Verpackungen mit trockenen Anhaftungen - UN 3509
#20587
11.06.2015 17:01
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lutbie
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Hallo, ich konnte in den Beiträgen zu UN 3509 nicht die passende Antwort auf folgende Frage finden:
Wenn ich unter UN 3509 Verpackungen mit Verunreinigungen (fest und trocken) als lose Schüttung fahren möchte, muss ich einen geschlossenen, flüssigkeitsdichten Container für den Transport nutzen (7.3.2.9.1)
Welche Möglichkeiten habe ich, die ungereinigten Verpackungen unter UN 3509, in loser Schüttung, aber in einem bedeckten, nicht flüssigkeitsdichten Container (40m³ Hakenlift)zu fahren?
Nach meiner Recherche sehe ich keine Möglichkeit, außer auf 10m³ Deckelmulde umstellen (BK2).
Grüße aus dem Siegerland
Thomas
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Re: Verpackungen mit trockenen Anhaftungen - UN 3509
[Re: lutbie]
#20588
11.06.2015 17:23
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Gerald
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Hallo Thomas, Nach meiner Recherche sehe ich keine Möglichkeit, außer auf 10m³ Deckelmulde umstellen (BK2). Bei Containern geht es nur über einen BK 2. Jetzt weiß ich nicht, um welche Menge es sich handelt. Du könntest auch eine Großverpackungen "Verpackungsanweisung LP 02" nehmen unter Beachtung der spezifische Sondervorschrift LL 1. Wie sieht es denn mit einer Bergegroßverpackung nach Unterabschnitt 6.6.2.2 aus? Hier wäre vielleicht die Bergungs-Grossverpackung Typ SAG nach Zulassungsschein D/BAM 14727/50AT von Bauer-Südlohn eine Möglichkeit.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 11.06.2015 17:49.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Verpackungen mit trockenen Anhaftungen - UN 3509
[Re: lutbie]
#20589
11.06.2015 18:08
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King_Louie_21
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Hallo zusammen,
@ Thomas: Es muss nicht unbedingt ein BK2-Container sein. Genausogut kann ein Schüttgut-Container oder ein fest verbundener Aufbau gem. 7.3.1.1 b) verwendet werden, der den Vorschriften VC2/AP10 im Abschnitt 7.3.3 entspricht. Das ändert aber nichts an der Forderung nach einer flüssigkeitsdichten, durchstoßfesten, dicht verschlossenen Auskleidung bzw. einem entsprechenden Sack. Die Größe ist sowohl bei BK2 wie auch bei VC2/AP10 nicht begrenzt; der Container darf auch mehr als 10 m³ Volumen aufweisen.
@ Gerald: Die für Altverpackungen verwendeten Verpackungen müssen den Vorschriften P003/IBC08/LP02 in Verbindung mit RR9/BB3/LL1 entsprechen. Bergungsgroßverpackungen sind nicht vorgesehen. Laut Definition in 1.2.1 ist der Einsatz von Bergungsgroßverpackungen beschränkt auf beschädigte, defekte oder undichte Versandstücke bzw., um freigewordenes Gefahrgut aufzunehmen. Vermutlich sind die Bergungsgroßverpackungen auch nicht ganz billig.
Schöne Grüße.
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Re: Verpackungen mit trockenen Anhaftungen - UN 3509
[Re: King_Louie_21]
#20590
12.06.2015 10:52
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Gerald
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Hallo King_Louie, das mit der Bergeverpackung war nur als Hinweis gedacht, da ich nicht weiß, um welche Menge es sich handelt. Die für Altverpackungen verwendeten Verpackungen müssen den Vorschriften P003/IBC08/LP02 in Verbindung mit RR9/BB3/LL1 entsprechen. Gemäß des Zulassungsscheines Nr. D/BAM/ 14727/50AT vom 27.04.2015(zurzeit noch nicht auf der Seite der BAM veröffentlicht) unter Punkt 8 steht: "Die nach der zugelassenen Bauart serienmäßig gefertigten Großverpackungen (LP) sind wie folgt zu kennzeichnen ...50AT/Y/..". Bergungsgroßverpackungen beschränkt auf beschädigte, defekte oder undichte Versandstücke bzw., Im Zulassungsschein Nr. D/BAM/ 14727/50AT steht unter Punkt 6: "Verwendung als Bergungsverpackung für die Beförderung beschädigter, defekter oder undichter Versandstücke mit gefährlichen Gütern, die ausgetreten sind oder verschüttet wurden, um diese zum Zweck der Wiedergewinnung oder Entsorgung zu befördern." Vermutlich sind die Bergungsgroßverpackungen auch nicht ganz billig. Gut ich weiß nicht, was Du darunter verstehst. Von der Verpackung, von welcher ich rede, liegt der Preis bei einer dreistelligen Zahl vor dem Komma.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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P800
von Phillip - 15.05.2025 10:09
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