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Gefahrgut-Transport nach England #19961 25.02.2015 10:30
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SafetyFirst Offline OP
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Hallo Allerseits,

gegeben sei ein Gefahrgut-Transport (z.B. Paletten mit Farb-Eimern) von Deutschland nach England.

Welche Transportpapiere (allgemein, nicht nur GefGut-Papiere) müssen erstellt werden? Brauche ich auch eine IMO-Erklärung für die Fähre?

Wo ist ggf. geregelt, welche Inhalte (bzw. sogar welche Form) diese Dokumente haben müssen?



Zusatzfrage:

Muß der CMR-Frachtbrief Gefahrgut-Informationen enthalten? Kann/muss ich das "Beförderungspapier nach ADR" in diesen Frachtbrief integrieren?

Viele Grüße,

SafetyFirst

Re: Gefahrgut-Transport nach England [Re: SafetyFirst] #19962 26.02.2015 08:45
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aw_ Offline
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Antwort auf
Welche Transportpapiere (allgemein, nicht nur GefGut-Papiere) müssen erstellt werden? Brauche ich auch eine IMO-Erklärung für die Fähre?


Rechnungen und Packlisten neben den GG-Papieren.
Für die Fähre benötigst Du eine IMO-Erklärung.

Antwort auf
Wo ist ggf. geregelt, welche Inhalte (bzw. sogar welche Form) diese Dokumente haben müssen?


GG: Fähre: IMDG-Code 2013 oder 2015.
Nicht GG: Konsulats- und Mustervorschriften

Antwort auf

Zusatzfrage:

Muß der CMR-Frachtbrief Gefahrgut-Informationen enthalten? Kann/muss ich das "Beförderungspapier nach ADR" in diesen Frachtbrief integrieren??


Der CMR Frachtbrief kann die GG-Infos (ADR) enthalten, solange die Vorgaben des ADR 5.4.1 eingehalten sind.

Für die Beförderungsdokumente ist Formfreiheit gegeben, somit können die ADR Angaben auch mit der IMO-Erklärung abgegeben werden, auch wieder unter Ergänzung der Anforderungen von ADR 5.4.1

Falls der Euro-Tunnel genutzt werden sollte, benötigt man keine IMO-Erklärung (ADR-Tunnel)

gruss..aw

Re: Gefahrgut-Transport nach England [Re: aw_] #19963 06.03.2015 10:47
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

im Eurotunnel dürfen allerdings bei weitem nicht alle Gefahrgüter und bei denjenigen, die erlaubt sind, auch nur bestimmte Mengen befördert werden. Hier muss man sich die Vorschriften von Eurotunnel schon genau ansehen.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Gefahrgut-Transport nach England [Re: Winklhofer] #19964 10.03.2015 12:06
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Gerald Online
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

im Anhang findet Ihr die neuen Reglungen im Bezug der Beförderung von gefährlichen Gütern durch den Eurotunnel. Sie wurden notwendig, damit die Reglung nach dem ADR 2015 berücksichtigt werden konnten.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Eurotunnel_ADR_2015_DE.pdf (488.91 KB, 470 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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