Hab da eine Frage, die man meinen könnte einfach zu beantworten sein sollte, aber ----! Grundsätzlich ist ja jedes Versandstück rautenförmig mit dem (od. die) Gefahrzettel zu kennzeichnen. So weit so gut. Nun ist es aber nicht vorgeschrieben wie dieses Versandstück transportiert werden muss, also kann ich den Kanister z.B. ja auch auf den "Kopf stellen, auf die Seite kippen etc." Umkehrschluss: Ich kann den (die) Gefahrzettel aufkleben wie ich will. Ich hab da nämlich einen Kunden der die Gefahrzettel waagrecht draufklebt und sich auf die nicht vorgeschriebene Versandstückausrichtung beruft.
Ich bezieh mich natürlich nicht auf mit Ausrichtungspfeilen versehene Versandstücke!!!
Hallo felixaustria, tja streng genommen scheint dein Kunde nicht falsch zu liegen, soweit ich das sehe. Ich konnte jedenfalls dahingehend nichts finden. Die Gefahrzettel müssen nur die Form einer Raute haben. Ich habe jedoch nichts gefunden, dass sie auch genau in dieser Ausrichtung anzubringen sind. Man könnte sich möglicherweise auf "gut lesbar" versteifen, aber wie gesagt, wenn jetzt auf dem Kopf stehend verladen wird (das kann ja auch bei Dritten passieren), greift das nicht. Umetikettieren wird da ja wohl kaum jemand machen. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
Genau genommen stellt dieser Gefahrgutbeauftragte die Kennzeichnungsvorschriften "auf den Kopf" und hat dabei, sagen wir mal so, nicht unrecht. Wäre interessant ob es dazu irgendein Urteil gibt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Moin zusammen, Genaugenommen sind alle an die Sicherheitspflichten gebunden. Kanister auf den Kopf oder auf die Seite zu stellen zu wollen nur um die >rautenform< zu erhalten ist nicht gerade sicherheitsfördernd.
Aus logischen Aspekten benötigt eine Einzelverpackung mit flüssigen Stoffen deshalb keine Ausrichtungspfeile, weil man ja den Deckel sieht.
Nur weil das nirgends steht, ist auf einmal auch die Logik egal!
Solche Gedanken und Verhaltensweisen führen höchstens dazu wie wir es mit den 'zu kleinen UN-Nummern' erlebt haben: Es gibt noch mehr Regeln! gruss..aw
So geht es eben nicht. Der Betroffene hat hier ein Bußgeld zahlen müssen. Die Aussage des Admin ist ja wohl auch eindeutig. Ich habe da mal ein Bild mit angehangen, wo nach einer Kontrolle von mir, ein Bußgeld verhangen wurde.
Das der Betroffene in diesem Fall eine Strafe hat zahlen müssen ist absolut in Ordnung und richtig!
NUR: Was wäre gewesen wenn Einspruch erhoben worden wäre mit eben der Begründung dass das Versandstück in allen möglichen Lagen befördert werden darf?
Zu Punkt 5.2.2.2.1.1 natürlich ist alles genau definiert, aber steht auch da nicht wie der Versandstück verladen werden muss.
Ich habe auch keine Freude mit diesen falsch aufgeklebten Gefahrzetteln, nur hab ich nichts in der Hand, was ich dem Gefahrgutbeauftragten dieser Chemiefirma entgegnen kann. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />