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24 h emergency number #18924 02.07.2014 09:55
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coolholgi Offline OP
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Hallo zusammen,

gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage, dass ein Unternehmen beim Versand von Gefahrgut hintern der 24 h Nummer mehrsprachig auskunft geben muss?
Klar ist deutsch und englisch, aber muss man auch spanisch, französisch oder portugiesisch anbieten können?
Bitte um eine Quelle!

Merci vorab mal und Grüße

Re: 24 h emergency number [Re: coolholgi] #18925 02.07.2014 11:59
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duldinger Offline
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Hallo,

eine konkrete Vorschrift zur Sprache der 24 h emergency number gibt es m.W. nicht.
Da diese Nummer aber eine Abweichung der Airlines bzw. der Staaten sein kann, kann es sein, dass eine jeweilige Sprache verlangt wird (z.B. Kanada CAG-15: englisch oder französisch ).


Grüße aus Bayern

Thomas
Re: 24 h emergency number [Re: coolholgi] #18926 03.07.2014 11:16
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DuncanMacLeod77 Offline
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Hallo Coolholgi,

Die BAUA verlangt für Sicherheitsdatenblätter die Angabe einer Notfallrufnummer (Grundlage hierfür ist REACH in Europa). Meines Wissens dürfen Firmen aber die eigene Rufnummer als Notfallrufnummer angeben, wenn eine 24-stündige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Ansonsten gibt es Giftinformationsstellen, bei denen man seine Sicherheitsdatenblätter für den Notfall hinterlegen kann (diese bieten auch einen 24-Stunden-Service an); selbstverständlich gegen einen "kleinen" finanziellen Obolus. ;-)

Letztlich kann die Notrufstelle im Fall nur Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt weitergeben. Ob das dann im Notfall wirklich hilfreich ist, zweifle ich persönlich einmal an, da der Betroffene das Sicherheitsdatenblatt benötigt (inkl. Notfallrufnummer). Bei einem Unfall ruft man den Notarzt und nicht die Notfallrufnummer an... Jedenfalls würde ich mich so verhalten.

Ich habe noch weiter recherchiert. Die Verpflichtung für die Notfallrufnummer geht aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 hervor.

Zuletzt bearbeitet von DuncanMacLeod77; 03.07.2014 11:25.
Re: 24 h emergency number [Re: DuncanMacLeod77] #18927 03.07.2014 12:20
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo DuncanMacLeod77,
Antwort auf
Meines Wissens dürfen Firmen aber die eigene Rufnummer als Notfallrufnummer angeben, wenn eine 24-stündige Erreichbarkeit gewährleistet ist.
Nein und REACh fordert auch keine 24h Notrufnummer. Im Anhang II der VO 1907/2006 heißt es unter 1.4 "... - gelten etwa bestimmte Betriebszeiten oder sind bestimmte Arten von Informationen nicht verfügbar -, ist dies klar anzugeben." Also bspw. so: "+49(0)XXXX nur von Mo. - Fr. 8:00 - 17:00"; s. auch Bekanntmachung 220 der BAuA.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 03.07.2014 12:22.

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