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Sicherung von Gefahrgütern #193 05.07.2002 23:14
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AvDeventer Offline OP
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Hallo zusammen,
kürzlich kam es in unserem Unternehmen zu einer Verladung von Gefahrgut in einer solch großen Menge, dass wir Fahrer und Fahrzeug kontrollieren mussten. Es muss hierbei bemerkt werden, das wir ausschließlich die Position des Verladers einnnehmen.
Unser Mitarbeiter hat Fahrer, Ladungssicherung und Fahrzeug kontrolliert und für "Gut" befunden. Die Polizei hat allerdings, bei einer Routinekontrolle ein Bußgeld erlassen, weil die Fässer teilweise mehr als 10 cm auseinander standen. Kann mir einer mal sagen wo ich diese Vorschrift nachlesen kann....mir ist über diese Regelung nichts bekannt...jedenfalls nicht mit CM-Angabe. Vielen Dank für eure Hilfe!

Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: AvDeventer] #194 09.07.2002 13:13
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Deventer,
das Gefahrgutrecht sagt ja in Abschnitt 7.5.7.1 eigentlich nur, dass sich die Ladung der Teile zueinander und zu den Wänden des Fahrzeuges nur geringfügig verändern darf. Ladungssicherung wird aber ausführlich in der VDI Richlinie 2700 und folgende behandelt. Von einer cm Angabe ist mir zwar nichts bekannt, aber wenn zwische allen Packstücken 10 cm Luft ist, macht das bei 10 Stücken schon 1 m aus . Ich würde aus dem Bauch entschieden sagen, dass es sich wirklich um ein Verstoß gegen die Ladungssicherung handelt.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: AvDeventer] #195 14.07.2002 17:27
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Die Vorschriften über die Ladungssicherung lassen aber zu, dass die einzelnen Teile der Ladung sich geringfügig zueinander bewegen könne. Diese Geringfügigkeit wurde mit 10 cm als Obergrenze eingeführt. Wenn also zwischen den einzelnen Teilen nur jeweils 10 cm sind, kann man nicht sofort von einer mangelnden Ladungssicherung sprechen. Wenn Sie Fotos gemacht haben, könne Sie mir diese zusenden (e-Mail) dann kann ich Ihnen vielleicht helfen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />

Re: Sicherung von Gefahrgütern #196 14.07.2002 19:27
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UHeins Offline
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Das ist doch nun wirklich ein klassisches Diskussionsthema!

Wenn es Fotos gibt, sollten wir sie direkt hier ins Forum stellen, damit sich jeder selbst eine Meinung bilden kann und man weiß, worüber eigentlich gesprochen wird.

AvDeventer, schreiben Sie mich kurz an, wenn es darum geht, die Bilder zu posten - bin gern behilflich.



----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: UHeins] #197 17.03.2003 11:52
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saxon01 Offline
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Hallo!

Beim durchlesen der meist interessanten Beiträge, bin ich nun auf diesen hier gestossen.
Was hat sich letztendlich hier getan? Sind Bilder vorhanden?
Beim Durchlesen der Antworten auf diesen Beitrag hat mir absolut nicht gefallen, dass gerade zu einem wichtigen Thema wie diesem hier keinerlei Feedback vom Beitragsinitiator mehr zu lesen ist.

Nach der schriftlichen Beschreibung der Ladungssicherung möchte ich mich aber Herrn Pape anschließen. Hier kann das Wort gering auf keinen Fall Anwendung finden.
Also Foto wäre hilfreich, auch wenn der Beitrag lange zurückliegt, wäre eine Aufklärung hilfeich, da die Sicherung von Gefahrgütern immer wieder ein aktuelles Thema ist.

mfg

Dieter (saxon01)


mit einer falschen Note verdirbst du ein ganzes Lied
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: saxon01] #198 01.04.2003 10:50
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Erwin Sigrist Offline
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Guten Tag
Lediglich ein allgemeiner Hinweis zum Stichwort "Sicherung". In diesem Beitrag steht dieses Wort für die Ladungssicherung. Seitens der internationalen Gremien, wird "Sicherung" neuerdings als deutscher Begriff zum Bereich "Security" verwendet.

