vor kurzen ist mir ein IBC mit UN 1202 aufgefallen, bei welchen noch der Gefahrzettel 3 ohne Nummer der Klasse in der unteren Ecke nach Absatz 5.2.2.2.1.1 angebracht war. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Meines Wissens ist das aber seit 1997 (bin mir nicht ganz sicher) vorgeschrieben. Ist als Datei beigefügt.
Von den Fristen nach 6.5.4.4.1 und 6.5.4.4.2 wollen wir gar nicht reden! Kann ja sein das der Unterabschnitt 1.1.3.1 c) genutzt wird.
vor kurzen ist mir ein IBC mit UN 1202 aufgefallen, bei welchen noch der Gefahrzettel 3 ohne Nummer der Klasse in der unteren Ecke nach Absatz 5.2.2.2.1.1 angebracht war. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Meines Wissens ist das aber seit 1997 (bin mir nicht ganz sicher) vorgeschrieben. Ist als Datei beigefügt.
Von den Fristen nach 6.5.4.4.1 und 6.5.4.4.2 wollen wir gar nicht reden! Kann ja sein das der Unterabschnitt 1.1.3.1 c) genutzt wird.
Bei Anwendung 1.1.3.1.c) dürfte das aber nur ein IBC mit max. 450 L sein. Und dann würde ich bei Anwendung dieser Freistellung alle die Kennzeichnung entfernen. Ansonsten führt das sicher zu Problemen.
Jaja, die Bauunternehmen. Wir haben doch nur (Achtung schlimmes Wort!) MINDERMENGEN!
Bei Anwendung 1.1.3.1.c) dürfte das aber nur ein IBC mit max. 450 L sein.
Stimmt nicht ganz, denn in 1.1.3.1 c) steht ".... in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, ..."
Das bedeutet, die Verpackung kann größer sein, aber die Menge darf 450 l nicht überschreiten. Eine kleine Einschränkung gibt aber noch, "...die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten." Was z.b. bei Benzin UN 1203 zur Folge hat maximal nur 333 Liter.
@ Alex,
Antwort auf
Gem. 5.2.2.2.2 Gefahrzettel Klasse 3 muss die '3' in die untere Ecke.
Das war mir schon klar. Nur eben seit wann ist das im ADR so geregelt bzw. stimmt meine Jahreszahl 1997?
Gem. 5.2.2.2.2 Gefahrzettel Klasse 3 muss die '3' in die untere Ecke.
Das war mir schon klar. Nur eben seit wann ist das im ADR so geregelt bzw. stimmt meine Jahreszahl 1997?
Hab mich schon gewundert <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Das älteste was ich kenne ist aus 2001. Bin somit raus <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Re: IBC mit Gefahrzettel
[Re: aw_]
#2126509.11.201509:55
bei Gefahrzettel Nr. 3 ist es in der Tat erst seit 2001 vorgeschrieben, die Zahl "3" in der unteren Ecke anzubringen. Bei etlichen anderen Gefahrzetteln ist es allerdings schon deutlich länger vorgeschrieben. Zum Gefahrzettel und der Kennzeichnung im Zusammenhang mit 1.1.3.1 c) noch ein kleines Bildschmankerl aus Kempten. Ob jetzt Dieselkraftstoff oder Benzin enthalten ist, weiß vermutlich nur der Nutzer dieser Kanister. Nach Anlage 2 Nr. 2.1 c) bb) GGVSEB müssen ja lediglich die allgemeinen Verpackungsvorschriften eingehalten werden. Eine Bezettelung ist dabei im Grundsatz keine erforderlich. Die CLP-VO gilt aber, so dass wohl vermutet werden kann, dass Benzin drin ist. Vielleicht???
Eine Bezettelung ist dabei im Grundsatz keine erforderlich.
Moin Alfred, danke für das 'Schmankerl'. Merkwürdigerweise wurde Ende 2011 ein Transport gem. 1.1.3.1.c) mit unkenntlichem Gefahrzettel der Klasse 2 mit Euro 500,- bebußt mit der Begründung eine unzureichende Bezettelung wäre nur erlaubt wenn der Transport gem. 4.1.6.10 durchgeführt wird oder wenigstens die Gefahrstoffmarkierung hätte vorhanden sein müssen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> gruss..aw