagt, Li-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt sollen mit einem weiteren Gefahrgut (kleine Spraydose, wäre für sich gesehen als LQ transportierbar) zusammen verpackt werden (Koffer mit Li-Akku, Ausrüstung und kleine Spraydose). Wir reden also wirklich von Zusammenpacken, nicht Zusammenladen oder einer gemeinsamen Umverpackung. Das ist doch sicher nicht zulässig? Nur wie begründet man das? Mit 4.1.1.6 ADR?
In SV 188 ist nirgendwo die Rede von Zusammenpacken, aber auch ein Verbot ist nicht zu finden. Über die UN3481 und Spalte 9b der Gefahrgutliste komme ich auch nicht weiter - dort steht zwar nichts drin, also kein Zusammenpacken möglich, aber ich bewege mich ja in SV 188, so dass das restliche ADR (auch Spalte 9b) nicht gilt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Tendenziell: Zusammenpacken von Li-Batterien mit anderem Gefahrgut: verboten - nur suche ich Bestätigung und Begründung.
Vielen Dank.
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Re: Lithium-Batterien + Zusammenpacken mit anderem GG
[Re: Claudi]
#18299
19.02.2014 03:37
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Floridacargocat
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Lt. 49 CFR und IATA ist Klasse 9 nicht Teil der Liste von Segregation und Inkompatibilitaet. Bin im Moment dabei, die Tabelle von Fedex zu suchen, welche zeigt, das Fedex keine zusammengesetzten Verpackungen zulassen, welche sowohl Lithium Batterien als auch andere Gefahrengutklassen enthalten. Irgendwie verstaendlich, den FEDEX hat die entsprechenden Erfahrungen gesammelt (als auch UPS). Diese Inkompatibilaeten sind nicht immer Teil der "variances". Daher mein Ratschlag, immer den Carrier mit einer solchen Gefahrengutsendung mitinvolvieren, in welcher Form auch immer. "Quasi"-gesetzlichen Grundlagen dafuer zu finden wird sehr schwer sein. Fedex (als auch UPS) haben ihre (sehr teuren) Erfahrungen mit Lithium-Batterien gemacht, und die gegenwaertigen Regelungen werden sich in naechster Zukunft noch verschaerfen.
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Re: Lithium-Batterien + Zusammenpacken mit anderem GG
[Re: Claudi]
#18300
19.02.2014 08:38
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King_Louie_21
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Hallo Claudi,
für die Druckgaspackung kann die Freistellungsregelung des Kapitels 3.4 ADR angewendet werden. Für die Lithium-Batterie gilt die Freistellungsregelung der SV 188. Eine Kombination beider Freistellungsregelungen erscheint mir formal möglich, denn gem. Nr. 3-9 RSEB haben weitergehende Freistellungsregelungen (hier SV 188) Vorrang vor den Regelungen des Abschnitts 3.4.1.
Gemäß Abschnitt 3.4.1 d) gilt für die Druckgaspackung der von Dir genannte Unterabschnitt 4.1.1.6, der allgemeine Zusammenpackregeln und -verbote postuliert. Kommt der Unterabschnitt 4.1.1.6 wirklich zum Tragen? Die SV 188 fordert, dass die verwendete Innenverpackung den Schutz vor Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung einschließt, der zu einem Kurzschluss führen kann. Insofern besteht aus meiner Sicht keine Gefahr für eine gefährliche Reaktion zwischen den beiden Gefahrgütern. Falls es diesbezüglich jedoch schon einschlägige Unfälle gegeben haben sollte, dann wäre die Situation selbstverständlich anders zu bewerten.
Einen höheren Sicherheitsstandard darf man natürlich freiwillig immer anwenden.
Schöne Grüße.
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Re: Lithium-Batterien + Zusammenpacken mit anderem GG
[Re: King_Louie_21]
#18301
19.02.2014 12:00
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Claudi
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Danke für die bisherigen Antworten.
4.1.1.6 ADR ist ja relativ vage. Brennbares Treibmittel und theoretische Beschädigung der Batterie wären sicher eine sehr unschöne Kombination - wenn auch vermutlich weder das eine noch das andere Teil beschädigt werden unter normalen Beförderungsbedingungen, weil gut verpackt und geschützt.
Es würde - sollte dieser Fall tatsächlich vorliegen - dann also sowohl mit Lithium-Ionen-Aufkleber (für die UN3481) als auch mit LQ-Raute für die Spraydose gekennzeichnet werden...
Aktuell wird ermittelt, ob es überhaupt eine Druckgaspackung ist - mit Glück ist es ein Pumpspray (mit nicht gefährlichem Produkt und natürlich dann ohne Treibgas), was die Sache deutlich klarer machen würde.
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Re: Lithium-Batterien + Zusammenpacken mit anderem GG
[Re: Claudi]
#18302
22.02.2014 21:04
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Floridacargocat
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Habe jetzt die entsprechende Stelle gefunden. Siehe IATA Dangerous Goods Fedex FX-07 variation "All lithium batteries (Section I, IA, IB and II) in all packing instructions must not be shipped in the same package as the following dangerous goods/divisions:1.4, 2.1, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 and 8 and 2.2 with a Cargo Aircraft Only label. This includes All Packed in One, Overpacks and combination All Packed in One/Overpacks...."
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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