Hallo Coolholgi,
Die BAUA verlangt für Sicherheitsdatenblätter die Angabe einer Notfallrufnummer (Grundlage hierfür ist REACH in Europa). Meines Wissens dürfen Firmen aber die eigene Rufnummer als Notfallrufnummer angeben, wenn eine 24-stündige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Ansonsten gibt es Giftinformationsstellen, bei denen man seine Sicherheitsdatenblätter für den Notfall hinterlegen kann (diese bieten auch einen 24-Stunden-Service an); selbstverständlich gegen einen "kleinen" finanziellen Obolus. ;-)
Letztlich kann die Notrufstelle im Fall nur Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt weitergeben. Ob das dann im Notfall wirklich hilfreich ist, zweifle ich persönlich einmal an, da der Betroffene das Sicherheitsdatenblatt benötigt (inkl. Notfallrufnummer). Bei einem Unfall ruft man den Notarzt und nicht die Notfallrufnummer an... Jedenfalls würde ich mich so verhalten.
Ich habe noch weiter recherchiert. Die Verpflichtung für die Notfallrufnummer geht aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 hervor.
Zuletzt bearbeitet von DuncanMacLeod77; 03.07.2014 11:25.