Man sollte somit ab sofort nur noch von Ladungssicherung oder von Sicherung sprechen. Dies erscheint wohl im Moment banal, kann aber zu Missverständnissen führen.
Spätestens mit Erscheinen des ADR/RID 2005 werden die betroffenen Kreise über "Sicherung" im Bilde sein.

Grüsse aus der Schweiz
Erwin Sigrist


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: Erwin Sigrist] #199 01.04.2003 15:09
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saxon01 Offline
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Hallo!

Diese Aussage beantwortet leider meine Frage nach mehr Input zu diesem speziellen Fall nicht.
Der Fall scheint dann wohl doch verloren oder in Vergessenheit geraten zu sein.
Sollte der Administrator mal wieder in seinem Forum vertreten sein, so bitte ich diesbezüglich um Auskunft. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />

Danke
saxon01 (Dieter)


mit einer falschen Note verdirbst du ein ganzes Lied
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: saxon01] #200 01.04.2003 16:27
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UHeins Offline
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Mein guter Dieter,

der Foren-Administrator ist ein bisschen wie der liebe Gott: Er ist omnipräsent und sieht alles (es sei denn, er hat Urlaub).

Aaaaber - er achtet im Wesentlichen nur auf die Einhaltung der Spielregeln, er gibt technische Hilfestellung bei der Forumsnutzung, und in Ausnahmefällen (wenn er mit Fachwissen glänzen kann) postet er auch schon mal.

Macht ihn bitte nicht verantwortlich dafür, wenn ein anderes Forenmitglied keine Details liefert, sich womöglich gar nicht mehr meldet oder sich zu weit aus dem Fenster lehnt.

Wenn der Admin Bildmaterial hat oder bekommt, dann wird das auch von ihm gepostet - hat er keins, kommt auch nix.

Also immer schön sutsche, wie wir hier in Hamburg sagen, und auf gar keinen Fall aufregen ...

Gruß vom


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: UHeins] #201 01.04.2003 23:45
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Hi!

Also mit "Hallo lieber Gott" wollte ich jetzt nicht grüßen.

Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass mich dieser Fall natürlich sehr interessiert hätte. Vor ein paar Jahren hatte ich praktisch einen ähnlichen Fall, der mit einer Ahndung seitens der Ordnungsbehörde belegt wurde.

Nun gab es damals so wie heute noch keine Digicams für uns, so das ich lediglich ein Foto von diesem Vorfall habe. Meine Versuche dieses Foto einigermassen gebräuchlich über Scanner auszuwerten waren fruchtlos.

Sollte ich aber noch einmal in einen solchen Fall involviert sein, dann stelle ich ein solches Bild (ohne Namen zu nennen natürlich) zur Verfügung.

Es grüßt "natürlich auch sehr den omnipräsenten Admin..."

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/cool.gif" alt="" />
saxon01 (Dieter)


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Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: saxon01] #202 24.04.2003 17:36
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Unser Foren-Kollege TDamm hat mir freundlicherweise das Foto einer Ladungssicherungskontrolle zukommen lassen, um es hier stellvertretend für viele, viele gleich gelagerte Fälle zu posten.

Zitat aus der begleitenden Mail: "Ich hoffe, Saxon01 erkennt nun, dass wir ernsthaft über dieses Thema diskutieren sollten."

Das war uns allen sicherlich klar, aber nun wissen wir endlich, worüber wir diskutieren!

[Linked Image]


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: UHeins] #203 25.04.2003 15:38
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Hallo und uups!

Jetzt bin ich ein wenig baff, wie man so schön sagt!

Oder ist da in der Mail was falsch gelaufen. Ich wollte doch darüber diskutieren, sonst hätte ich doch nicht nach so langer Zeit einen solchen Beitrag wieder aufgegriffen. So etwas muss diskutiert werden.

Auf jeden Fall vielen Dank für das Einstellen des Fotos. Ähnlich gelagerte Fälle hatte ich selbst schon viele.

