Guten Tag zusammen. Ich brauche mal etwas Unterstützung bei einem schwierigen Sachverhalt. Ein Traktor (30km/h) zieht einen leeren, ungereinigten Baustellentankanhänger (600l Fassungsvermögen) zu einer Tankstelle und möchte ihn mit Diesel befüllen. Der Traktor gehört einer Agrargenossenschaft. Diese braucht den Diesel für Generatoren und anderen Arbeitsmaschinen. Im Tank selber sind noch Reste des letzten Füllgutes (Diesel). Keine Kennzeichnung, keine Großzettel etc. am zugfahrzeug und Anhänger. Ist der Anhänger Baujahr 1988 immer noch als Tankanhänger (mit allen rechtlichen Konsequenzen) zu bewerten? Wenn ja, könnte meiner Ansicht nach sich der Fahrer auf keine Freistellung, noch auf die 1000 Punkte Erleichterung berufen. Oder wie seht ihr das?
Re: DDR Baustellentankanhänger für Diesel am Traktor
[Re: GG-Schorsch]
#2181607.04.201618:39
zieht einen leeren, ungereinigten Baustellentankanhänger (600l Fassungsvermögen) zu einer Tankstelle
Freistellung nach ADR 1.1.3.1 c) greift nicht, da kein Versandstück, Großpackmittel (IBC) bzw. Großverpackungen, und dazu kommt noch " Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;"
Freistellung nach ADR 1.1.3.6 (1000 Punkte) greift auch nicht, denn unter Absatz 1.1.3.6.2 steht: "...dürfen sie in Versandstücken in derselben Beförderungseinheit befördert werden, ....", und der Baustellentankanhänger ist nun mal kein Versandstück. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Da spielt das Alter keine Rolle. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Und Vorsicht in der GGVSEB §2 Ziffer 6 gibt es seit 2015 eine neue Begriffsbestimmung zu "Fahrzeug", das kann dann sehr teuer für alle Beteiligten (Fahrer, Beförderer u.ä) werden. Schon bei der Fahrt zur Tankstelle, wird gegen die GGVSEB und das ADR verstoßen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Nachtrag: Im Heft 3/2016 der "Gefährlichen Ladung" auf Seite 6 wird ein ähnlicher Fall, hier ging es um einen Tankbehälter von 1969, beschrieben.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 07.04.201618:55.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: DDR Baustellentankanhänger für Diesel am Traktor
[Re: Gerald]
#2181707.04.201622:10
Sehe ich auch so. Danke für die schnelle Bestätigung. Dachte nur es gibt eine Übergangsregelung oder eine Besitzstandswahrung der alten DDR-Tanks. Gelten da jetzt alle aktuellen Bau- und Prüfungsvorschriften? Dann ist es also ein kennzeichnungspflichtiger Transport auf dem Weg zur Tankstelle. Da kommen eine Menge Verstöße zusammen (z.B. Kennzeichnung, Großzettel, fehlende Ausrüstungen, Begleitpapiere, Beförderungspapier,ungültiger Tank, fehlende Unterweisung etc. ) Da kann man dem Landwirt nur raten den nächsten Transport mit einem Traktor und Anhänger mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25km/h zu machen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />.
Re: DDR Baustellentankanhänger für Diesel am Traktor
[Re: GG-Schorsch]
#2181808.04.201609:43
Hallo, die Übergangsvorschriften auf der Basis des Einigungsvertrages von 1990 sind lange abgelaufen. Die Beförderung unterliegt ganz normal der GGVSEB und dem ADR. Den Ausführungen von Gerald kann ich mich nur anschließen: sehr teuer. Je nach Bundesland könnte es vielleicht noch eine klitzekleine Erleichterung geben, aber das müßte geprüft werden. Gruß M.A.T.
Re: DDR Baustellentankanhänger für Diesel am Traktor
[Re: GG-Schorsch]
#2181908.04.201614:08
hier noch eine Information, denn in der ehemaligen DDR gab es auch Reglungen, wie die Beförderung von gefährlichen Gütern durchzuführen ist.
