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Änderungen ADR/RID 2017 #20268 19.04.2015 17:58
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

während die Rechtsunterworfenen bis 30. Juni 2015 noch nach ADR/RID 2013 befördern dürfen, haben die Gremien der UNECE und OTIF in Genf und Bern (Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN, WP.15-Arbeitsgruppe, RID-Fachausschuss) den 01. Januar 2017 schon fest im Blick.

Im Zeitraum 21.-23.04.2015 trifft sich in Genf eine von der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN ins Leben gerufene Ad-hoc-Arbeitgruppe zur Harmonisierung der Beförderungsvorschriften im Binnenland mit den UN-Modellvorschriften (Orange Book). Das Sekretariat der UNECE hat die relevanten Änderungen in einem Arbeitspapier als Diskussionsgrundlage zusammengefasst und am 17.04.2015 als überarbeitete Fassung in englischer Sprache veröffentlicht: Manches, was im ADR/RID 2015 neu eingeführt oder angepasst wurde, hat sich bereits jetzt schon als verbesserungswürdig erwiesen, aber wir müssen noch bis 2017 auf Abhilfe warten. Gerald hat in dem von ihm initiierten Thread vom vergangenen Freitag bereits auf die SV 363 hingewiesen, die sich seit ihrer Einführung als Dauerbaustelle entpuppt hat. Gerald hat außerdem die Tischtennisbälle aus Zelluloid (UN 2000) genannt, für die ab 2017 in SV 383 eine bedingte Freistellung vorgesehen ist. Es sind noch weitere Änderungen geplant, zum Beispiel zur Kennzeichnung von Lithium-Batterien sowie zur Aufnahme von Stoffen mit Polymerisationsgefahr in die Klasse 4.1. Damit verbunden ist die neue Definition der "SAPT (Self-accelerating polymerization temperature)" im Abschnitt 1.2.1 ADR als niedrigster Temperatur, bei der ein Stoff in versandmäßiger Verpackung, in einem IBC oder Tank polymerisieren kann. Manches ist auch nur eine Kleinigkeit, um die Vorschriften eindeutiger und klarer handhaben zu können. So soll die Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter anderem darüber diskutieren, ob die redaktionellen Änderungen der UN-Modellvorschriften zur Kennzeichnung und Bezettelung von Umverpackungen in den Unterabschnitt 5.1.2.1 ADR übernommen werden, oder ob es bei der bisherigen Fassung bleibt.

Wer aus seiner Erfahrung heraus abschätzen kann, dass bestimmte geplante Änderungen in der betrieblichen Praxis nicht umsetzbar sind, sollte dies dem BMVI mitteilen; je früher, desto besser. Alternativ kann auch der Weg über die Verbände genommen werden, damit diese beim BMVI vorstellig werden. Meiner Erfahrung nach berücksichtigt das BMVI fundierte Hinweise aus der Praxis, um sie dann in die entsprechenden Gremien einzubringen. Die geplanten Änderungen befinden sich im Entwurfsstadium und Einwände können relativ einfach vorgetragen werden. Wir dürfen im Nachhinein meckern, wenn uns eine neue Vorschrift nicht gefällt. Genauso gut dürfen wir aber auch im Voraus auf absehbare Probleme hinweisen.

Ein Großteil der Änderungen im ADR/RID 2017 wird auf den UN-Modellvorschriften basieren. Der Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe wird im September 2015 auf der Tagesordnung der Gemeinsamen Tagung stehen und voraussichtlich auch in deutscher Sprache verfügbar sein. Diese verkehrsträgerübergreifenden Änderungen wurden und werden von den Gremien in Genf und Bern noch durch verkehrsträgerspezifische Änderungen ergänzt. Ich gehe davon aus, dass die ersten konsolidierten Entwürfe des ADR/RID 2017, die sowohl verkehrsträgerübergreifende wie auch verkehrsträgerspezifische Änderungen beinhalten, im Herbst 2015 zusammengestellt werden.

Die seit 2011 in den UN-Modellvorschriften aufgeführten BK3-Container werden in der aktuellen Harmonisierungsdiskussion übrigens nicht genannt, da sie bereits beschlossene Sache sind. Die Umsetzung für ADR/RID 2015 scheiterte um Haaresbreite an einem verspätet vorgelegten Prüfzertifikat, das Voraussetzung für die Aufnahme war.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 20.04.2015 07:05.
Re: Änderungen ADR/RID 2017 [Re: King_Louie_21] #20269 20.04.2015 09:06
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Vielen Dank für den Beitrag King_Louie! Ist wie immer sehr hilfreich.
Hast ja damit auch die 1000 gesprengt. Herzlichen Glückwunsch dazu!
Deine Beiträge stehen neben der Quantität auch in der Qualität in nichts nach!!
Ein sehr grosser Gewinn für alle Forenteilnehmer..
Viele Grüße aus Hamburg-Nord..alex

Re: Änderungen ADR/RID 2017 [Re: King_Louie_21] #20270 19.06.2015 03:13
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Mit Datum 12.06.2015 hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe für die Harmonisierung des RID/ADR/ADN mit den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter ihre Entwürfe für die Änderungen des RID/ADR/ADN 2017 vorgelegt. Diese Änderungsentwürfe wurden auch in deutscher Sprache erstellt und sollen auf der Gemeinsamen Tagung im September 2015 behandelt werden. Damit bekommen wir jetzt schon mal einen ersten Eindruck, worauf wir uns 2017 einstellen dürfen. Verkerhrsträgerspezifische Änderungen für das RID/ADR/ADN 2017 sind auf Grund des Auftrags der Ad-hoc-Arbeitsgruppe in diesen Änderungsentwürfen allerdings nicht berücksichtigt.

Fundstelle: OTIF/RID/RC/2015/23/Add.1

Re: Änderungen ADR/RID 2017 [Re: King_Louie_21] #20271 17.12.2015 17:15
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Gerald Offline
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Hallo,
unter dem Link
https://www.halle.ihk.de/blob/halihk24/b...R_2017-data.pdf
findet Ihr einen Vortrag von Frau Gudula Schwan BMVI vom 04.11.2015 zu den Änderungen im ADR 2017.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Änderungen ADR/RID 2017 [Re: King_Louie_21] #20272 15.05.2016 17:58
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

am 2.5.16 hat das OTIF-Sekretariat den Entwurf des Notifizierungstexts der RID-Ausgabe 2017 in deutscher Sprache veröffentlicht. Dieser Entwurf enthält alle für 2017 relevanten Neuerungen und soll am 25.5.16 verabschiedet werden. Mit großen Änderungen ist vermutlich nicht zu rechnen. Bis auf einzelne bahnspezifische Besonderheiten gilt die überwiegende Anzahl der Neuerungen auch für das ADR.

Fundstelle: http://www.otif.org/fileadmin/user_uploa...017_draft_D.pdf

Schöne Grüße.

Re: Änderungen ADR/RID 2017 [Re: King_Louie_21] #20273 13.06.2016 16:29
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DJSMP Offline
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Nachdem man sich beim Ausdruck UMVERPACKUNG in der RSEB mühsam dazu durchgerungen hatte, auch OVERPACK und SUREMBALLAGE zu akzeptieren, haut jetzt das ADR wieder rein und schreibt die Sprache des Versandlandes + eventuell zusätzlich eine ADR Sprache vor? Wie blöd ist das denn?


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