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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel? [Re: Kalle] #21093 24.09.2015 15:33
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Da ja nicht bekannt ist, wieviel EtOH enthalten ist, [...] lassen sie die Ware nicht durch.

Die Angabe der Konzentration ist zulässig, siehe Unterabschnitt 3.1.3.2 ADR: "Darüber hinaus darf nach der Grundbeschreibung des Gemisches oder der Lösung auch die Konzentration des Gemisches oder der Lösung angegeben werden, z.B. «ACETON, LÖSUNG, 75 %".

Schöne Grüße.

Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel? [Re: King_Louie_21] #21094 24.09.2015 16:05
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3.1.2.1 Die offizielle Benennung für die Beförderung ist derjenige Teil der Eintragung, der die Güter in Kapitel 3.2 Tabelle A am genauesten beschreibt...

3.1.3.2 Eine Lösung oder ein Gemisch, die/das den Klassifizierungskriterien des ADR/RID ent­spricht und nur einen in Kapitel 3.2 Tabelle A namentlich genannten überwiegenden Stoff und einen oder mehrere nicht dem ADR/RID unterliegende Stoffe und/oder Spuren eines oder mehrerer in Kapitel 3.2 Tabelle A namentlich genannter Stoffe enthält, ist der UN-Nummer und der offiziellen Benennung für die Beförderung des in Kapitel 3.2 Tabelle A genannten überwiegenden Stoffes zuzuordnen, es sei denn:...

Neben den von King Louie zitierten Absatz ist außerdem zu sagen, dass es UN 1170 als Ethanol und als Ethanol Lösung gibt. Wenn Ethanol der einige gefährliche Inhaltsstoff im Sinne der Gefahrgutvorschriften ist, ist UN 1993 falsch. Wenn es nicht der einzige gefährliche Inhaltsstoff ist, musst du als technischen Namen in der Klammer auch noch weitere Gefahrgüter neben dem Ethanol aufführen.

UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (ETHANOL LÖSUNG) ist falsch klassifiziert, weil es eine genauere Eintragung gibt! Es muss die UN 1170 ETHANOL LÖSUNG verwendet werden, gern auch als UN 1170 ETHANOL LÖSUNG XX%.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 24.09.2015 16:08.
Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel? [Re: DJSMP] #21095 25.09.2015 10:27
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Kalle Offline OP
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Gehen wir mal davon aus, dass die UN1993 richtig ist (ich sagte ja schon, es ist ein komplexes Gemisch mit mehr als 20 Inhaltsstoffen. Darin sind mehrere Gefahrauslöser enthalten, unter anderem auch Ethanol in geringer, aber zur Nennung ausreichender Menge - ungefähr 3%.)
Könnte man dann auch UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN 50%, ETHANOL 3%)schreiben? Also die Menge mit angeben?
Die Summenformel ausschließlich anstelle von "ETHANOL" anzuwenden (denn für C2H5OH gibt es ja keinen anderen Stoff) ist also gänzlich inakzeptabel?

Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel? [Re: Kalle] #21096 16.10.2015 13:35
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Hagen Offline
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Dass die Summenformel nicht geht, wurde ja nun hinreichend erläutert. Aber evtl. muss Ethanol gar nicht genannt werden. Es reicht EIN Gefahrauslöser, und zwar der für die Gefahreigenschaft relevanteste Stoff. Was relevant ist, ergibt sich aus Konzentration und in diesem Fall Flammpunkt. Bei 3 % würde ich Ethanol für nicht allzu relevant halten, es sei denn alles andere ist noch weniger.

In der Schreibweise C2H5OH ist die Summenformel tatsächlich eindeutig, aber C2H6O, was ja die gleiche Art und Anzahl von Atomen enthält, gibt es auch: Dimethylether.
Gruß
Hagen

Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel? [Re: Kalle] #21097 27.10.2015 12:40
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DJSMP Offline
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Gehen wir mal davon aus, dass die UN1993 richtig ist (ich sagte ja schon, es ist ein komplexes Gemisch mit mehr als 20 Inhaltsstoffen. Darin sind mehrere Gefahrauslöser enthalten, unter anderem auch Ethanol in geringer, aber zur Nennung ausreichender Menge - ungefähr 3%.)
Könnte man dann auch UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN 50%, ETHANOL 3%)schreiben? Also die Menge mit angeben?
Die Summenformel ausschließlich anstelle von "ETHANOL" anzuwenden (denn für C2H5OH gibt es ja keinen anderen Stoff) ist also gänzlich inakzeptabel?


Ich würde in diesem Fall entweder

UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (ENTHÄLT DIPENTEN 50%, ETHANOL 3%) oder


UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN 50%, ETHANOL 3% LÖSUNG)

verwenden.

Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel? [Re: DJSMP] #21098 28.10.2015 08:39
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aw_ Offline
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Ich würde in diesem Fall entweder

UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (ENTHÄLT DIPENTEN 50%, ETHANOL 3%) oder


UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN 50%, ETHANOL 3% LÖSUNG)

verwenden.


Würde hier nicht einfach reichen:
UN1993 - ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN, ETHANOL)

Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel? [Re: aw_] #21099 28.10.2015 15:26
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Servus aw,

das sehe ich auch so.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel? [Re: aw_] #21100 03.11.2015 11:51
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DJSMP Offline
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Würde hier nicht einfach reichen:
UN1993 - ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN, ETHANOL)


Er wollte die Prozente angeben und da spricht nichts dagegen. Zu ENTHÄLT und LÖSUNG habe ich ja geschrieben, dass ich das persönlich so machen würde. Das liegt daran, dass beide Stoffe eine Einzeleintragung in der Gefahrgutliste haben. Im IATA-Buch steht drin: ist es ratsam, sie hinzuzufügen . Das ADR sagt nur dürfen ebenfalls verwendet werden .

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