Hallo Tom,
wie sagt Radio Eriwan so schön: "Im Prinzip ja, aber ..."
Rechtliche Vorgaben oder Richtlinien gibt es keine, die eine unterschiedliche Kombination von Stecklatten verbieten.
Auf die Wirksamkeit kommt es an. Die Stecklatten sind ja kein eigentliches Ladungssicherungselement, sie halten im wesentlichen die Plane in Form. Darüberhinaus hat der Aufbau noch die Klappen, die schon eher als Ladungssicherungelement gesehen werden können, bzw die formschlüssige Verladung begünstigen.
Aber wie immer kommt es auf die Art der aktuellen Beladung mit Form und Gewichten der Versandstücke an. Danach richtet sich die Entscheidung, ob weiteres und welches Ladungssicherungsmaterial eingesetzt werden muss.