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Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? #19191 04.09.2014 10:10
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TDamm Offline OP
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Mal eine Frage in die Runde,
normales Wasser soll unter Druck (ca. 1,5 bar) auf 110 grad C erwärmt und dann im Tank befördert werden.
Wasser = Gefahrgut klingt zwar komisch aber nach meinem laienhaften Verständnis würde ich auf UN 3557 VG III tippen.
Was sagen die Praktiker dazu?


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: TDamm] #19192 04.09.2014 10:55
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UHeins Offline
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Sie meinen vermutlich UN 3[b]2[/b]57.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: UHeins] #19193 04.09.2014 11:53
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TDamm Offline OP
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wenn wir den Admin nicht hätten...der passt eben auf, gut so

natürlich UN 3257,

Danke


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: TDamm] #19194 04.09.2014 16:46
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Gerald Offline
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Hallo Herr TDamm,

Antwort auf
normales Wasser soll unter Druck (ca. 1,5 bar) auf 110 grad C erwärmt und dann im Tank befördert werden.


Eine sehr interessante Frage, welche ja durch unseren Admin im Bezug der UN Nummer beantwortet wurde.

Mich würde jetzt nur noch interessieren, wann und warum erfolgt so ein Transport und gibt es davon ein Bild?

Könnte ich mir gut als Einleitung eines Lehrganges nach Kapitel 8.2 vorstellen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: Gerald] #19195 05.09.2014 06:40
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TDamm Offline OP
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Hallo Gerald,

habe leider kein Foto, da es nur eine mündliche Anfrage einer Firma war, die das heiße Wasser beabsichtigt zu befördern.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: TDamm] #19196 05.09.2014 19:45
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aw_ Offline
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Hallo zusammen,
klingt zwar auch komisch, aber was ist wenn das Wasser abgekühlt ist und das Fahrzeug ist ausgeflaggt obwohl kein GG 'mehr' an Bord ist <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Jaja, man kann das Gefahrgutrad immer weiter drehen und drehen..

Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: aw_] #19197 08.09.2014 07:59
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Gandalf Offline
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Hallo aw_,
Antwort auf
aber was ist wenn das Wasser abgekühlt ist
Aber das gilt doch für alle anderen erwärmten Gefahrgüter auch. Um ein Abkühlen zu verhindern haben die ja i.d.R. eine Heizeinrichtung an Board, damit das eben nicht passiert. Es hat ja auch einen Grund warum erwärmt befördert wird.
Gruß Gandalf

Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: Gandalf] #19198 08.09.2014 09:55
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aw_ Offline
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Hallo Gandalf,
also nicht nur bis zum Ende lesen sondern auch denken.. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
danke..aw

Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: aw_] #19199 16.09.2014 15:03
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W
Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

sollten wir hinsichtlich dieser Angelegenheit nicht doch besser die Kirche im Dorf lassen. Ich kann mich nun wirklich nicht damit anfreunden, dass heißes Wasser mit der Definition in § 2 Abs. 1 GGBG in Verbindung gebracht wird. Zudem weise ich auf Nr. 2-4 der RSEB hin, die sich mit Holzmehl, Sägemehl, etc. beschäftigt, wo sogar die BAM keinen Gefahrgutzusammenhang sieht, obwohl diese durchaus auch in Klasse 4.1 ADR zuordenbar wären.
Zudem wären bei einer tatsächlichen Zuordnung zu UN 3257 dann auch noch ein Tank LGAV und ein AT-Fahrzeug erforderlich. Was dann noch die zu beachtenden Sondervorschriften TC7, TE6 und TE14 bei heißem Wasser sollen, gehört dann schon ins Kuriositätenkabinett.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Kann erwärmtes Wasser Gefahrgut sein? [Re: Winklhofer] #19200 16.09.2014 15:33
Registriert: Apr 2003
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Gandalf Offline
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Beiträge: 1,086
Hallo Herr Winkelhofer,
natürlich ist das kurios - deswegen diskutieren wir das ja hier - und zwar nicht aus Jux sondern, weil offensichtlich jemand so etwas vorhat. Die Bemerkung zu Holzmehl etc. kann hier nicht weiter helfen, da die BAM hierzu Versuche durchgeführt und Festlegungen getroffen hat. Die Definition aus dem GGBefG passt schon, warum auch nicht. Wo machen wir denn den Unterschied? Was ist mit einem Stoff (keine sonstigen gefährlichen Eigenschaften), der unterhalb seines Flammpunktes aber mit 110 °C befördert wird und jetzt nicht Wasser heißt? Der ist dann Gefahrgut und Wasser eben nicht, nur weil es sich um Wasser handelt? Die Gefahr dürfte die Gleiche sein. Ich jedenfalls dusche nicht mit 110 °C heißem Wasser. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Die Gefahr von Sprühsahne hat sich ja auch schon rumgesprochen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 17.09.2014 07:49.
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