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RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR
#20725
16.07.2015 12:20
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aw_
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Hallo zusammen, in der alten RSEB, Anlage 2, 2.1 b) ist definiert für welche Maschinen oder Geräte die Befreiung gem. 1.1.3.1. b) anwendbar ist. Nämlich: Buchstabe b) findet nur Anwendung auf Maschinen oder Geräte, soweit sie als Produkte oder überwachungsbedürftige Anlage dem Produktsicherheitsgesetz oder §33 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung oder als Apparate dem Medzinproduktegesetz unterliegen.
In der neuen RSEB findet man Angaben zu diesem Sachverhalt unter 1-1.2 b). Allerdings ist der Hiweis für welche Maschinen das nun gilt nicht mehr vorhanden. Der Hinweis in welchen Fällen die Anwendung NICHT gilt hilft hier nicht wirklich weiter. Ist jetzt die Befreiung anwendbar sobald sich Gefahrgut in einem Gerät oder in einer Maschine befindet, die nicht näher definiert ist? Wie seht ihr das?? gruss..aw
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Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR
[Re: aw_]
#20726
16.07.2015 15:02
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Gerald
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Hallo aw, Allerdings ist der Hiweis für welche Maschinen das nun gilt nicht mehr vorhanden. Sieh mal in die RSEB unter 1.4; 1.4.1 und 1.4.2 nach.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR
[Re: Gerald]
#20727
16.07.2015 15:26
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aw_
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Moin Gerald, das gab es vorher auch schon. Da sind mehr mobile Einrichtungen gelistet. Mir geht es um nicht mobile Maschinen bzw. Geräte. Wie gesagt, vorher war ein Produkt mit Gefahrgut befreit, wenn es z.B. dem ProdG unterliegt. z.B. Druckbehälteranlagen ausser Dampfkesseln - Und nun? Sind diese Produkte es immer noch - und andere <jetzt> auch oder eben nicht mehr <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> gruss..aw
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Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR
[Re: aw_]
#20728
18.07.2015 20:03
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Gerald
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Hallo aw, Mir geht es um nicht mobile Maschinen bzw. Geräte. Das ist mir schon klar. in der alten RSEB, Anlage 2, 2.1 b) ist definiert für welche Maschinen oder Geräte die Befreiung gem. 1.1.3.1. b) anwendbar ist. Nämlich: Nur stimmt Deine Aussage in der alten RSEB, Anlage 2, 2.1 b) nicht, denn es stand nicht in der RSEB, sondern in der GGVSEB, und da steht es jetzt auch noch genau so, wie Du es geschrieben hast. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR
[Re: Gerald]
#20729
20.07.2015 07:45
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aw_
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Danke Gerald, hast mir wieder auf die Sprünge geholfen :-)
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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