Welche Transportpapiere (allgemein, nicht nur GefGut-Papiere) müssen erstellt werden? Brauche ich auch eine IMO-Erklärung für die Fähre?
Rechnungen und Packlisten neben den GG-Papieren.
Für die Fähre benötigst Du eine IMO-Erklärung.
Wo ist ggf. geregelt, welche Inhalte (bzw. sogar welche Form) diese Dokumente haben müssen?
GG: Fähre: IMDG-Code 2013 oder 2015.
Nicht GG: Konsulats- und Mustervorschriften
Zusatzfrage:
Muß der CMR-Frachtbrief Gefahrgut-Informationen enthalten? Kann/muss ich das "Beförderungspapier nach ADR" in diesen Frachtbrief integrieren??
Der CMR Frachtbrief kann die GG-Infos (ADR) enthalten, solange die Vorgaben des ADR 5.4.1 eingehalten sind.
Für die Beförderungsdokumente ist Formfreiheit gegeben, somit können die ADR Angaben auch mit der IMO-Erklärung abgegeben werden, auch wieder unter Ergänzung der Anforderungen von ADR 5.4.1
Falls der Euro-Tunnel genutzt werden sollte, benötigt man keine IMO-Erklärung (ADR-Tunnel)
gruss..aw