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Bemerkungen im ADR
#20197
31.03.2015 13:42
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Stefan82
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Hallo Gefahrgutgemeinde, wie im thema schon angemerkt, geht es mir heute um die Bemerkungen im ADR und vor allem deren Rechtskraft.
Im Moment geht es mir um die Bemerkung 1 bei 5.4.1.1.1
Für mich und meine Schulungen sehe ich sie als bindend an, da ja auch in der RSEB darauf verwiesen wird.
Kann mir jemand erläutern, ob diese verpflichtend sind und wenn ha, wodurch sie diesen Status erlangen?
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Bemerkungen im ADR
[Re: Stefan82]
#20198
31.03.2015 20:08
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Kalle Svensson
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Hallo Stefan,
die Bestimmungen des ADR entfalten aufgrund von § 1 (3) Nr.1 GGVSEB rechtliche Wirkung. Dort werden die Bestimmungen des ADR für Beförderungen gem. § 1 (1) Satz 1 Nr. 1 GGVSEB in Kraft gesetzt. Das gilt für mein Rechtsverständnis auch für die im ADR gemachten Bemerkungen. Speziell zu der von Dir erwähnten Bem. 1 zu 5.4.1.1.1 ADR hast Du ja selber festgestellt, dass sie in der RSEB erwähnt ist. Das unterstreicht ihre Bedeutung und Rechtsverbindlichkeit. Ansonsten ziehen sich Bemerkungen quer durch das ADR; es wäre schwer vorstellbar, dass ihre Aussagen nicht rechtlich umzusetzen wären.
Gruß Kalle
"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
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Re: Bemerkungen im ADR
[Re: Kalle Svensson]
#20199
01.04.2015 07:54
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Stefan82
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Leider komme ich mit dieser Argumentation nicht weiter. Da kommt bei mir auch gleich die Frage auf, woher diese Bemerkungen kommen. Ist ja ofensichtlich "nur" eine Bemerkung und nicht direkt Text des ADR.
Aussage mir gegenüber war, Bemerkungen sind nicht ADR und deshalb nicht rechtsverbindlich.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Bemerkungen im ADR
[Re: Stefan82]
#20200
01.04.2015 09:51
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Stefan82
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Wobei mir gerade eine kleine Leuchte aufgegangen ist und ich diese gerne bestätigt haben würde.
Werden die Bemerkungen nicht von der WP 15 zur genaueren Erläuterung erstellt und dadurch von allen Ländern ratifiziert, wodurch sie ihre rechtskraft innerhalb des ADR erlangen?
Kam mir gerade bei dem Gedanken an das Wiederholen der Warntafeln mit Nummern bei Tanks > 3000 L und verdeckt durch Plane oder Aufbau. Ist ja auch nur eine Bemerkung und trotzdem nicht angezweifelt.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Bemerkungen im ADR
[Re: Stefan82]
#20201
02.04.2015 16:04
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Winklhofer
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Servus Herr Riesche,
Bemerkungen stehen überall im ADR. Meist sind es Hinweise auf Fundstellen oder Erläuterungen oder Erleichterungen. Insbesondere die Erleichterungen werden ja gerne genutzt. Im Fall von 5.4.1.1.1 Bem. 1 ADR ist es halt eine seltene Pflicht. Sie müssen ja Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht anwenden. Wenn aber Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR genutzt werden soll, muss auch die Regelung dieser Bemerkung 1 berücksichtigt werden. Sonst weiß ja niemand, ob die 1000 Punkte erreicht bzw. unterschritten sind oder nicht. Der Fahrzeugführer ist wohl der Letzte, der das genau und rechtssicher berechnen kann.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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