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Notrufnummer USA
#19136
20.08.2014 12:33
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Registriert: May 2014
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Dachsmann
OP
Spezi
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OP
Spezi
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Beiträge: 22 |
Hallo zusammen,
Ist es dringend notwendig bei einen Gefahrguttransport in die USA eine Notrufnummer zur Erfüllung der Auflagen des US Departments of Transportation zu haben?
Danke und VG
Dachsmann
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Re: Notrufnummer USA
[Re: Dachsmann]
#19137
20.08.2014 15:43
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Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103
forenseeker
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Hallo Dachsmann, wenn man nicht unter eine der Ausnahmen fällt, die von der Angabe freistellen, sollte man diese Vorschrift - aber auch die übrigen - tunlichst beachten: civil penalties emergency response Viele Grüße Forenseeker
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Re: Notrufnummer USA
[Re: Dachsmann]
#19138
21.08.2014 13:06
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Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,792
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
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In diesem Zusammenhang wäre nochmal darauf hinzuweisen, dass man wirklich eine Nummer bereit stellt, die die Anforderungen an den von Forenseeker bereits zitierten 49 CFR §172.604 erfüllt. Da kann man also nicht irgend einem Depp ein Handy in die Hand drücken oder die Nummer des Wachschutzes angeben!
Im Dep. of transportation werden Nummern zu Testzwecken angerufen. Ein Verstoß kann empfindlich teuer werden. Nach dem Bußgeldkatalog ist man da schnell 5.000 - 7.000 $ und diese Summe wird dann mit der Anzahl der Tage multipliziert, die der Verstoß auf US Territorium vorlag. 25.000 $ sind da weg wie nix!
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Re: Notrufnummer USA
[Re: DJSMP]
#19139
21.08.2014 20:55
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Floridacargocat
Urgestein
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Urgestein
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Beiträge: 277 |
Das mit den Testanrufen von der FAA (Teil von DOT) kann ich nur bestaetigen. Fuer den Zeitraum des effektiven Transportes muessen alle Fragen in Bezug auf Gefahrgut (MSDS/SDS) beantwortet werden, und duerfen nicht beiner Werksschutz oder Wachschutz nachts um 21 Uhr landen und dann nicht auf Englisch beantwortet werden kann. Wenn der Transport effektiv abgeschlossen ist, kann die FAA nur danach fragen, wie der interne Prozessablauf ist, um die Dokumente abzulegen und wiedervorzuholen sind, d.h. ob die Dokumente nach Transportidentifizierung, Datum, Kunde oder aehnlichem abgelegt werden und dann wieder aufgerufen werden. Als Transporteur sind die Dokumente fuer zwei Jahre (nach 49 CFR 172.201) aufzuheben. Gilt auch fuer den Absender. Nach IATA sind die Fristen anders.
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UN 3548
von Claudi1966 - 13.03.2026 15:33
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