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RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR #20725 16.07.2015 11:20
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aw_ Offline OP
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Hallo zusammen,
in der alten RSEB, Anlage 2, 2.1 b) ist definiert für welche Maschinen oder Geräte die Befreiung gem. 1.1.3.1. b) anwendbar ist.
Nämlich:
Buchstabe b) findet nur Anwendung auf Maschinen oder Geräte, soweit sie als Produkte oder überwachungsbedürftige Anlage dem Produktsicherheitsgesetz oder §33 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung oder als Apparate dem Medzinproduktegesetz unterliegen.

In der neuen RSEB findet man Angaben zu diesem Sachverhalt unter 1-1.2 b).
Allerdings ist der Hiweis für welche Maschinen das nun gilt nicht mehr vorhanden. Der Hinweis in welchen Fällen die Anwendung NICHT gilt hilft hier nicht wirklich weiter.
Ist jetzt die Befreiung anwendbar sobald sich Gefahrgut in einem Gerät oder in einer Maschine befindet, die nicht näher definiert ist? Wie seht ihr das??
gruss..aw

Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR [Re: aw_] #20726 16.07.2015 14:02
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Gerald Offline
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Hallo aw,

Antwort auf
Allerdings ist der Hiweis für welche Maschinen das nun gilt nicht mehr vorhanden.


Sieh mal in die RSEB unter 1.4; 1.4.1 und 1.4.2 nach.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR [Re: Gerald] #20727 16.07.2015 14:26
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aw_ Offline OP
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Moin Gerald,
das gab es vorher auch schon. Da sind mehr mobile Einrichtungen gelistet.
Mir geht es um nicht mobile Maschinen bzw. Geräte.
Wie gesagt, vorher war ein Produkt mit Gefahrgut befreit, wenn es z.B. dem ProdG unterliegt. z.B. Druckbehälteranlagen ausser Dampfkesseln - Und nun?
Sind diese Produkte es immer noch - und andere <jetzt> auch oder eben nicht mehr <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
gruss..aw

Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR [Re: aw_] #20728 18.07.2015 19:03
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Gerald Offline
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Hallo aw,

Antwort auf
Mir geht es um nicht mobile Maschinen bzw. Geräte.


Das ist mir schon klar.

Antwort auf
in der alten RSEB, Anlage 2, 2.1 b) ist definiert für welche Maschinen oder Geräte die Befreiung gem. 1.1.3.1. b) anwendbar ist.
Nämlich:


Nur stimmt Deine Aussage
Antwort auf
in der alten RSEB, Anlage 2, 2.1 b)
nicht, denn es stand nicht in der RSEB, sondern in der GGVSEB, und da steht es jetzt auch noch genau so, wie Du es geschrieben hast. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: RSEB Anlage 2 - Befreiung 1.1.3.1.b) ADR [Re: Gerald] #20729 20.07.2015 06:45
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aw_ Offline OP
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Danke Gerald, hast mir wieder auf die Sprünge geholfen :-)


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