Div. Fragen zu UN3091
#20309
24.04.2015 09:19
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Hawkeye
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Hallo,
ich habe ein paar Fragen bzgl. Knopfzellen, die in Ausrüstungen verpackt sind, z.B. LED-Anzeigen, PC's, bei denen die Platine eine Knopfzelle enthält, etc.
Dann brauche ich nach SV 188 - keinen Gefahrgutbeauftragten - keine beauftragten Personen Gefahrgut - muss die Mitarbeiter nicht nach ADR 1.3 unterweisen - brauche das Versandstück nicht zu kennzeichnen?
Benötigen die Mitarbeiter bei solchen Artikeln auch eine Unterweisung nach §14 GefStoffV?
Viele Grüße, Hawkeye
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Re: Div. Fragen zu UN3091
[Re: Hawkeye]
#20310
24.04.2015 09:36
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Stefan82
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So schnell wäre ich hier nicht.
Gefahrgutbeauftragter: brauchst nicht Beauftragte Personen: gibts nicht mehr 1.3 ADR: Es handelt sich trotzdem um Gefahrgut, also gilt 1.3. Der Umfang kann natürlich entsprechend klein gehalten werden, aber eine Unterweisung sollte stattfinden Kennzeichnung: richtig erkannt
GefStoffV kenne ich mich nicht aus
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Div. Fragen zu UN3091
[Re: Stefan82]
#20311
24.04.2015 10:04
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Hawkeye
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Hallo,
danke erstmal. Aber es heißt doch: in SV 188 Die zur Beförderung aufgegebenen Zellen und Batterien unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR/RID, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind..... Unter übrigen müsste doch auch ADR 1.3 fallen. Ist doch auch Bestandteil des ADR. Oder verstehe ich das falsch?
Viele Grüße, Hawkeye
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Re: Div. Fragen zu UN3091
[Re: Hawkeye]
#20312
24.04.2015 11:04
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Stefan82
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OK, etwas unglücklich. Hab das jetzt miteinander verwoben. Zumindest eine Unterweisung zur SV 188 sollte vorhanden sein, da ja sonst nicht klar ist, an welche Vorgaben sich derjenige halten muss. Hab ich im Kopf direkt zur 1.3 gesetzt. Mit dem geringen Umfang der Unterweisung meinte ich eigentlich nur die SV 188
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Div. Fragen zu UN3091
[Re: Stefan82]
#20313
17.05.2015 21:09
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DJSMP
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Eine Pflichtendelegation im Sinn des §9 OWiG kann auch in diesem beschriebenen Fall vorliegen oder angewendet werden. Insofern kann es für mich hier auch beauftragte Personen für Gefahrgut geben. Das ist ja nur die Festlegung von Verantwortlichkeiten.
Die SV 188 schließt im Prinzip auch 1.3 ADR aus. Wie aber das LBA für den Luftverkehr immer sagt: Es muss eine Schulung stattfinden, damit die Mitarbeiter die Vorschriften sicher anwenden können.
Was noch gar nicht angesprochen wurde: In der SV188 wird explizit auf die Absätze 2.2.9.1.7 a) und e verwiesen. Daher sei euch nochmal ausdrücklich ans Herz gelegt, sich bei den Knopfzellen davon zu überzeugen, dass sie dem geprüften Typ entsprechen und nach einem QM Programm hergestellt wurden, bevor ihr Gerätschaften mit ihnen versendet. Nachweisbar sicher gestellt ist das nur, wenn ihr das schriftlich vom Hersteller (Zertifikat oder schriftliche Bestätigung) habt.
Wir verschicken doch keine billigen und ungeprüften Hinterhof-Knopfzellen aus Fernost à la A****n und E**y, gelle!
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Re: Div. Fragen zu UN3091
[Re: Hawkeye]
#20314
28.05.2015 10:18
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Bergmannsheil
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Methusalem
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Dann fehlt noch die Antwort auf die Frage >>>Benötigen die Mitarbeiter bei solchen Artikeln auch eine Unterweisung nach §14 GefStoffV?<<<
Unterweisungen nur dann, wenn die Gefahrstoffe Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Tätigkeit haben können (evt. auch im Havariefall) UND die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen über das in § 8 GefStoffV hinaus gehende Maß überschreiten. Dann Betriebsanweisung und anhand derer unterweisemn. Mir fallen bei Knopfzellen auf die Schnelle keine solchen Gefährdungen ein.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Div. Fragen zu UN3091
[Re: Bergmannsheil]
#20315
28.05.2015 20:44
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Viele Grüße, Hawkeye
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Re: Div. Fragen zu UN3091
[Re: Hawkeye]
#35534
08.08.2023 08:32
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HollySenatorAirp
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Guten Morgen ,
ich hab auch Fragen : und zwar habe ich einen PC der nach Holland muss ... verpackt im original Karton vom Hersteller, markiert mit dem UN3091 Batterieaufkleber ( bzw. gedruckt auf dem Karton )
Der 4 Kg Karton soll per UPS zum Empfänger ... ich bin etwas unsicher wegen der vielen VP Vorschriften -einmal ist es Kein Gefahrgut im Sinne der ADR dann wieder weil ja markiert doch oder doch nicht ??? - muss da ein Datenblatt mit oder nicht ? - der +9er Label ist nicht auf dem Karton ...
Danke für die Antworten + Tipps
MfG Holger
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Re: Div. Fragen zu UN3091
[Re: HollySenatorAirp]
#35536
08.08.2023 09:04
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Claudi
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Hi,
bei sowas ist es eher üblich, einen neuen Thread aufzumachen, aber ok.
Es ist Gefahrgut wegen der auf der Platine verbauten Knopfzelle (UN3091). Da es sich um eine kleine Li-Metall-Knopfzelle handelt, muss kein 9A-Gefahrzettel drauf und auch sonst ist nichts weiter zu beachten, da die Knopfzelle im Gerät/ durch das Gerät geschützt ist. Es erfolgt eine Freistellung gemäß Sondervorschrift 188 ADR.
Der Aufkleber müsste gar nicht drauf sein, darf aber. Du könntest ihn auch abmachen/ überkleben. Ein "Datenblatt" ist nicht erforderlich. Es ist auch keine UN38.3-Prüfzusammenfassung mehr nötig, da eingebaute Knopfzelle. Der PC kann so versendet werden auf dem Landweg. Ob UPS noch Infos braucht oder man bei der Beauftragung noch aus UPS-internen Zwecken Angaben machen muss, weiß ich allerdings nicht. Sollte es ein Lufttransport sein, könnte ein Zusatzvertrag nötig werden oder UPS braucht ggf. weitere Infos.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.08.2023 09:05.
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Re: Div. Fragen zu UN3091
[Re: Claudi]
#35537
08.08.2023 09:27
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HollySenatorAirp
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Hi Claudia,
ah ok, nächstes mal mach ich eine neuen Treets auf :-) - versprochen ... danke für die schnelle Antwort ...
MfG Holger
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