Hallo Zusammen,
ich betrachte derzeit einen interessanten Fall mit extremen Unterschieden zwischen den Gafahrstoffeinstufungen (US-GHS vs EU-GHS) einer 9%igen Essigsäure Lösung unter Betrachtung der Transporteinstufung (49CFR und ADR).
In Europa wird einer Lösung aus 9% Essigsäure (mit diversen Zusätzen die keine Relevanz zur Klassifizierung haben) nach CLP Vorschrift (EU-GHS) als ungefährlich klassifiziert. Da zu diesem Stoff konzentrationsspezifische Grenzwerte vorliegen (<10% ungefährlich).
Das ADR kennt namentlich die Essigsäure erst ab 10%, hier also auch ungefährlich.
Die Klassifizierung in Europa ist nach Gefahrgut- als auch Gefahrstoffrecht ungefährlich.
Nun betrachtet man die Mischung aus amerikanischer Sicht. Keine Konzentrationsspezifischen Grenzwerte sind im HCS (US-GHS), also werden die Standardgrenzwerte für einen Stoff der Klasse: Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A angewendet. 3% ist hier die Grenze. Die Mischung ist also Ätzend, und zwar mit der höchst zu vergeben Stufe (H314). Das 49CFR kennt ebenso Essigsäure (Acetic acid) und sieht eine <10%ige Lösung als ungefährlich an.
Die Klassifizierung in USA ist kein Gefahrgut jedoch höchst ätzend nach Gefahrstoffrecht. Das US-SDB wie auch das Etikett dieser Mischung wären höchst unglaubwürdig mit diesem Wiederspruch zwischen US-GHS und 49CFR.
Existieren irgendwelche Übertragungsgrundsätze die angewendet werden können um die Gefahrstoffklassifizierung "ätzend" zu umgehen? (Klar, ein Test der Mischung, doch dies wäre zu aufwendig)
Oder wäre man in den USA sogar gezwungen die Gefahrgutklassifizierung auf die Gefahrstoffklassifizierung anzupassen?
Gibt es eine Vorschrift in den USA, die konzentrationsspezifische Grenzwerte vorgibt?
Danke und Gruß
Christopher