Hallo Jens,
wenn die Kriterien gem. ADR 2.2.3.1.5 zutreffen (Viskose Stoffe), dann bist Du von ADR komplett befreit.
Was die Verschlüsse betrifft, wenn die Bauart die Verschlüsse beinhaltet , und die Anforderungen gem. 4.1.8.6 erfüllt sind, sollte es kein Problem sein.
Ansonsten den Zapfhahn neben den Kanister befördern.
grüsse..aw