Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Kalle]
#21093
24.09.2015 15:33
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King_Louie_21
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Da ja nicht bekannt ist, wieviel EtOH enthalten ist, [...] lassen sie die Ware nicht durch. Die Angabe der Konzentration ist zulässig, siehe Unterabschnitt 3.1.3.2 ADR: "Darüber hinaus darf nach der Grundbeschreibung des Gemisches oder der Lösung auch die Konzentration des Gemisches oder der Lösung angegeben werden, z.B. «ACETON, LÖSUNG, 75 %". Schöne Grüße.
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: King_Louie_21]
#21094
24.09.2015 16:05
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DJSMP
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3.1.2.1 Die offizielle Benennung für die Beförderung ist derjenige Teil der Eintragung, der die Güter in Kapitel 3.2 Tabelle A am genauesten beschreibt...
3.1.3.2 Eine Lösung oder ein Gemisch, die/das den Klassifizierungskriterien des ADR/RID entspricht und nur einen in Kapitel 3.2 Tabelle A namentlich genannten überwiegenden Stoff und einen oder mehrere nicht dem ADR/RID unterliegende Stoffe und/oder Spuren eines oder mehrerer in Kapitel 3.2 Tabelle A namentlich genannter Stoffe enthält, ist der UN-Nummer und der offiziellen Benennung für die Beförderung des in Kapitel 3.2 Tabelle A genannten überwiegenden Stoffes zuzuordnen, es sei denn:...
Neben den von King Louie zitierten Absatz ist außerdem zu sagen, dass es UN 1170 als Ethanol und als Ethanol Lösung gibt. Wenn Ethanol der einige gefährliche Inhaltsstoff im Sinne der Gefahrgutvorschriften ist, ist UN 1993 falsch. Wenn es nicht der einzige gefährliche Inhaltsstoff ist, musst du als technischen Namen in der Klammer auch noch weitere Gefahrgüter neben dem Ethanol aufführen.
UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (ETHANOL LÖSUNG) ist falsch klassifiziert, weil es eine genauere Eintragung gibt! Es muss die UN 1170 ETHANOL LÖSUNG verwendet werden, gern auch als UN 1170 ETHANOL LÖSUNG XX%.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 24.09.2015 16:08.
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: DJSMP]
#21095
25.09.2015 10:27
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Kalle
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Gehen wir mal davon aus, dass die UN1993 richtig ist (ich sagte ja schon, es ist ein komplexes Gemisch mit mehr als 20 Inhaltsstoffen. Darin sind mehrere Gefahrauslöser enthalten, unter anderem auch Ethanol in geringer, aber zur Nennung ausreichender Menge - ungefähr 3%.) Könnte man dann auch UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN 50%, ETHANOL 3%)schreiben? Also die Menge mit angeben? Die Summenformel ausschließlich anstelle von "ETHANOL" anzuwenden (denn für C2H5OH gibt es ja keinen anderen Stoff) ist also gänzlich inakzeptabel?
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Kalle]
#21096
16.10.2015 13:35
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Hagen
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Dass die Summenformel nicht geht, wurde ja nun hinreichend erläutert. Aber evtl. muss Ethanol gar nicht genannt werden. Es reicht EIN Gefahrauslöser, und zwar der für die Gefahreigenschaft relevanteste Stoff. Was relevant ist, ergibt sich aus Konzentration und in diesem Fall Flammpunkt. Bei 3 % würde ich Ethanol für nicht allzu relevant halten, es sei denn alles andere ist noch weniger.
In der Schreibweise C2H5OH ist die Summenformel tatsächlich eindeutig, aber C2H6O, was ja die gleiche Art und Anzahl von Atomen enthält, gibt es auch: Dimethylether. Gruß Hagen
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: Kalle]
#21097
27.10.2015 12:40
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DJSMP
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Gehen wir mal davon aus, dass die UN1993 richtig ist (ich sagte ja schon, es ist ein komplexes Gemisch mit mehr als 20 Inhaltsstoffen. Darin sind mehrere Gefahrauslöser enthalten, unter anderem auch Ethanol in geringer, aber zur Nennung ausreichender Menge - ungefähr 3%.) Könnte man dann auch UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN 50%, ETHANOL 3%)schreiben? Also die Menge mit angeben? Die Summenformel ausschließlich anstelle von "ETHANOL" anzuwenden (denn für C2H5OH gibt es ja keinen anderen Stoff) ist also gänzlich inakzeptabel? Ich würde in diesem Fall entweder UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. ( ENTHÄLT DIPENTEN 50%, ETHANOL 3%) oder UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN 50%, ETHANOL 3% LÖSUNG) verwenden.
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: DJSMP]
#21098
28.10.2015 08:39
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aw_
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Ich würde in diesem Fall entweder
UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (ENTHÄLT DIPENTEN 50%, ETHANOL 3%) oder
UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN 50%, ETHANOL 3% LÖSUNG)
verwenden.
Würde hier nicht einfach reichen: UN1993 - ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN, ETHANOL)
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: aw_]
#21099
28.10.2015 15:26
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Winklhofer
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Servus aw,
das sehe ich auch so.
Gruß aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: n.a.g. Bezeichnung - Name oder Summenformel?
[Re: aw_]
#21100
03.11.2015 11:51
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Würde hier nicht einfach reichen: UN1993 - ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (DIPENTEN, ETHANOL)
Er wollte die Prozente angeben und da spricht nichts dagegen. Zu ENTHÄLT und LÖSUNG habe ich ja geschrieben, dass ich das persönlich so machen würde. Das liegt daran, dass beide Stoffe eine Einzeleintragung in der Gefahrgutliste haben. Im IATA-Buch steht drin: ist es ratsam, sie hinzuzufügen . Das ADR sagt nur dürfen ebenfalls verwendet werden .
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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