Das jetzt eingestellte Foto ist sicherlich ein Grund diese Diskussion neu zu beginnen.

Für mich Ladungssicherung absolut unzureichend. In solchen Fällen spielt meist auch noch der Fz.Führer eine nicht unerhebliche Rolle. Hier geht es dann um die Frage der Verantwortlichkeit.

Hat der Fahrzeugführer einen beladenen Lkw übernommen, dessen Ladefläche voll ausgefüllt war? Hat er zwischenzeitlich teilentladen?

Gruß an alle

Dieter (saxon01) und Dank an UHeins und TDamm für das Bild <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/cool.gif" alt="" />


mit einer falschen Note verdirbst du ein ganzes Lied
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: saxon01] #204 25.04.2003 19:12
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TDamm Offline
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Sehr geehrter Herr Naumann,

ich wollte Ihnen keinesfalls zu nahe treten. Sollte dies geschehen sein, bitte ich um Entschuldigung. Aber ich fand Ihre Bemerkung gegenüber dem Forenleiter etwas merkwürdig. Ich für meinen Teil, bin jedenfalls froh, dass eine solche kostenfreie Diskussionsplattform eingerichtet wurde. Die Themen und Diskussionsinhalten müssen natürlich die Teilnehmer liefern und nicht der Betreiber der Plattform. Jedenfalls haben mir einige Beiträge mehr geholfen (aha Effekt) als stundenlanges brüten über das ADR in meiner Amtsstube.
Nun zum Thema Ladungssicherung. Dies Foto ist m.E. kein Einzelfall. Der Fahrer selbst ist hier teilweise der Dumme, da er gegebenenfalls gar nicht anders laden kann. Ihm bleibt lediglich die Entscheidung fahre ich so los oder lehne ich die Fahrt ab. Die zweite Alternative wird er nur einmal bei einem Chef haben. Denn das Problem beginnt bereits beim sicheren Verpacken. Ein weiteres Problem ist die ungenügende rechtzeitige Information des Verladers an den Beförderer. Zum Einen weis der Beförderer vor der Ankunft beim Verlader meist gar nicht, welche Ladungssicherungselemente vorhanden sein müssen. Zum Anderen, werden dann solche Kanister einzeln ohne Palette (Foto) mit anderen Stückgütern verladen, ist meist ein formschlüssiges Verladen unmöglich. Aus diesem Grund lege ich bei der Ahndung sehr viel Wert auf die Verantwortung des Verladers. Nach Kap. 7.5.1.2 hat dieser vor dem Verladen die Ausrüstung, m.E. auch die Ladungssicherungselemente zu Prüfen. Leider sieht die GGVSE keine Verstoß darin, dass der Beförderer keine Ladungssicherungselemente dem Fahrer zur Verfügung gestellt hat. Ein weiterer Punkt ist, dass der Verlader und der Fahrer gemeinsam für die Ladungssicherung verantwortlich sind. Verlädt der Fahrer selbst, aber nicht richtig, bleibt der Verlader nicht außen vor, den er handelt durch unterlassen.
Ich werde erst mal enden und hoffe, dass das Thema zu weiteren Diskussionen führt.

Mit freundlichen Grüßen
Damm



Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: TDamm] #205 25.04.2003 23:23
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saxon01 Offline
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Hallo!

Ich denke meine Bemerkung dem Admin... gegenüber war vielleicht ausdrucksmäßig ein bisserl verunglückt. Mir ging es da wirklich nur um das Foto. Und welche Eigenschaften ein Administrator im Forum bekleidet, ist mir auch klar. Also kurzum, wir haben jetzt endlich die von mir gewünschte Diskussion.

Mit Ihren Aussagen stimme ich bei der Ladungssicherung überein, Herr Damm. Da ich letztendlich wohl jemand bin, der Bußgeldbehörden auch mit Stoff versorgt, liegt mir viel daran mein Wissen zu vervollkommnen. Auch die Verantwortlichkeit des Verladers hinsichtlich einer Unterlassung sehe ich genau wie Sie.

Angesprochen hatte ich außerdem die Teilentladung durch den Fahrzeugführer. Hier fällt der Verlader meines Erachtens aus der Verantwortlichkeit.

