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Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung #18999 15.07.2014 13:55
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo,

gem. Unterabschnitt 1.8.3.3. ADR zweite Spiegelstrichaufzählung Spiegelstrich Nr. 9 muss der Gb überprüfen, ob das mit der Beförderung gefährlicher Güter oder dem Verladen oder dem Entladen der gefährlichen Güter betraute Personal über ausführliche Arbeitsanweisungen und Anweisungen verfügt.

Gibt es eine rechtliche Verpflichtung diese Anweisungen zu erstellen (Diese ergibt sich wohl nicht aus dem Gefahrgutrecht)?



Gruß

Udo

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Udo Freitag] #19000 15.07.2014 14:06
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

Antwort auf
Gibt es eine rechtliche Verpflichtung diese Anweisungen zu erstellen


Nein , das ergibt sich aus der Überschrift zweiter Absatz "Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten insbesondere die Überprüfung ..." und auch bei der neunten Strichaufzählung steht Überprüfung, .

Das bedeutet für mich, er muss überprüfen aber nicht erstellen, so lese ich das ADR.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.07.2014 14:07.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Gerald] #19001 15.07.2014 14:37
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gerald,

dass er sie nicht erstellen muss, ist mir schon klar. Wonach müssen diese Anweisungen denn erstellt werden.

Gruß

Udo

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Udo Freitag] #19002 15.07.2014 16:09
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" steht unter Nummer 3 was bei den Betriebsanweisung zu beachten ist, mit einen Querverweis auf die Nummer 6.2 der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

Unter http://downloadcenter.bgrci.de/shop/mba findest Du Muster von Betriebsanweisungen. Linke Seite unter "Muster-Betriebsanweisung" und dann entsprechend weiter.

Ich hoffe dass ich Dich richtig verstanden habe und es hilft Dir weiter.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.07.2014 16:12.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Gerald] #19003 16.07.2014 07:18
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gerald,

ich meine keine Betriebsanwesiung sondern eine wie im ADR genannt "Arbeitsanwesiung".

"Eine Arbeitsanweisung ist eine verbale Anweisung oder ein Dokument, womit mehr oder weniger detailliert geregelt wird, wie bestimmte Arbeitsaufgaben durchzuführen sind. Arbeitsanweisungen sind an einen bestimmten Prozess bzw. ein Produkt oder einen Arbeitsplatz gebunden. Sie sind ein Hilfswerkzeug für jeden Mitarbeiter, damit er seine Aufgaben qualitätsgerecht erfüllen kann. Die einzelnen Arbeitsschritte werden häufig in Ablaufdiagrammen oder in einer Art Checkliste festgehalten.

Der Einsatz einer Standardarbeitsanweisung (Standard Operating Procedures) ist vor allem dann sinnvoll, wenn trotz Erfahrung und Qualifikation des Mitarbeiters oder auf Grund der Komplexität der Aufgabenstellung wiederholt dieselben Fehler gemacht werden. Arbeitsanweisungen eignen sich auch als Grundlage für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

Jedes Unternehmen kann selbst festlegen, wie eine Arbeitsanweisung auszusehen hat. Eine Aussage zur Erstellung einer solchen Anweisung:"Schreibe sie so, dass der Anwender damit arbeiten kann!" (Quelle Wiki)

Gruß

Udo

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Udo Freitag] #19004 16.07.2014 09:37
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

für mich besteht zwischen der Betriebsanweisung und der Arbeitsanweisung kein unterschied.

Im ADR ist die Rede von Arbeitsanweisung und in Deutschland reden wir von der Betriebsanweisung, welche auf Grundlage der TRGS 555 erstellt wird.

Oder wie sehen das die anderen Forummitglieder? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Gerald] #19005 16.07.2014 10:01
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gerald,

ich sehe schon einen Unterscheid.

Betriebsanweisungen sind schriftliche, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers für den korrekten und sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen. Sie dienen dem Schutz des Mitarbeiters beim Umgenag mit Gefahrstoffen.

Dahingehend sind Arbeitsanweisungen an einen bestimmten Prozess bzw. ein Produkt oder einen Arbeitsplatz gebunden. Sie sind ein Hilfswerkzeug für jeden Mitarbeiter, damit er seine Aufgaben sicher und qualitätsgerecht erfüllen kann. Die einzelnen Arbeitsschritte werden häufig in Flussdiagrammen oder in einer Art Checkliste festgehalten.




Gruß

Udo

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Gerald] #19006 16.07.2014 10:07
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Sirius Offline
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Moin, Moin,
für mich besteht da schon ein Unterschied. Die Betriebsanweisung behandelt kurz die Gefahren, die von einem Stoff oder einer Maschine ausgehen können und die Massnahmen im Gefahrenfall - die Arbeitsanweisung beschreibt einen Arbeitsablauf und die Tätigkeiten, die verrichtet werden müssen. Das ADR geht ja prinzipiell nicht auf die Gefahren, die von den Gütern ausgehen können - dies ist Gefahrstoffrecht. Die Arbeitsanweisungen im ADR beziehen sich somit auf die Massnahmen und Abläufe bei einzelnen Tätigkeiten beim Gefahrguttransport.

Gruß
Sirius

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Sirius] #19007 17.07.2014 08:28
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Sirius,

genauso sehe ich es auch. Aber im Gegensatz zur Betriebsüberwachung, gibt es für die Arbeitsanweisungen keine gesetzliche Regelung, die diese fordern. Außer, dass sie Aufgrund von QM zu erstellen sind.

Gruß

Udo

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Udo Freitag] #19008 18.07.2014 07:33
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Udo Freitag Offline OP
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Moin, moin aus Hamburg.

Was ist wenn die zuständige Behörde im Rahmen einer Betriebsüberwachung nach diesen Arbeitsanweisungen fragt (bei uns nicht vorhanden). Was antworte ich denn da? Hab ich nicht, ist nicht gefordert.
Hat diesbezüglich schon jemand bei einer Betriebsüberwachung Erfahrungen gemacht? Oder interessiert das niemanden?

Gruß

Udo

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