Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Notrufnummer USA #19136 20.08.2014 13:33
Registriert: May 2014
Beiträge: 22
D
Dachsmann Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
D
Registriert: May 2014
Beiträge: 22
Hallo zusammen,

Ist es dringend notwendig bei einen Gefahrguttransport in die USA eine Notrufnummer zur Erfüllung der Auflagen des US Departments of Transportation zu haben?

Danke und VG

Dachsmann

Re: Notrufnummer USA [Re: Dachsmann] #19137 20.08.2014 16:43
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103
F
forenseeker Offline
Profi
Offline
Profi
F
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103
Hallo Dachsmann,

wenn man nicht unter eine der Ausnahmen fällt, die von der Angabe freistellen, sollte man diese Vorschrift - aber auch die übrigen - tunlichst beachten:

civil penalties


emergency response

Viele Grüße
Forenseeker

Re: Notrufnummer USA [Re: Dachsmann] #19138 21.08.2014 14:06
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,666
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,666
In diesem Zusammenhang wäre nochmal darauf hinzuweisen, dass man wirklich eine Nummer bereit stellt, die die Anforderungen an den von Forenseeker bereits zitierten 49 CFR §172.604 erfüllt. Da kann man also nicht irgend einem Depp ein Handy in die Hand drücken oder die Nummer des Wachschutzes angeben!

Im Dep. of transportation werden Nummern zu Testzwecken angerufen. Ein Verstoß kann empfindlich teuer werden. Nach dem Bußgeldkatalog ist man da schnell 5.000 - 7.000 $ und diese Summe wird dann mit der Anzahl der Tage multipliziert, die der Verstoß auf US Territorium vorlag. 25.000 $ sind da weg wie nix!

Re: Notrufnummer USA [Re: DJSMP] #19139 21.08.2014 21:55
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 277
F
Floridacargocat Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
F
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 277
Das mit den Testanrufen von der FAA (Teil von DOT) kann ich nur bestaetigen.
Fuer den Zeitraum des effektiven Transportes muessen alle Fragen in Bezug auf Gefahrgut (MSDS/SDS) beantwortet werden, und duerfen nicht beiner Werksschutz oder Wachschutz nachts um 21 Uhr landen und dann nicht auf Englisch beantwortet werden kann.
Wenn der Transport effektiv abgeschlossen ist, kann die FAA nur danach fragen, wie der interne Prozessablauf ist, um die Dokumente abzulegen und wiedervorzuholen sind, d.h. ob die Dokumente nach Transportidentifizierung, Datum, Kunde oder aehnlichem abgelegt werden und dann wieder aufgerufen werden. Als Transporteur sind die Dokumente fuer zwei Jahre (nach 49 CFR 172.201) aufzuheben. Gilt auch fuer den Absender. Nach IATA sind die Fristen anders.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Gerald - 02.05.2025 18:52
Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer
von tsteinhauser - 02.05.2025 15:27
ADR 2025
von M.A.T. - 30.04.2025 15:42
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3