Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR #20725 16.07.2015 12:20
Registriert: May 2008
Beiträge: 802
aw_ Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 802
Hallo zusammen,
in der alten RSEB, Anlage 2, 2.1 b) ist definiert für welche Maschinen oder Geräte die Befreiung gem. 1.1.3.1. b) anwendbar ist.
Nämlich:
Buchstabe b) findet nur Anwendung auf Maschinen oder Geräte, soweit sie als Produkte oder überwachungsbedürftige Anlage dem Produktsicherheitsgesetz oder §33 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung oder als Apparate dem Medzinproduktegesetz unterliegen.

In der neuen RSEB findet man Angaben zu diesem Sachverhalt unter 1-1.2 b).
Allerdings ist der Hiweis für welche Maschinen das nun gilt nicht mehr vorhanden. Der Hinweis in welchen Fällen die Anwendung NICHT gilt hilft hier nicht wirklich weiter.
Ist jetzt die Befreiung anwendbar sobald sich Gefahrgut in einem Gerät oder in einer Maschine befindet, die nicht näher definiert ist? Wie seht ihr das??
gruss..aw

Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR [Re: aw_] #20726 16.07.2015 15:02
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,814
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,814
Hallo aw,

Antwort auf
Allerdings ist der Hiweis für welche Maschinen das nun gilt nicht mehr vorhanden.


Sieh mal in die RSEB unter 1.4; 1.4.1 und 1.4.2 nach.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR [Re: Gerald] #20727 16.07.2015 15:26
Registriert: May 2008
Beiträge: 802
aw_ Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 802
Moin Gerald,
das gab es vorher auch schon. Da sind mehr mobile Einrichtungen gelistet.
Mir geht es um nicht mobile Maschinen bzw. Geräte.
Wie gesagt, vorher war ein Produkt mit Gefahrgut befreit, wenn es z.B. dem ProdG unterliegt. z.B. Druckbehälteranlagen ausser Dampfkesseln - Und nun?
Sind diese Produkte es immer noch - und andere <jetzt> auch oder eben nicht mehr <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
gruss..aw

Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR [Re: aw_] #20728 18.07.2015 20:03
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,814
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,814
Hallo aw,

Antwort auf
Mir geht es um nicht mobile Maschinen bzw. Geräte.


Das ist mir schon klar.

Antwort auf
in der alten RSEB, Anlage 2, 2.1 b) ist definiert für welche Maschinen oder Geräte die Befreiung gem. 1.1.3.1. b) anwendbar ist.
Nämlich:


Nur stimmt Deine Aussage
Antwort auf
in der alten RSEB, Anlage 2, 2.1 b)
nicht, denn es stand nicht in der RSEB, sondern in der GGVSEB, und da steht es jetzt auch noch genau so, wie Du es geschrieben hast. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR [Re: Gerald] #20729 20.07.2015 07:45
Registriert: May 2008
Beiträge: 802
aw_ Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 802
Danke Gerald, hast mir wieder auf die Sprünge geholfen :-)


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
alle Gefahrgutfahrerlehrg
änge in einer Woche

von Gerald - 18.04.2024 15:06
UN3257 im Tankcontainer
von Ch.Maier - 18.04.2024 15:05
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3