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persönliche Schutzausrüstung für den Beifahrer #18993 15.07.2014 09:51
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bastianmannheim Offline OP
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Guten morgen in die Runde!

Folgende Diskussion heute nacht bei uns auf dem Betriebshof: Fahrer befördert kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut und hat seine volljährige Ehefrau als Beifahrerin dabei. Die Frau hat keinen LKW- Führerschein und keinen ADR- Schein. Fahrer sagt, es wäre besser wenn keine zweite persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist, da man sonst bei einer Kontrolle Vorsatz vorgeworfen bekommen kann (da man ja wusste, dass die Frau keinen ADR- Schein besitzt und sie trotzdem auf die Fahrt mitgenommen hat).
Ich sage, es ist besser eine persönliche Schutzausrüstung für die Frau mitzuführen, da in ADR 8.1.5.2. und ggf. 8.1.5.3. für "jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung" gefordert wird. Bei einer Kontrolle muss vom Fahrer zusätzlich auf die Pflicht hingewiesen werden, dass nach StVo eine geeignete Person dem LKW beim Rückwärtsfahren einweist. Diese Person muss meines Erachtens keinen LKW- Führerschein besitzen, sondern eben nur volljährig sein.
Gegen die grundsätzliche Mitnahme von "Fahrgästen" spricht ADR 8.3.1.
Wie seht ihr das, darf die Frau mitfahren oder nicht?
Gruß aus Mannheim und ne sonnige Woche,
Sebastian

Zuletzt bearbeitet von bastianmannheim; 15.07.2014 10:23.
Re: persönliche Schutzausrüstung für den Beifahrer [Re: bastianmannheim] #18994 15.07.2014 10:31
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TDamm Offline
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Hallo,

wenn die Ehefrau des Kraftfahrers von der Firma zum Mitglied der Fahrzeugbesatzung erklärt wird, fällt sie nicht unter das Verbot zur Mitnahme von Personen.
Die notwendigen Teile der PSA für die Ehefrau sind zwingend mitzuführen, sonst bekommt der Fahrer eine Anzeige.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: persönliche Schutzausrüstung für den Beifahrer [Re: TDamm] #18995 15.07.2014 10:53
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bastianmannheim Offline OP
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Hab ich`s mir doch gedacht, danke! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Re: persönliche Schutzausrüstung für den Beifahrer [Re: bastianmannheim] #18996 15.07.2014 11:18
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Sirius Offline
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Und nicht zu vergessen ist, dass der Beifahrer geschult sein muss. Wenn auch nicht mit der "Fahrerschulung", aber zumindest eine Schulung für "beteiligte Personen". Ein paar "Kontrollfragen" an die Beifahrerin würden belegen, daß sie dies in Wirklichkeit nicht ist.
Schutzausrüstung : ja

Gruß
Sirius

Re: persönliche Schutzausrüstung für den Beifahrer [Re: bastianmannheim] #18997 15.07.2014 12:20
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Gerald Offline
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Hallo bastianmannheim,

Antwort auf
hat seine volljährige Ehefrau als Beifahrerin dabei.


Den Begriff Beifahrer gibt es im ADR nicht mehr, sondern wir reden von Mitglied der Fahrzeugbesatzung , die Begriffbestimmung steht im ADR unter 1.2.1.

Denke Bitte auch an das Problem mit der Versicherung, könnte interesant werden, wenn es bei der Fahrt zu einem Unfall kommen sollte.

Klar ist die Ausrüstung nach 8.1.5.2 "für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung" doppelt mitzuführen und die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung müssen nach Kapitel 1.3 bzw. Abschnitt 8.2.3 unterwiesen sein.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: persönliche Schutzausrüstung für den Beifahrer [Re: Gerald] #18998 16.07.2014 20:00
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TDamm Offline
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ich Denkmal,
wenn die Ehefrau die letzten Bußgeldbescheide ihres Mannes gelesen hat, ist sie doch ausreichend unterwiesen oder.....


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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