§ 8 Absatz 2 des ASiG besagt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstehen (Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde).
Ich würde sehr gern wissen ob es irgendwo eine ähnliche Argumentation im Gesetz gibt für Abfallbeauftragte und für Gefahrgutbeauftragte?