Du könntest jetzt aber nochmal Licht ins Dunkel bringen, ob in Österreich auch die "Gefahrpunkte" anstelle der Mengen je Beförderungskategorie im Beförderungspapier angegeben werden dürfen und wo das steht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
OK, hab es selbst gefunden.:
Gefahrguttransport - Vollzugserlass 2007
"""
5.4.1.1.1 Allgemeine Angaben im Beförderungspapier
[...]
lit. f
[...]
3. Bei beabsichtigter Anwendung der Freistellung in 1.1.3.6 ist die Gesamtmenge gemäß Bem. zu lit. f anstelle der Gesamtmenge gemäß lit. f anzugeben. Dabei kann auf die Angabe einer Maßeinheit verzichtet werden. Die Höchstmenge der einzelnen Beförderungskategorien bemisst sich nämlich nach unterschiedlichen Größen.
Der Verdeutlichung dienende zusätzliche Angaben wie z.B. "Beförderungskategorie", "Menge gemäß Fußnote a", Zwischensummen
und die gesamte Berechnung gemäß 1.1.3.6.4 sind jedoch zulässig. """
Heisst aber für mich, dass man in Österreich die Gefahrpunkte zwar zusätzlich zu den Mengen je Beförderungskategorie angeben , aber die Gefahrpunkte nicht allein anstatt der Mengen darf.