Lt. Angaben unseres Lieferanten ist dies ein normaler Effekt, bei dem - abhängig von der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit - geringe Mengen von HF durch den Kunststoff-Inliner diffundieren.
Hallo Gefahrgut-Man,
Unterabschnitt 6.1.4.0 ADR/RID/IMDG-Code lautet:
"Eine Permeation des in der Verpackung enthaltenen Stoffes darf unter normalen Beförderungsbedingungen keine Gefahr darstellen." Abs. 6.1.4.19.1.1 ADR/RID legt außerdem spezielle Anforderungen für das Innengefäß einer 6HA1-Kombinationsverpackung (Kunststoffgefäß in einem Fass aus Stahl) fest, in denen unter anderem auf Abs. 6.1.4.8.1 ADR/RID verwiesen wird. Demzufolge dürfen eventuell auftretende Permeationen des Füllguts unter normalen Beförderungsbedingungen keine Gefahr darstellen.
So, wie sich mir die Situation anhand der vorliegenden Angaben darstellt, wäre zu prüfen, ob die "Ausblühungen" gefährlich sind. Erste, vorläufige Informationen könnte schon mal der pH-Wert der "Ausblühungen" geben. Sind darüber hinaus relevante Korrosionsschäden an der Außenverpackung festzustellen, insbesondere auch an der Innenseite der Außenverpackung?
Schöne Grüße.