Hallo Torsten,
Um nun aber einen einheitlichen Prozess abbilden zu können hätte ich vor prinzipiell alle Artikel der Klasse 3 (die Voraussetzungen für LQ sind gegeben) mit dem LQ-Mark nach 7.1.4.2 zu bezetteln, anstatt mit dem Klasse 3 Label.
wird das von den Fluggesellschaften akzeptiert - hat dazu schon jemand Erfahrungen?
Der Versand als Begrenzte Menge per Luft unterscheidet sich enorm von dem per ADR / IMDG. Dazu ein paar Anmerkungen wie folgt:
1. Die Mengengrenzen zwischen den Verkehrsträgern sind unterschiedlich, s. 'Blaue Liste' Spalte H.
2. Die zusätzlichen Anforderungen der Verpackungsanweisungen (Y) müssen eingehalten werden.
3. Viele Airlines akzeptieren LQ nicht, siehe dazu 2.8.3 und 2.8.4.
4. Der LQ Label alleine reicht bei Luftfracht nicht aus, sondern muss zusätzlich zu den sonst geforderten Angaben angebracht sein, siehe 2.7.7.1
5. 2.7.8 verlangt die volle Dokumentation.
Somit reicht es nicht aus, ein Packstück nach IMDG für den Versand per Luft zu benutzen. Falls der Verpacker nach 1.3 IMDG geschult ist, muss zusätzlich mindestens eine Schulung nach IATA-DGR PK1 obendrauf..
Gruss..aw