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Bußgelder personenbezogen? #18955 07.07.2014 08:39
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bastianmannheim Offline OP
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Hallo in die Runde!
Weiß jemand von euch, ob Bußgelder bezüglich mangelhafter Ladungssicherung mit Gefahrgut (Straßentransport) immer personenbezogen sind und somit vom Verlader bzw. der übergeordneten beauftragten Person übernommen werden müssen?
Wo kann ich mich dazu einlesen?

Danke schon mal und guten Start in die Woche,
Sebastian

Re: Bußgelder personenbezogen? [Re: bastianmannheim] #18956 07.07.2014 13:43
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Gerald Offline
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Hallo bastianmannheim,

Antwort auf
ob Bußgelder bezüglich mangelhafter Ladungssicherung mit Gefahrgut (Straßentransport) immer personenbezogen sind


Ja, aus diesem Grund erhält man erst einen Anhörungsbogen und dann erst den Bußgeldbescheid.

In Zusammenhang mit der Änderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung mit Einführung der Ziffer 3.6 folgende Verstöße gegen die Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) gibt es den Begriff " tatsächlicher Verlader ". Dafür gibt es aber noch keine Begriffsbestimmung.

Es soll eine Handlungsanleitung für die Vollzugsbehörden geben, die mittlerweile im Entwurf vorliegt. Diese Anleitung wird derzeit zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmt und sollte beim BLFA-Gefahrgut am 7./8. Mai verabschiedet werden, leider konnte man sich noch nicht einigen.

Auf der Veranstaltung 3Gela-Tage am 25. und 26.06.2014 wurde in einem Beitrag eines Polizeibeamten aus Hessen gesagt, dass es in HESSEN schon eine Handlungsanweisung gibt, nach welcher Verstöße bei Ladungssicherung geahndet werden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Bußgelder personenbezogen? [Re: bastianmannheim] #18957 07.07.2014 21:15
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Sebastian,

die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) hat dazu im ein Infoblatt veröffentlicht: "Die Ladungssicherung organisieren" (Stand 04/2013)

Der Verlader muss einen "Leiter der Ladearbeiten" zu benennen. Wird dieser Verantwortungsbereich organisatorisch nicht geregelt, liegt die Verantwortung beim Inhaber des Unternehmens, der dann ggf. einen Bußgeldbescheid auf Basis von § 130 OWiG erhält, weil er keine "Aufsichtsperson" bestellt hat. Die Delegation der Unternehmerpflichten auf Führungskräfte bzw. spezielle beauftragte Personen ist in § 9 OWiG (Handeln für einen anderen) geregelt. In Anhang 3 der von der BG ETEM herausgegebenen Broschüre "Ladungssicherung" findet sich auf Seite 145 ein Muster "Bestellung zum Leiter der Ladearbeiten".

Ab einem Bußgeld von 200 ¤ gibt es darüber hinaus auch einen Eintrag im Gewerbezentralregister (§ 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO), den ein Unternehmer/Geschäftsführer oft noch mehr scheut als das eigentliche Bußgeld. Der Verkehrsleiter einer Spedition riskiert sogar ein Berufsverbot ab einem Bußgeld von 200 ¤.

Schöne Grüße.

Re: Bußgelder personenbezogen? [Re: King_Louie_21] #18958 08.07.2014 09:34
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bastianmannheim Offline OP
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Vielen Dank euch beiden, das hilft mir weiter.

Re: Bußgelder personenbezogen? [Re: King_Louie_21] #18959 11.07.2014 12:58
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Udo Freitag Offline
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Hallo King_Louie_21,

der Eintrag ins Gewerbezentralregister (Bonn) ab einem rechtswirksamen Bußbescheid von 200¤ und aufwärts, scheint nicht obligatorisch zu sein. Nicht alle Bußgeldbehörden melden nach Bonn. Wenn man z.B. in Hamburg einen Fehler macht, stehen die Chancen sehr gut, dass zumindest nicht an das Gewerbezentralregister gemeldet wird.

Gruß

Udo

Re: Bußgelder personenbezogen? [Re: Udo Freitag] #18960 12.07.2014 14:02
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,

Dein Posting gibt hat mir zu denken gegeben. Ich habe mal ein wenig in den Weiten des Internets gestöbert und konnte folgende Beiträge finden:
  • Die IHK Darmstadt bestätigt, dass eine Eintragung im Gewerbezentralregister erfolgt, wenn der Betrag des Bußgelds > 200 ¤ liegt.
  • Im Forum-Gewerberecht diskutieren Verwaltungsangestellte/-beamte darüber, dass manche Bußgeldstellen/Gerichte der Meldepflicht an das Gewerbezentralregister nicht nachkommen. Offen bleibt, ob dies Methode oder Schlamperei ist.
Frage an die Runde: Ist die Meldung und Eintragung im Gewerbezentralregister im Zusammenhang Gefahrgut-Bußgeldern > 200 ¤ obligatorisch? Wird das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt? Gelten andere Regeln als der § 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO?

weiterführende Fundstelle: Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften für den Bereich des Gewerbezentralregisters

Schöne Grüße.

Re: Bußgelder personenbezogen? [Re: bastianmannheim] #18961 15.07.2014 08:48
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TDamm Offline
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Hallo Sebastian,

Bußgelder sind immer personenbezogen (natürliche aber auch juristisch Person möglich). Zum einen muss nach deutschen OwiG Recht dem Betroffenen ein Verschulden nachgewiesen werden (§ 1 OwiG), zum Anderen soll diese Maßnahme bei dem Betroffenen ja was für die Zukunft bewirken (Ermahnen, Gewinn abschöpfen etc. jedoch nicht bestrafen).

Ob der Arbeitgeber dann das Bußgeld eines Mitarbeiters letztendlich bezahlt, ist eine andere Frage und möglicher Weise steuerlich interessant. Verhängte Nebenfolgen (Fahrverbot) oder Rechtsfolgen (Punkte) treffen immer den Adressaten des Bußgeldbescheides. Bei Lasi-Verstößen hängt seit dem 01.05.2014 nun die persönliche Fahrerlaubnis dran.

Bezüglich des tatsächlichen Verladers soll es in der RSEB 2015 eine Erläuterung geben. Da die Regelung seit dem 01.05.14 greift, haben eventuell einige Länder schon Arbeitsanweisungen geschrieben.

Re: Bußgelder personenbezogen? [Re: King_Louie_21] #18962 15.07.2014 09:12
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bastianmannheim Offline OP
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Antwort auf
LIST]Frage an die Runde: Ist die Meldung und Eintragung im Gewerbezentralregister im Zusammenhang Gefahrgut-Bußgeldern > 200 ¤ obligatorisch? Wird das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt? Gelten andere Regeln als der § 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO?


Aus welchem Grund die Behörde bei direkten Kollegen noch keine Eintragung vorgenommen hat, kann ich nicht sagen. Aber es wurden schon Bußgelder über 200 EUR verhängt, bisher gab es nie Eintragungen.


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