Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Harmonisierung von IMDG-Code mit GGVSee #18614 25.04.2014 16:54
Registriert: Apr 2014
Beiträge: 11
C
ChristophR Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
C
Registriert: Apr 2014
Beiträge: 11
Hallo,
im Rahmen meiner Bachelorthesis zum Thema Gefahrguttransporte stellt sich mir die Frage wie der IMDG-Code mit der GGVSEB harmonisiert. Mir ist bewusst das die GGVSee die Umsetzung vom internationalen Recht (ADR/RID/ADN) ins Deutsche ist.
Fraglich für mich ist wie gut das Internationale und das Deutsche Recht mit einander harmonisiert und ob es eventuell irgendwelche Besonderheiten im Seeschiffsverkehr gibt

Danke für die Hilfe im Voraus

ChristophR

Re: Harmonisierung von IMDG-Code mit GGVSee [Re: ChristophR] #18615 25.04.2014 19:39
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48
Kalle Svensson Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48
Hallo ChristophR,

in Deiner Frage schmeist Du die internatinalen Regelwerke mit den deutschen Verordnungen etwas durcheinander.
- Die GGVSee gehört zum IMDG-Code
- Die GGVSEB gehört zum ADR / RID / ADN
Man kann auch kein Regelwerk, welches die Beförderungen / Beförderungsfragen im Detail regelt mit einer Umsetzungsverordnung vergleichen. Die Verordnung muss auf das Regelwerk abgestimmt werden, um es in Deutschland handhabbar zu machen, z.B. indem Pflichteninhabern die Pflichten zugewiesen werden.
Harmonisieren kann man die internationalen Regelwerke IMDG, ADR..., auf diesem Weg befinden wir uns aber schon lange. Im Vergleich zu früher ist die Harmonisierung weit fortgeschritten.
Natürlich gibt es im Seeverkehr Besonderheiten, die im Landverkehr keine Bedeutung haben, z.B. die Trennvorschriften.

Vielleicht kannst Du Deine Frage etwas spezifizieren !


Gruß Kalle




"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
Re: Harmonisierung von IMDG-Code mit GGVSee [Re: ChristophR] #18616 26.04.2014 17:26
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo Christoph,

als Besonderheit im Seeschiffsverkehr fällt mir zum Beispiel das von Deutschland und verschiedenen anderen Ostseeanrainerstaaten unterschriebene Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter in der Ostsee (Verkehrsblatt Amtlicher Teil, Heft 24 - 2012, Nr. 219, S. 973 ff.) ein, das sich an die Beförderungsvorschriften des ADR/RID anlehnt und eine Abweichung vom IMDG-Code darstellt, jedoch kein Bestandteil der GGVSEB oder der GGVSee ist.

Ansonsten habe ich wie Kalle Svensson auch den Eindruck, dass die verschiedenen Regelwerke in Deiner Frage etwas durcheinander gebracht wurden.

Schöne Grüße.

Re: Harmonisierung von IMDG-Code mit GGVSee [Re: ChristophR] #18617 28.04.2014 15:30
Registriert: Apr 2014
Beiträge: 11
C
ChristophR Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
C
Registriert: Apr 2014
Beiträge: 11
Ihr habt vollkommen recht, da hab ich mich vertan.

Also ich habe es wie folgt verstanden: die GGVSee die Umsetzung des internationalen Recht (IMDG-Code) in deutsches Recht.
Ist das soweit richtig?

Re: Harmonisierung von IMDG-Code mit GGVSee [Re: ChristophR] #18618 28.04.2014 19:14
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48
Kalle Svensson Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 48
Hallo ChristophR,

die GGVSee regelt laut § 1 die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Dazu bedient sie sich, unter anderem, gem. § 3 (1) Nr.1 den Vorschriften des IMDG-Codes. Auch in weiteren Paragraphen wird neben SOLAS immer wieder auf den IMDG-Code verwiesen.
Insofern macht die GGSee den IMDG-Code, bildlich gesprochen, handbabbar. Insbesondere auch deshalb, weil sie die Zulassung gefährlicher Güter zur Beförderung (in § 3), und den an der Beförderung Beteiligten allgemeine Sicherheitspflichten (in § 4) und spezielle Pflichten in § 9 zuweist.
Was wäre eine Verordnung ohne Ausnahmen (§ 5) und Ordnungswidrigkeiten (§ 10)

Wenn man das alles betrachtet, setzt die GGVSee die Regelungen des IMDG-Code in deutsches Recht um.


Gruß Kalle




"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
Re: Harmonisierung von IMDG-Code mit GGVSee [Re: Kalle Svensson] #18619 16.06.2014 16:03
Registriert: Apr 2014
Beiträge: 11
C
ChristophR Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
C
Registriert: Apr 2014
Beiträge: 11
Eine letzte Frage habe ich da noch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Inwiefern gibt es Unterschiede, Verschärfungen, Erleichterungen oder Besonderheiten zwischen des IMDG-Code und der GGVSee

Besten Dank

ChristophR

Re: Harmonisierung von IMDG-Code mit GGVSee [Re: ChristophR] #18620 16.06.2014 17:33
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo Christoph,

lies doch mal die Begründung zur GGVSee und deren Änderungen. Dort findest Du Hinweise, an welchen Stellen die GGVSee strengere, abweichende oder präzisiere Regeln vorsieht.

Fundstellen:Schöne Grüße.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3