Dem Beförderer allerdings kann man über die Haltereigenschaft (nach der StVZO) eine Verpflichtung hinsichtlich der Sicherungsmittel zu Teil werden lassen.
Geldbuße und Punkte in Flensburg sind möglich. Die § - Kette habe ich in einem früheren Beitrag schon eingesetzt.

Ansonsten noch vielen Dank für die rasche Antwort! Ich lese in meiner "Amtsstube" so oft ich kann im Forum und freue mich auf Antworten.

Grüße nach Thüringen

Dieter (saxon01) <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/smile.gif" alt="" />



mit einer falschen Note verdirbst du ein ganzes Lied
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: saxon01] #206 27.04.2003 11:19
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TDamm Offline
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Hallo Dieter,



das Foto wurde ca. 5 km vom Verlader entfernt aufgenommen. Nach dem Fahrtenschreiberblatt war bis dato keine Fahrtunterbrechung sichtbar, so dass der Verlader sich hier nicht durch eventuelle Teilentladungen entlasten konnte.



M. E. ist eine Verantwortung des Verladers auch bei Teilentladung gegeben. Nur die Frage ist, wer war zu diesem Zeitpunkt der Verlader. Da der Normadressat Verlader an eine Unternehmereigenschaft geknüpft ist, lasse ich unter Beachtung § 9 OwiG den Fahrer gern aus der Verantwortung als Verlader, jedoch nicht aus der Ladungssicherungpflicht als Fahrer. Der Fahrer ist sowieso der letzte in der Kette. Meine Meinung zur Auslegung des Begriffes Verlader im Nationalen Verkehr habe ich schon unter "Punkte bei Gefahrgutverstößen" dargelegt. Denn 300,00 Euro sind höher und für StVZO ohne GGVSE gibt es Zuständigkeitsprobleme.



Gruß

Thomas


Zuletzt bearbeitet von TDamm; 02.05.2003 18:34.

Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: UHeins] #207 08.05.2003 10:36
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Migenda Offline
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Guten Tag



Zu dem grossen Thema Ladungssicherung u. speziell Verladung von Fässern auf Paletten möchte ich gerne die folgenden Fragen stellen.



Auf einer CP III Palette (1140x1140 mm) werden drei 200 L-Spundfässer gestellt. Die Fässer werden mit einem faserverstärkten Kunststoffband gesichert.



[Linked Image]



1. Entspricht diese Fassverladung dem ADR 7.5.7.1 ?



2. Erfüllt diese Verladeart die Forderung "...nur geringfügig verändern können" (hier heisst es im ADR Originaltext "...prevent them from being significantly displaced ....)?



3. Wie muss eine regelkonforme Fassverladung für nur 1 bzw. 2 Fässer auf Paletten erfolgen (eine Einzelfassverladung kommt leider nicht in Frage)?



Ich weiss, es sind viele Fragen, aber vielleicht kann mir ein Ladungssicherungsexperte hier Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüssen

Jürgen Migenda

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 08.05.2003 17:04.
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: Migenda] #208 09.05.2003 09:24
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TDamm Offline
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Hallo Herr Migenda,

Sollte die eine Palette mit den drei Fässern so eventuell mittig auf der Ladefläche stehen, dürften wohl ein Bußgeld gerechtfertigt sein!

1. In wie weit das Kunststoffband, welches nach dem Foto auch nicht sehr straff ist, die notwendigen Kräfte (0,5 bzw. 0,8 -fache der Gewichtskraft) aufnehmen kann, dürfte sehr fraglich sein.
2. Die Fässer können auf der Palette verrutschen.
3. Die Palette selbst darf auch nicht auf der Ladefläche verrutschen können.
4. Die Zwischenräume (Rundungen der Fässer) zwischen benachbarten Paletten und der Zwischenwand müssen ausgefüllt werden (Luftsack, Paletten etc.). Nach meinen Erfahrungen erachten Kontrollkräfte ca. 10 cm Freiraum als zulässig.

