Hallo Herr Damm,
im neuen ADR gibt nur noch die Kategorien A und B (natürlich auch noch die Klinischen Proben, UN 3291). Die Kategorie A entspricht der bisherigen Risikogruppe 4. Die Kategorie B entspricht den bisherigen Risikogruppen 3 und 2. Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B sind zukünftig der UN-Nr. 3373 zuzuordnen. Dies führt dazu, dass in der Tabelle 1.1.3.6.3 ADR bei der Beförderungskategorie 0 die Angaben "Risikogruppen 3 und 4" und bei der Beförderungskategorie 2 die kompletten Angaben zur Klasse 6.2 gestrichen werden. Die zweite Streichung muss erfolgen, da die diagnostischen Proben der UN-Nr. 3373 über die Verpackungsanweisung 650 zukünftig weitestgehend von den Beförderungsvorschriften des ADR befreit werden.
Zuletzt bearbeitet von Winklhofer; 23.07.2004 08:34.