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Kennzeichnung von Fässern innerhalb eines Containe #18413 12.03.2014 10:16
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KWestphal Offline OP
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Ein großes Hallo an alle "Gefahrgut-Praktiker",

wir haben wieder mal ein Problem im Hafen. Unser Container aus Indien mit Gefahrgut ist vom Zoll und Wasserschutzpolizei angehalten und geöffnet worden. Der Container ist korrekt belabelt, nur leider weisen die Fässer im Container nicht die vollständige Belabelung auf. Es fehlen auf allen Fässern die ADR-Label.
Nun müssen wir mal wieder mit unserem Lieferanten streiten. Auf welchen Paragraphen (IMDG oder ADR), etc. kann ich mich denn berufen, dass die Belabelung der Fässer im Container hätte nach ADR Richtlinien geschehen müssen? Muss der Lieferant denn überhaupt die Fässer im Container nach ADR belabeln, (Lieferterm CIF Rotterdam)wenn der Container üblicherweise eigentlich komplett im Hafen übernommen wird und ins Lager verbracht wird?
Wir müssen jetzt die Fässer vor Ort korrekt belabeln lassen, neu palettieren und umschrumpfen lassen, kostet eine Menge Geld, da nur "zertifizierte" Unternehmen dies in Rotterdam machen und natürlich auch Zeit...Der Container ist bis dahin gesperrt. Hat jemand Erfahrung wie man da schnell rauskommt?
Vielen Dank für schnelle Antworten

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Kathrin Westphal
Re: Kennzeichnung von Fässern innerhalb eines Containe [Re: KWestphal] #18414 12.03.2014 10:41
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aw_ Offline
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Hallo Kathrin,
gem. ADR muss die UN-Nummer und die Gefahrgutlabel auf jedes Versandstück (hier: die Fässer). ADR 5.2
gem. IMDG-Code muss zusätzlich der richtige technische Name auf das Versandstück. IMDG-Code 5.2
Hier wurde wohl vom Absender etwas versäumt.
Sehr wahrscheinlich gibt es hier auch Ladungssicherungstechnisch defizite, sonst müsste das nicht noch umverpackt werden.
gruss..aw

Re: Kennzeichnung von Fässern innerhalb eines Containe [Re: KWestphal] #18415 12.03.2014 10:48
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UHeins Offline
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Wie das Foto schon vermuten lässt (Verwendung von GHS- statt Gefahrgut-Labeln), hat der Absender wenig Ahnung vom Gefahrguttransport.
Natürlich muss er den Containerinhalt ebenfalls kennzeichnen, nämlich die einzelnen Packstücke/Fässer gem. GHS und IMDG-Code. Da es sich ab Empfangshafen um einen Nachlauf zum Seetransport handelt, ist (bis auf wenige spezielle Ausnahmen) keine Rücksicht auf das ADR zu nehmen, aber die Kennzeichnung nach IMDG-Code ist zwingend.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Kennzeichnung von Fässern innerhalb eines Containe [Re: UHeins] #18416 12.03.2014 11:28
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KWestphal Offline OP
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Leider konnte ich nur ein Foto hochladen. D.h. also, dass für den Container das Schwarz/weiße Etikett ausreichend gewesen wäre, die Fässer (Ich habe jetzt mal ein Foto mit Fass beigefügt)aber die GHS label und das ADR label haben müssten?
Rotterdam hat aber die Belabelung des Containers gar nicht bemängelt...kann man also viel raufkleben und ist nicht so schlimm, Hauptsache das richtige Label ist mit dabei?!?
Auf jeden Fall werde ich mal versuchen, unserem Lieferanten klar zu machen, welche Label auf welche Verpackung müssen...als wenn die erst seit gestern nach Europa exportieren würden.....

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Kathrin Westphal
Re: Kennzeichnung von Fässern innerhalb eines Containe [Re: KWestphal] #18417 12.03.2014 12:08
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Gerald Offline
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Hallo KWestphal,

besten Dank für die Anhänge, welche man gut in der Ausbildung nutzen kann.

Mit Bildern lassen sich nun mal gesetzliche Vorgaben besser begründen bzw. an Verstößen kann man den gesetzlichen Bezug besser herstellen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung von Fässern innerhalb eines Containe [Re: KWestphal] #18418 12.03.2014 12:08
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aw_ Offline
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Was Du schwarz/weisses Etikett nennst, ist der Gefahrzettel 6.1. Der fehlt auf den Fässern..
Die Schriftgrösse des Zettels auf dem Container ist etwas ungewöhnlich, deshalb geht er etwas zwischen den GHS Labeln unter. Ist aber ok so.
gruss..aw

Re: Kennzeichnung von Fässern innerhalb eines Containe [Re: aw_] #18419 03.04.2014 22:29
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Floridacargocat Offline
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Was mir hier zu den Photos und der "Exportausfuehrung" des indischen Herstellers einfaellt ist, dass die GHS Informationen nicht unbedingt identisch sind mit den notwendigen Gefahrgutinformationen.
- UN-Nummer vorhanden
- Proper Shipping Name nicht vorhanden. Die eigentliche Chemikalie wird aufgefuehrt (muss aber als n.o.s. aufgefuehrt werden)
- Gefahrgutklasse label (6.1) als solches nicht vorhanden (ist aber in rot-schwarzer Ausfuehrung auf dem GHS label vorhanden).
Dies erscheint mir (bin kein Experte im GHS) als Knackpunkt bei solchen Importen/Exporten.
Dies sehe ich auch als Problem hier in den USA. Ist dieser Themenkreis eventuell im vergangenen USA/ADR Symposium behandelt worden?
Was - nebenher - interessant ist, dass das Herstellungs- und Ablaufdatum des Fasses von Hand auf dem Fass aufgetragen ist (und dass macht mich etwas hellhoerig, auch wenn die UN Zertifikation 14 (=2014) angibt und somit uebereinstimmt.

Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 03.04.2014 22:40.

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