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Hinweis auf Gewicht bei LQ #21002 07.09.2015 07:24
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Spedi Offline OP
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Guten Morgen,

in Abschnitt 3.4.12 ADR wird gefordert, dass der Absender den Beförderer in nachweisbarer Form über die Bruttomasse "der so zu versendenden Güter" informieren muss. Für mich war das bisher immer das Bruttogewicht der versandfertigen Kiste. Wenn ich jedoch überwiegend ungefährliche Stoffe/Gegenstände verpacke und das Gefahrgut nur einen kleinen Teil des Bruttogewichts der gesamten Kiste ausmacht, dann macht ja eher die Bruttomasse des Gefahrgutes Sinn, da sonst schnell die 8-Tonnen-Kennzeichnungsgrenze (Beförderungseinheit) erreicht ist. Kann man diesen Abschnitt so interpretieren? Wie handhabt ihr das?

Re: Hinweis auf Gewicht bei LQ [Re: Spedi] #21003 07.09.2015 10:08
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aw_ Offline
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Hallo Spedi,
gute Frage - ganz zu schweigen von der 30 kg Grenze pro Versandstück!
So wie ich das verstehe gilt das Bruttogewicht der Kiste, egal was zusätzlich drin ist! Mag sein dass das falsch interpretiert ist, deshalb verpacken wir Gefahrgut separat vom Nicht-Gefahrgut, es sei denn, es handelt sich um ein paar Kleinteile und hauptsache man überschreitet nicht die 30 kg Grenze.

Mal schauen was das Forum noch so hergibt.
grüsse..aw

Re: Hinweis auf Gewicht bei LQ [Re: Spedi] #21004 07.09.2015 10:26
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M.A.T. Offline
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Hallo, Spedi,
da in 3.4.12 ADR der Satz von den "in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern" handelt, kann die im selben Satz genannte Bruttomasse natürlich auch nur die "so zu versendenden Güter" betreffen.
Gruß
M.A.T.

Re: Hinweis auf Gewicht bei LQ [Re: M.A.T.] #21005 07.09.2015 11:56
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Vielen Dank aw und M.A.T. für eure Antworten und Hinweise. Dann stehe ich mit meiner Interpretation ja nicht allein da :-)

Re: Hinweis auf Gewicht bei LQ [Re: Spedi] #21006 08.09.2015 16:49
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

die Quelle ist 3.4.2 ADR ("Die Gesamtbruttomasse des Versandstücks darf 30 kg nicht überschreiten."). Also zählt auch alles, was im Versandstück neben dem Gefahrgut verpackt wird, mit.

Besten Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Hinweis auf Gewicht bei LQ [Re: Spedi] #21007 08.09.2015 17:42
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Wenn ich jedoch überwiegend ungefährliche Stoffe/Gegenstände verpacke und das Gefahrgut nur einen kleinen Teil des Bruttogewichts der gesamten Kiste ausmacht, dann macht ja eher die Bruttomasse des Gefahrgutes Sinn, da sonst schnell die 8-Tonnen-Kennzeichnungsgrenze (Beförderungseinheit) erreicht ist.

Hallo Spedi,

Alfred Winklhofer hat ja bereits die Fundstelle benannt und darauf hingewiesen, dass die Summe der Bruttomassen der Versandstücke gemeint ist, egal wie groß der Gefahrgutanteil im Versandstück ist.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei kleinen Mengen Gefahrgut auschließlich das Gefahrgut in einen zusätzlichen kleinen Karton zu verpacken, der dann die Außeverpackung für die begrenzte Menge bildet. Zusammen mit dem ungefährlichen Rest kann dann ein Packstück hergestellt werden, das die Umverpackung für die begrenzte Menge bildet.

Schritt 1: nur Gefahrgut (Innenverpackung + Außenverpackung) = Versandstück mit LQ-Kennzeichnung
Schritt 2: LQ-Versandstück + Nichtgefahrgut werden zusammen in eine Umverpackung gestellt.

Natürlich muss die Umverpackung dann entsprechend gekennzeichnet werden. Aber auf diesem Weg kann die dem Beförderer mitzuteilende LQ-Menge gering gehalten werden.

Schöne Grüße.

Re: Hinweis auf Gewicht bei LQ [Re: King_Louie_21] #21008 09.09.2015 07:41
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aw_ Offline
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Hallo King Louie,

Antwort auf
Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei kleinen Mengen Gefahrgut auschließlich das Gefahrgut in einen zusätzlichen kleinen Karton zu verpacken, der dann die Außeverpackung für die begrenzte Menge bildet. Zusammen mit dem ungefährlichen Rest kann dann ein Packstück hergestellt werden, das die Umverpackung für die begrenzte Menge bildet.


Einfach mal ein Beispiel aus der Praxis: So haben wir das auch schon gemacht, aber hat letztendlich auch wieder zu Diskussionen geführt, da man das ja nicht prüfen oder sehen kann.
Natürlich kann man wie o.g. argumentieren, auch wenn es dann eingesehen wird, aber die Ware ist trotzdem erstmal stehen geblieben was natürlich problematisch ist. Somit lassen wir das, bzw. wir überschreiten nicht die 30 kg Brutto
gruss..aw


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