Als eine akzeptierte Lösung habe ich schon mal gesehen, dass auf den Fässern (Stahl) eine weitere Palette verkehrt herum lag, das ganze als Paket miteinander verzurrt war. Wobei hier die Ladefläche vollständig mit solchen Paletten-Fass-Paletten ausgefüllt war.
Ein Foto habe ich leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: TDamm] #209 09.05.2003 13:52
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UHeins Offline
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Hallo Herr Damm,



ich glaube, dass ich Ihnen helfen kann. Hier ist ein Foto aus unserem Redaktions-Archiv, das die von Ihnen vorgeschlagene Sicherungsmethode von Fässern auf Palette demonstriert.


[Linked Image]



Hier wurde eine Palette kopfüber auf die palettierten Fässer gelegt und mittels zweier kräftiger Umreifungsbänder über das Palettengut mit der Basispalette zu einer echten "Einheit" zusammengefügt.



Ich meine im Übrigen, dass in diesem Beispiel so ziemlich alle Register der Ladungssicherung gezogen wurden. Ob allerdings die beiden oberen Papp-Trommeln gegen Umkippen gesichert sind, wage ich zu bezweifeln.



----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: UHeins] #210 09.05.2003 16:03
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Migenda Offline
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Hallo Herr Damm



Vielen Dank für Ihre Antworten.

    [*]Laut Hersteller des Kunststoffbandes handelt es sich hierbei um ein faserverstärktes Band. Ob dieses Band dann max. 1g dynamische Last aushält kann ich nicht sagen. Ich würde hier auch eine Metallbandbereifung vorziehen, aber dies ist eine Kostenfrage.


    [*]Mir geht es vor allem darum, wie kann das Verrutschen der Fässer auf der Palette verhindert werden ? Eine "Deckelung" der Palette und nach unten Verzurrung (wie von Herrn Heins gezeigt) z.B. mit einem Metallband wäre sicher eine gute Lösung, aber das ist sehr kostenintensiv. Es werden von der Firma pro Jahr sehr viele Fässern transportiert.


    [*]Die gezeigte Palette wurde auf die Ladefläche eines LKWs verstaut, wobei die Palette dann mit Klemmbalken gegen Verrutschen gesichert wurde (s. Bild)



    [Linked Image]


    [*]Ist die Angabe von ca. 10 cm Freiraum irgendwo schriftlich festgehalten (z.B. Gerichtsurteil, VDI Vorschriften etc.) ?



    [*]Mir wäre sehr geholfen, wenn es in irgendeiner Richtlinie Angaben für das korrekte Verladen von Fässern auf Paletten u. LKW geben würde. Können Sie mir vielleicht solch eine belastbare Literaturquelle nennen?[/LIST]



    Mit freundlichen Grüssen



    Jürgen Migenda


Re: Sicherung von Gefahrgütern [Re: Migenda] #211 09.05.2003 16:51
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TDamm Offline
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Hallo Herr Heins und Herr Migenda,



erstmal vielen Dank an Herrn Heins für das Foto. Genau so habe ich es gemeint. Bezüglich der oberen Rollen gebe ich Ihnen Recht. Nicht nur das Gefahrgut ist zu sichern sondern laut ADR die Teile einer Ladung. Das heißt ME, das auch normale Stückgüter, wenn sie mit Gefahrgut zusammen befördert werden, nur geringfügig ihre Lage verändern dürfen. Sonst könnten die Stückgüter ja die Gefahrgutverpackung beschädigen. Gerichtsurteile bezüglich der 10 cm habe ich nicht, da bei den Amtsgerichten meist auf die Begründung verzichtet wird. Die 10 cm Regelung wird von den Kontrollkräften in Deutschland angewendet. Literatur habe ich mir von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung in Hamburg auf verschiedenen Messen besorgt. Sind gute Beispiele enthalten. Auch bieten Fahrzeughersteller Lösungen für Fässertransporte an. Ist aber alles mit Geld verbunden. Wer jedoch mehrmals erwischt wurde, hat dieses Geld dann auch verspielt.



Mit freundlichen Grüßen

Thomas Damm



Freundliche Grüße
Thomas Damm
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