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Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: felixaustria] #21311 24.11.2015 10:29
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Guten Morgen DJSPM!

Du hast natürlich Recht, dass es einige sogenannte "Gummiparagraphen" gibt und dementsprechend für die Justiz Interpretationsspielraum bietet. Aber glaub mir, ich darf mein ganzes Leben hier zuhause sein - und ich genieße es in vollen Zügen.

Dass Deutschland eher dafür bekannt ist dass es eben nach Punkt und Beistrich geht hat natürlich Vorteile.
Dass es in Österreich nicht so genau abgeht hat auch seine Vorteile.
Und dass es in Italien gar nicht funktioniert macht sie auch wieder liebenswert.

Ich denke wir sollten mehr auf die verschiedenen Regionen in Europa achten und die "Eigenheiten" schätzen.

Schöne Grüße aus dem Süden.


Du könntest jetzt aber nochmal Licht ins Dunkel bringen, ob in Österreich auch die "Gefahrpunkte" anstelle der Mengen je Beförderungskategorie im Beförderungspapier angegeben werden dürfen und wo das steht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: DJSMP] #21312 24.11.2015 11:10
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Du könntest jetzt aber nochmal Licht ins Dunkel bringen, ob in Österreich auch die "Gefahrpunkte" anstelle der Mengen je Beförderungskategorie im Beförderungspapier angegeben werden dürfen und wo das steht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


OK, hab es selbst gefunden.:
Gefahrguttransport - Vollzugserlass 2007

"""
5.4.1.1.1 Allgemeine Angaben im Beförderungspapier
[...]
lit. f
[...]
3. Bei beabsichtigter Anwendung der Freistellung in 1.1.3.6 ist die Gesamtmenge gemäß Bem. zu lit. f anstelle der Gesamtmenge gemäß lit. f anzugeben. Dabei kann auf die Angabe einer Maßeinheit verzichtet werden. Die Höchstmenge der einzelnen Beförderungskategorien bemisst sich nämlich nach unterschiedlichen Größen. Der Verdeutlichung dienende zusätzliche Angaben wie z.B. "Beförderungskategorie", "Menge gemäß Fußnote a", Zwischensummen und die gesamte Berechnung gemäß 1.1.3.6.4 sind jedoch zulässig.
"""

Heisst aber für mich, dass man in Österreich die Gefahrpunkte zwar zusätzlich zu den Mengen je Beförderungskategorie angeben , aber die Gefahrpunkte nicht allein anstatt der Mengen darf.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 26.11.2015 08:55.
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