Auftraggeber des Absenders bei Bestellung
#20594
16.06.2015 14:08
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Anonym
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Hallo zusammen,
ich weiß das o. g. Thema wurde schon mehrfach behandelt, aber trotzdem stelle ich folgende Frage:
Wer ist Auftraggeber des Absenders, wenn eine Firma X eine Chemikalie bei einem Händler Y bestellt?
Welche Aufgaben hat die Firma X?
Schon mal im voraus vielen Dank für die Antworten!
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Re: Auftraggeber des Absenders bei Bestellung
[Re: ]
#20595
16.06.2015 14:42
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Gerald
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Hallo tbrusius, Wer ist Auftraggeber des Absenders, In der GGVSEB vom 30.März 2015 (BGBl. I S. 366) gibt es im §2 eine neue Begriffsbestimmung unter der Nummer "10. Auftraggeber des Absenders ist das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als solcher aufzutreten und Gefahrgut selbst oder durch einen Dritten zu versenden;". Welche Aufgaben hat die Firma X? Die Pflichten stehen in der GGVSEB § 17, im ADR gibt es im Kapitel 1.4 den Begriff "Auftraggeber des Absenders" nicht, und dies ist der Grund, dass die Begriffsbestimmung jetzt in der GGVSEB steht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Weitere Information zu - Auftraggeber des Absenders - stehen noch in der RSEB Ziffer 17.1 bis 17.4, aber nur noch bis Ende Juni 2015, da bis dahin die neue RSEB veröffentlicht sein soll.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.06.2015 14:52.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Auftraggeber des Absenders bei Bestellung
[Re: Gerald]
#20596
17.06.2015 07:22
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Anonym
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Vielen Dank für Die schnelle Antwort, leider bin ich noch nicht zufrieden damit, oder ich verstehe es einfach nicht.
Wenn ein metallverarbeitender Betrieb für seine Produktion (Herstellung seiner Ware) z. B. Salzsäure bei einem Großhändler bestellt und die Chemikalie geliefert und vor Ort ausgeladen wird (vom Lieferant / Spediteur), was hat dann der Betrieb zu beachten bzw. welche Angaben muss bei der Bestellung er machen?
Ist der Betrieb dann Auftraggeber des Absenders?
Nochmals vielen Dank für eure Antworten!
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Re: Auftraggeber des Absenders bei Bestellung
[Re: ]
#20597
17.06.2015 07:47
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Gandalf
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Hallo tbrusius, Ist der Betrieb dann Auftraggeber des Absenders? Nein, in diesem Fall (das ist ja der typische Bestellvorgang) wäre er lediglich Empfänger. Gruß Gandalf
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Re: Auftraggeber des Absenders bei Bestellung
[Re: Gandalf]
#20598
18.06.2015 16:32
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Winklhofer
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Servus Gandalf,
wer soll denn dann der Auftraggeber des Absenders sein, wenn es derjenige, der diesen Transportfall auslöst nicht sein soll?
Info: Auch die RSEB 2015 enthält wieder Informationen zu § 17 GGVSEB.
Besten Gruß aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Auftraggeber des Absenders bei Bestellung
[Re: Winklhofer]
#20599
18.06.2015 17:01
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GG1
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Guten Tag Herr Winklhofer,
nun, wenn der Händler frei Haus liefert ist er Absender oder Auftraggeber des Absenders, je nach vertraglicher Vereinbarung mit der Spedition.
Grüße GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 18.06.2015 17:02.
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Re: Auftraggeber des Absenders bei Bestellung
[Re: Winklhofer]
#20600
19.06.2015 07:57
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Gandalf
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Hallo Alfred Winkelhofer, wer soll denn dann der Auftraggeber des Absenders sein, wenn es derjenige, der diesen Transportfall auslöst nicht sein soll? Wenn jeder der bei einem Händler Gefahrgut bestellt automatisch Auftraggeber des Absenders ist, dann wollen wir hoffen, dass die Kontrollorgane nicht auf die Idee kommen, die Pflichten bzw. Verstöße nach § 17 in Verb. mit § 37 (1) Nr. Nr. 3 zu ahnden. Da macht der Staat Milliardeneinnahmen würde ich tippen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: Auftraggeber des Absenders bei Bestellung
[Re: Gandalf]
#20601
19.06.2015 15:29
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Winklhofer
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Servus Gandalf,
das ist ja das Kreuz mit dieser Krücke "Auftraggeber des Absenders". Die Verkehrsträger Luft und See haben hier kein Problem, die haben den "Versender" (= derjenige, der eine Sendung für die Beförderung vorbereitet). Das ist deutlich klarer.
Gruß aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Auftraggeber des Absenders bei Bestellung
[Re: Winklhofer]
#20602
13.07.2015 12:56
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Hagen
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Moin! Es muss ja nicht in jedem Fall einen Auftraggeber des Absenders geben. Das ist ein Konstrukt, wenn z. B. der Produzent eines Gefahrguts eine Spedition beauftragt dafür zu sorgen, dass das Zeug von A nach B kommt. Die Spedition ist Absender, der Produzent ist Auftraggeber. Wenn der Produzent alles selber machen würde, wäre er selbst Absender und einen Auftraggeber gäbe es nicht.
Zur ursprünglichen Frage: Welche Aufgaben hat Firma X? Das hängt davon ab, was X bei Eingang des Gefahrguts macht. Neben Empfänger- können noch Entladerpflichten dazukommen. Gegenüber dem Händler hat X gar keine Gefahrgutpflichten. "Bring mir Säure" reicht vollkommen. Evtl. muss der Fahrer vor Ort in die Entladevorrichtungen eingewiesen werden, falls er selbst entlädt.
Gruß Hagen
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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