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Übernahme der Klassifizierungen anderer Verkehrstr #19884 05.02.2015 08:59
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Marco66 Offline OP
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Hallo liebe Kollegen,

ich erinnere mich an einen Passus in der IATA DGR, nach dem zu folge die Klassifizierung anderer Verkehrsträger übernommen werden kann. Das war mal vor VIELEN Jahren Bestandteil meiner IATA Prüfung und wurde diskutiert, als die Umweltgefahr ins ADR als zusätzliche Angabe Einzug hielt. Mit diesem Passus sollte es möglich sein, die zusätzliche Umweltgefahr und den Gefahrauslöser auch im Lufttransport als Teil des PSN zu nennen.

Jetzt müsste ich die Quelle wissen und kann den Passus nicht finden. Ich werde halt immer älter und Weisheit hilft nicht in jedem Fall.

Kann mir mal jemand ein bisschen helfen?

Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Übernahme der Klassifizierungen anderer Verkehrstr [Re: Marco66] #19885 05.02.2015 09:29
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aw_ Offline
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Hallo Marco,
IATA-DGR 3.9.2.4 erläutert, dass die Kriterien der Klassifizierung in 2.9.3 der UN Modellvorschriften festgelegt sind.
Meinst Du das?
gruss..aw

Re: Übernahme der Klassifizierungen anderer Verkehrstr [Re: aw_] #19886 05.02.2015 14:25
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Marco66 Offline OP
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nö, nicht ganz. Es geht um die Übernahme der Umweltgefahr als Zusatz zur Gefahrgutklasse wie hier beschrieben:

All substances and mixtures must be checked for “environmentally hazardous (aquatic environment)” applicability, even if already assigned to one or more of the classes 1 – 8 (with the exemption of air freight, see 2.3.4). If the environmental hazard is the only hazard of a substance or mixture, the UN-numbers UN 3077 or UN 3082 are assigned.

Dieser Passus existiert nicht unter IATA. also wird kein Fisch und Baum zusätzlich zu den Klassen 1-8 geklebt.

Es soll aber einen Passus geben, der die Übername der Klassifizierung anderer Verkehrsträger erlaubt. DEN suche ich.

Dann könnte ich einen Stoff, der z.B. Klasse 3 ist mit dem Fisch und Baum für Luftfracht kleben und die Bezeichnung wäre:

UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. (Technischer Name für die Gefahren und Technischer Name des umweltgefährdenden Stoffes)


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Übernahme der Klassifizierungen anderer Verkehrstr [Re: Marco66] #19887 05.02.2015 15:19
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aw_ Offline
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da fällt mir höchstens 7.1.5.5 ein, (i.V.m. 7.1.5.3) sofern 'national or international transport regulations' das ist, was Du 'andere Verkehrsträger' nennst.

Darüber hinaus ist man im Unterabschnitt 3.9.2.4 gar nicht so verkehrt.
Durch den Verweis auf UN-Modelregulations ist ja die Einstufung erlaubt, und wenn man mal die Angaben darin mit denen im ADR vergleicht stellt man fest, es ist identisch. Und wenn es gem. ADR 'Unweltgefährdend ist', ist es das in der Luftfracht auch (oder kann es zumindest sein).

Was Dein Stoff betrifft, da könnte man 4.1.2.1 (d) anwenden:
.. Wenn ein Versandstück, dass ein Gemisch enthält, mit einem Nebengefahrenkennzeichen gekennzeichnet ist, dann muss einer der beiden technischen Namen, die in den Klammern angegeben sind, der Name des Inhaltsstoffes sein, der zum Gebrauch des Nebengefahrenkennzeichens verpflichtet..

Ich kann jetzt aber nirgendwo finden, ob 'umweltgefährlich' als Nebengefahr angesehen werden kann.
gruss..aw

Re: Übernahme der Klassifizierungen anderer Verkehrstr [Re: Marco66] #19888 05.02.2015 21:44
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Marco66,

ich denke du meinst 7.1.5.3.1 und dort die Anmerkung und den Verweis auf 7.1.5.5 <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Übernahme der Klassifizierungen anderer Verkehrstr [Re: Kay Schmauder] #19889 06.02.2015 10:56
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Marco66 Offline OP
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Methusalem
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Danke Kay Schmauder,
Das ist es in der Tat. Jedenfalls inhaltlich.

Den Text, den ich suchte gab es schon vor einigen Jahren. Dein Hinweis zielt ja auf eine Änderung in der 2014er Version. Der alte Text ist vielleicht irgendwann gestrichen worden.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66

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