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8.1.4.1 Mindestausrüstung Feuerlöscher #19834 26.01.2015 16:04
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Hallo zusammen

Unter 8.1.4.1 (ADR 2015) steht in Spalte 3 geschrieben, dass je Beförderungseinheit 3.5-7 Tonnen, ein Feuerlöscher mit Mindestfassungsvermögen 8kg mitgeführt werden muss.

Heisst in der Praxis also, wenn theoretisch ein LKW mit Motorwagen 4 Tonnen und Anhänger 4 Tonnen unterwegs ist, muss er 2x 8kg Löscher plus noch ein 2kg Löscher für das Führerhaus mitführen (Spalte 4)?

Danke und Gruss
Marc

Re: 8.1.4.1 Mindestausrüstung Feuerlöscher [Re: Mesh] #19835 26.01.2015 16:21
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Gerald Offline
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Hallo Mesh,

Antwort auf
muss er 2x 8kg Löscher plus noch ein 2kg Löscher für das Führerhaus mitführen (Spalte 4)?


Nein, in der Spalte 2 steht die Mindestanzahl der Feuerlöschgeräte und in der Spalte 1 steht die höchstzulässige Masse der Beförderungseinheit.

Antwort auf
ein LKW mit Motorwagen 4 Tonnen und Anhänger 4 Tonnen unterwegs ist


In Deinem Fall trifft die dritte Zeile zu, >7,5 Tonnen, in Deinem Beispiel sind es 8 Tonnen.

Nun gibt es folgende Möglichkeiten.

Ersten: 2x6Kg =12kg

Zweitens: 3x2kg und 1x6kg =12kg oder

Drittens: 1x2kg und 1x4kg und 1x6kg =12kg

Wobei auch Deine Rechnung gehen würde, denn mehr geht immer.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 26.01.2015 16:24.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 8.1.4.1 Mindestausrüstung Feuerlöscher [Re: Gerald] #19836 26.01.2015 17:12
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aw_ Offline
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Moin Gerald,

Antwort auf
Ersten: 2x6Kg =12kg


Hier fehlt aber auch der 2 kg Löscher aus Spalte (4)
Warum in Spalte (2) die Mindestanzahl 2 ist, ist natürlich fraglich.
Weil 2 kg aus Spalte 4 und 6 kg aus Spalte 5 gibt zusammen 8 kg. Fehlen ja noch die restlichen 4 kg, also ein dritter Löscher. Dein Beispiel 3 sozusagen.
Oder sehe ich etwas verkehrt ?
gruss..aw

Re: 8.1.4.1 Mindestausrüstung Feuerlöscher [Re: aw_] #19837 26.01.2015 17:59
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Gerald Offline
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Hallo aw,

Antwort auf
Hier fehlt aber auch der 2 kg Löscher aus Spalte (4)


Die Tabelle ist für den Ein oder Anderen nicht einfach zu lesen, dass merke ich auch immer bei der Ausbildung.

In der Spalte 1 geht es um die höchstzulässige Masse der Beförderungseinheit, in der Spalte 2 geht es um die Mindestanzahl der Feuerlöschgeräte und in der Spalte 3 steht das Mindestgesamtfassungsvermögen je Beförderungseinheit.

Die Spalte 4 und 5 gibt das Mindestfassungsvermögen für den ersten und zweiten Feuerlöscher an. Diese Spalten muss man im Zusammenhang mit der Spalte 3 sehen.

Antwort auf
Warum in Spalte (2) die Mindestanzahl 2 ist, ist natürlich fraglich.


Ist es nicht, das es mindestens zwei Feuerlöscher sein müssen.

Im ADR 2013 wurde die Tabelle neu aufgenommen, aber die Vorgaben aus den ADR 2011 aus Unterabschnitt 8.1.4.1 sind ja geblieben.

Nur das aus 8.1.4.1 a) die Spalte 4 wurde,

aus 8.1.4.1 b) (i) die Spalte 1 dritte Zeile und Spalte 3 dritte Zeile und Spalte 5 dritte Zeile wurde,

aus 8.1.4.1 b) (ii) die Spalte 1 zweite Zeile und Spalte 3 zweite Zeile und Spalte 5 zweite Zeile wurde,

aus 8.1.4.1 b) (iii) die Spalte 1 erste Zeile und Spalte 3 erste Zeile und Spalte 5 erste Zeile wurde.

Unter Absatz c) im ADR 2011 stand dann, Das Fassungsvermögen des(der) gemäß Absatz a) vorgeschriebenen Feuerlöschgerätes (Feuerlöschgeräte) darf von dem gesamten Mindestfassungsvermögen der gemäß Absatz b( vorgeschriebenen Feuerlöschgeräte abgezogen werden."

Der Absatz a) hatte auch für die Beförderung nach 1.1.3.6 seine Gültigkeit.

Mit Einführung der Tabelle im ADR 2013 wollte man, das die Leseweise der mitzuführenden Feuerlöscher nach Absatz 8.1.4.1 leichter wird.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 8.1.4.1 Mindestausrüstung Feuerlöscher [Re: Gerald] #19838 27.01.2015 10:54
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aw_ Offline
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Hallo Gerald,
danke für die Ausführungen.
Man kann demnach auch verkürzt sagen:
In Spalte 4 ist ein Mindestfassungsvermögen von 2 kg gefordert.
Gerne kann der Löscher auch 6 kg haben, da ja das Maximum nicht festgelegt ist.
gruss..aw

Re: 8.1.4.1 Mindestausrüstung Feuerlöscher [Re: aw_] #19839 27.01.2015 11:03
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Mesh Offline OP
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Danke für die Ausführungen.

Letzte Frage: Ein LWK Tankzug mit Anhänger. Ist das nun eine Beförderungseinheit oder ist der Motorwagen eine plus der Anhänger nochmals eine?

Gruss
Mesh

Re: 8.1.4.1 Mindestausrüstung Feuerlöscher [Re: Mesh] #19840 27.01.2015 11:07
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aw_ Offline
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Hallo Mesh,
Begriffsbestimmung im ADR 1.2.1 gibt Aufschluß:
Ein KFZ ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem KFZ mit Anhänger.
gruss..aw


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