Hallo,
zur Frage der Schulung von Personen, die SDB erstellen, gibt es eine interessante Argumentation der zuständigen US-Behörde hier[
http://www.phmsa.dot.gov/portal/site/PHM...vgnextfmt=print ]
Danach sind diese Personen
dann gefahrgutrechtlich zu schulen wenn sie vertraglich mit der Bestimmung der Gefahrklasse (das ist dann wohl Klassifizieren) beauftragt sind. Interessant dazu HMR § 172.704(a)(2) [
http://www.ecomed-storck.de/Englische-Pr...-Softcover.html ], wonach die Schulung spezifisch auf die Arbeit des Betroffenen abgestellt sein muß.
Das wäre doch ein Denkansatz, der in der Praxis auch hierzulande nützlich sein könnte.
Gruß
M.A.T.