Hallo bastianmannheim,
hat seine volljährige Ehefrau als Beifahrerin dabei.
Den Begriff
Beifahrer gibt es im ADR nicht mehr, sondern wir reden von
Mitglied der Fahrzeugbesatzung , die Begriffbestimmung steht im ADR unter 1.2.1.
Denke Bitte auch an das Problem mit der Versicherung, könnte interesant werden, wenn es bei der Fahrt zu einem Unfall kommen sollte.
Klar ist die Ausrüstung nach 8.1.5.2 "für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung" doppelt mitzuführen und die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung müssen nach Kapitel 1.3 bzw. Abschnitt 8.2.3 unterwiesen sein.