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Stapellast
#19750
14.01.2015 14:53
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Gandalf
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Hallo zusammen, hab da mal eine grundlegende Frage zur Stapellast bei flexiblen IBC. 1) Sind die grundsätzlich nicht für Stapellast ausgelegt, oder hängt das vom jeweiligen Typ ab? 2) In der Tabelle zu 6.5.2.2.1 (zusätzliche Kennzeichnung) sind flexible IBC nicht aufgeführt. Demnach kommt also grundsätzlich Stapellast nicht in Frage (s. meine Frage 1). Muss dann trotzdem die Abbildung nach 6.5.2.2.2.2 (IBC der nicht gestapelt werden kann) angebracht werden? In der Grundkennzeichnung nach 6.5.2.1 muss schließlich eine Angabe (in diesem Falle 0) dazu erfolgen. Bin mir sicher, ihr könnt meine verwirrten Gedanken ein wenig aufhellen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: Stapellast
[Re: Gandalf]
#19751
14.01.2015 15:12
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Stefan82
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Da unter 6.5.2.2.1 die IBC-Typen angegeben sind, die eventuell eine zusätzliche Kennzeichnung benötigen (wie z.B. Stapellast) und die flexiblen nicht auftauchen, ist die Angabe der Stapellast nicht erforderlich.
Und da es im Gegensatz zu den Kennzeichnungen bei metallischen oder festen Kunststoff-IBC keine Kennzeichnung mit Stapelfähigkeit gibt, würde ich das Stapeln von flexiblen IBC ausschließen.
wobei mich dann schon wieder die Tabelle 6.5.6.3.7 irritiert
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 14.01.2015 15:24.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Stapellast
[Re: Gandalf]
#19752
14.01.2015 19:28
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King_Louie_21
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Hallo Gandalf, die Tabelle in Absatz 6.5.6.3.7 ADR/RID sieht vor, dass flexible IBC's im Rahmen der Bauartzulassung einer Stapeldruckprüfung zu unterziehen sind, wenn sie für Stapelung ausgelegt sind. Demzufolge sind sowohl stapelbare wie nicht stapelbare flexible IBC's möglich. Hier mal zwei Beispiele: In den Zulassungsscheinen, die seit 2009 von der BAM für flexible IBC's ausgestellt wurden, findet sich immer folgender Hinweis: "Zusätzlich ist jedes Großpackmittel (IBC) mit den Angaben gemäß Absatz 6.5.2.2.1 und 6.5.2.2.2 des ADR/RID/IMDG Code zu versehen." Ggf. gelten Übergangsfristen gem. Unterabschnitt 1.6.1.15 ADR/RID. Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 14.01.2015 22:24.
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Re: Stapellast
[Re: King_Louie_21]
#19753
15.01.2015 09:08
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Gandalf
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Hallo zusammen, die Tabelle in Absatz 6.5.6.3.7 ADR/RID Ich gestehe soweit habe ich nicht gelesen, hätte diese Info aber auch gerne weiter vorne im ADR gelesen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Jedenfalls danke für die Info. Das hilft weiter. Gruß Gandalf
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