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rautenförmige Kennzeichnung #19355 23.10.2014 11:41
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felixaustria Offline OP
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Servus!

Hab da eine Frage, die man meinen könnte einfach zu beantworten sein sollte, aber ----!
Grundsätzlich ist ja jedes Versandstück rautenförmig mit dem (od. die) Gefahrzettel zu kennzeichnen.
So weit so gut. Nun ist es aber nicht vorgeschrieben wie dieses Versandstück transportiert werden muss, also kann ich den Kanister z.B. ja auch auf den "Kopf stellen, auf die Seite kippen etc."
Umkehrschluss: Ich kann den (die) Gefahrzettel aufkleben wie ich will.
Ich hab da nämlich einen Kunden der die Gefahrzettel waagrecht draufklebt und sich auf die nicht vorgeschriebene Versandstückausrichtung beruft.

Ich bezieh mich natürlich nicht auf mit Ausrichtungspfeilen versehene Versandstücke!!!

Freu mich schon auf eure Meinungen.

Re: rautenförmige Kennzeichnung [Re: felixaustria] #19356 23.10.2014 13:20
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JürgenADRIATA Offline
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Hallo,
da hilft nur eins:
Den "Kunden" anrufen und Ihn Informieren.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Gruß Jürgen


Wissen ist Macht!
Macht nix!
Re: rautenförmige Kennzeichnung [Re: felixaustria] #19357 23.10.2014 13:23
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Stefan82 Offline
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und ihn das Versandstück mal so hinstellen lassen, dass der Gefahrzettel als Raute zu sehen ist


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: rautenförmige Kennzeichnung [Re: felixaustria] #19358 23.10.2014 13:34
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felixaustria Offline OP
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Der "Kunde" ist eigentlich eine gar nicht so kleine Chemiefirma in Deutschland und der ADR-Beauftragte ein Dr. Dr. usw.

Ist vielleicht zum schmunzeln, aber definiert ist es tatsächlich nicht, oder?

Re: rautenförmige Kennzeichnung [Re: felixaustria] #19359 23.10.2014 14:16
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Gandalf Offline
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Hallo felixaustria,
tja streng genommen scheint dein Kunde nicht falsch zu liegen, soweit ich das sehe. Ich konnte jedenfalls dahingehend nichts finden. Die Gefahrzettel müssen nur die Form einer Raute haben. Ich habe jedoch nichts gefunden, dass sie auch genau in dieser Ausrichtung anzubringen sind. Man könnte sich möglicherweise auf "gut lesbar" versteifen, aber wie gesagt, wenn jetzt auf dem Kopf stehend verladen wird (das kann ja auch bei Dritten passieren), greift das nicht. Umetikettieren wird da ja wohl kaum jemand machen.
Lasse mich aber gern eines Besseren belehren. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: rautenförmige Kennzeichnung [Re: Gandalf] #19360 23.10.2014 14:23
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UHeins Offline
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Vielleicht hilft ein Blick in 5.2.2.2.1.1 ADR:

Alle Gefahrzettel müssen die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) haben; ...


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: rautenförmige Kennzeichnung [Re: felixaustria] #19361 23.10.2014 14:50
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felixaustria Offline OP
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Genau genommen stellt dieser Gefahrgutbeauftragte die Kennzeichnungsvorschriften "auf den Kopf" und hat dabei, sagen wir mal so, nicht unrecht.
Wäre interessant ob es dazu irgendein Urteil gibt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: rautenförmige Kennzeichnung [Re: felixaustria] #19362 23.10.2014 16:26
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aw_ Offline
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Moin zusammen,
Genaugenommen sind alle an die Sicherheitspflichten gebunden.
Kanister auf den Kopf oder auf die Seite zu stellen zu wollen nur um die >rautenform< zu erhalten ist nicht gerade sicherheitsfördernd.

Aus logischen Aspekten benötigt eine Einzelverpackung mit flüssigen Stoffen deshalb keine Ausrichtungspfeile, weil man ja den Deckel sieht.

Nur weil das nirgends steht, ist auf einmal auch die Logik egal!

Solche Gedanken und Verhaltensweisen führen höchstens dazu wie wir es mit den 'zu kleinen UN-Nummern' erlebt haben: Es gibt noch mehr Regeln!
gruss..aw

Re: rautenförmige Kennzeichnung [Re: felixaustria] #19363 23.10.2014 19:47
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gg-freak Offline
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So geht es eben nicht. Der Betroffene hat hier ein Bußgeld zahlen müssen. Die Aussage des Admin ist ja wohl auch eindeutig. Ich habe da mal ein Bild mit angehangen, wo nach einer Kontrolle von mir, ein Bußgeld verhangen wurde.

Anhänge
20382-Dsci0689_klein.jpg (0 Bytes, 548 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von gg-freak; 23.10.2014 20:22.
Re: rautenförmige Kennzeichnung [Re: gg-freak] #19364 24.10.2014 10:15
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felixaustria Offline OP
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Das der Betroffene in diesem Fall eine Strafe hat zahlen müssen ist absolut in Ordnung und richtig!

NUR: Was wäre gewesen wenn Einspruch erhoben worden wäre mit eben der Begründung dass das Versandstück in allen möglichen Lagen befördert werden darf?

Zu Punkt 5.2.2.2.1.1
natürlich ist alles genau definiert, aber steht auch da nicht wie der Versandstück verladen werden muss.

Ich habe auch keine Freude mit diesen falsch aufgeklebten Gefahrzetteln, nur hab ich nichts in der Hand, was ich dem Gefahrgutbeauftragten dieser Chemiefirma entgegnen kann. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

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