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Lithium Batterie SV188 = Gefahrgut? #20591 13.06.2015 17:05
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VSPACE Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Definition von Sondervorschriften.
In den AGB von Arriva (alternative zur deutschen Post bei Briefsendungen) steht folgendes:

Ausgeschlossen von der Beförderung sind folgende Sendungen:
[...]
Sendungen, die nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften
befördert werden müssen; in Ausnahmefällen gelten die „Regelungen für die
Postbeförderung von gefährlichen Stoffen“; § 410 HGB bleibt hiervon unberührt,

Frage 1: Ist eine Sendung, die nach SV 188 transportiert wird per Definition auch ein Gefahrgut? (Meine Vermutung: Nein)
Frage 2: Wird eine Sendung die nach SV 188 transportiert wird "nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften" befördert? Oder ist es durch Anwendung der Sondervorschrift eben kein Gefahrgut mehr und unterliegt somit auch keinen "gefahrgutrechtlichen Vorschriften" mehr?

Danke für Eure Meinungen.

Re: Lithium Batterie SV188 = Gefahrgut? [Re: VSPACE] #20592 13.06.2015 17:49
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Michael,

der Ablauf ist ja immer gleich: Zunächst wird das Gefahrgut klassifiziert, dann wird geprüft ob eine Freistellung für dieses Gefahrgut gilt. In Deinem Fall liegt Gefahrgut vor, das einer der folgenden UN-Nummern zugeordnet ist: UN3090, UN3091, UN3480, UN3481. Gemäß ADR-Zentraltabelle gilt für diese UN-Nummern u.a. die SV 188, die erleichterte Beförderungsbedingungen vorsieht.

Mein Fazit wäre: Auch wenn nach SV 188 befördert wird, so bleibt das beförderte Gut dennoch Gefahrgut im Sinne des § 2 Abs. 1 GGBefG. Darüber hinaus besagt auch die Begriffstimmung in Art. 1 b) ADR, dass unter «gefährlichen Gütern» die Stoffe und Gegenstände zu verstehen sind, deren internationale Beförderung auf der Strasse die Anlagen A und B verbieten oder nur unter bestimmten Bedingungen (hier: SV 188) zulassen.

Die SV 188 ist aus meiner Sicht eine gefahrgutrechtliche Vorschrift. Sie definiert die von den Standardregeln abweichenden Beförderungsbedingungen für die dort beschriebenen Zellen und Batterien.

Somit ist dann auch § 410 Abs. 1 HGB zu beachten, der fordert, dass der Absender den Frachtführer über gefährliches Gut zu informieren hat. Dieser Hinweis kann beispielsweise in Zusammenhang mit der Auftragserteilung erfolgen.

Viele KEP-Dienstleister akzeptieren nach SV 188 verpackte und gekennzeichnete Zellen und Batterien. Falls widersprüchliche Angaben vorliegen, würde ich dies vorab mit dem KEP-Dienstleister abklären. Die von Dir erwähnten Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen lassen jedenfalls die Beförderung gem. SV 188 zu.

Schöne Grüße.

_______________
P.S. Voraussichtlich wird 2017 auch im Binnenland im Unterabschnitt 5.2.1.9 ADR/RID/ADN ein Abfertigungskennzeichen eingeführt, wie es bereits im Luftverkehr üblich ist. Die SV 188 soll entsprechend angepasst werden und der Buchstabe g) gestrichen werden. Für die derzeitige Kennzeichnung soll eine Übergangsfrist bis 31.12.2018 gelten. Fundstelle: ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2015/23/Add.1

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 14.06.2015 21:33.
Re: Lithium Batterie SV188 = Gefahrgut? [Re: King_Louie_21] #20593 13.06.2015 21:26
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Floridacargocat Offline
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Lithiumbatterien als solches sind zu einem "heissen" Thema geworden. Wenn die SV188 zur Anwendung kommt, so bleiben die LiB zwar noch Gefahrgut, aber sie brauchen als solches nicht mehr mit einer Gefahrgutdeklaration ausgestattet zu sein, da sie von den Bestimmungen befreit worden sind. Trotzdem.
Aber im (Luft)Frachtbrief muss immer noch eine Zusatzerklaerung eingefuegt werden (SV188). Und damit werden die Fluglinien mehr als hellhoerig.
In der Mehrzahl aller Vorfaelle mit LiB (zumindest laut DOT/PHMSA) sind LiB falsch bzw. nicht deklariert worden (die Kanadier haben in einer Studie bis zu > als 70% falsch deklarierte Batterien worden).
Es gibt die veroeffentlichten ICAO/IATA country bzw. carrier variations, es gibt aber auch noch zusaetzliche Einschraenkungen (z.B. UPS, FEDEX), wo zu bestimmten Zielorten kein Gefahrgut (inkl. LiB) mehr angenommen wird. Diese Einschraenkungen sind dann auf den spezifischen web pages zu finden (machmal nicht leicht). Mehr und mehr Passagierluftlinien nehmen keine LiB Transporte mehr an. Daher immer die vorgesehene Luftlinie bzw. Spediteur direkt kontaktieren.
Auch in Deutschland wird man mehr und mehr mit dem Thema "gefaelschte Batterien" konfrontiert. Ein Freund von mir hat jetzt die Gewerbeaufsicht und auch den Zoll darauf aufmerksam gemacht.


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