Und zwar war das die Verordnung über die Gewährleistung des sicheren Transports gefährlicher Güter (VOGT) vom 21.07.1988. Es gab sogar ein "Programm für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter zum Erwerb des Befähigungsnachweises - Transport gefährlicher Güter -." Nähere Angaben zu den Gesetzen/Verordnungen findest Du in der Datei im Anhang.
In der "Gefährlichen Ladung" Heft 08/2005 stand ein Beitrag von Herrn Ridder in welchen auf die Gefahrgutfahrerschulung in der ehemaligen DDR verwiesen wird.
Und in der "Gefahrgut Profi" Heft 2/2015 stand ein Beitrag von Herrn Klaus Geipel zum Thema "Eine historische Betrachtung zur Gefahrgutfahrerschulung", hier wurde ebenfalls auf das Schulungssystem der ehemaligen DDR eingegangen.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 08.04.201614:15.
DDR Baustellentankanhänger für Diesel am Traktor
[Re: Gerald]
#2182008.04.201614:29
noch einfacher wäre es aus Sicherheitsgründen, diesen "Tankanhänger" von 1988 zu verschrotten oder für nicht gefährliche Güter zu verwenden und sich auf dem Markt einen auf einem Anhänger aufgebauten IBC (z. B. Maul-Tank) zu beschaffen, der die Kriterien des ADR erfüllt. Dann müssten keine Krücken mit Kraftfahrzeugen mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten von max. 25 km/h konstruiert werden, um GGSVEB und ADR zu umgehen. Von der Arbeitssicherheit und vom Gewässerschutz reden wir ja in diesem Fällen offensichtlich nicht.
Dann fällt der Bauer aber immer noch unter die 1000 Punkte Regel und müsste Beförderungspapier / Bezettelung und Ausrüstung (2kg Feuerlöscher), Unterweisungspflicht etc. beachten. Sicherlich kein Problem aus unserer Sicht, aber für den Bauern bestimmt äußerst unverständlich. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Dann fällt der Bauer aber immer noch unter die 1000 Punkte Regel ... aber für den Bauern bestimmt äußerst unverständlich.
Und wieso? Trifft die GGVSEB/ADR nur für bestimmte Berufsgruppen zu?? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Ich denke mal nicht, und die Zeiten, wo bestimmte Berufsgruppen befreit oder Ausnahmen haben, sind längst vorbei. Und wenn wir uns mal die Unfälle mit wassergefährdende Stoffe im Jahr 2014 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/08/PD15_315_32311.html ansehen, dann sollte das uns schon zu denken geben.
Ein anderes Beispiel wäre noch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), aber da kann es ja am 22.04.2016 auf 944. Plenarsitzung des Bundesrates eine Lösung geben.
inwieweit bist du mit der Sache betroffen? Das Beste ist, du versucht da gar nicht weiter rum zu rühren. Die Bauern verstehen das sowieso nicht. Ich selbst hatte schon ähnliche Fälle. Selbst in der Verwandschaft werde ich von dieser Berufsgruppe belächelt. BAG und Polizei könnten jetzt im Frühjahr sicher richtig Geld einsammeln.
Die DDR Tanks kannst du alle vergessen. Die sind für Gefahrgut nicht mehr einsetzbar. Die ganzen zitierten Freistellungen des ADR greifen nicht, weil du einen Tank hast und auch eine interne Versorgung des Unternehmens vorliegt. Da kommst du nicht raus. Und warum sollte es im Jahr 2016 noch Übergangsvorschriften geben?
Da hilft nur neu beginnen mit einem kleinen Tankfahrzeug. Ich habe im Kundenkreis bei einer Agrargenossenschaft auch einen IFA W50 mit Tip-Top-ADR-Zulassungsbescheinigung und aufgebautem Tank. Die ALternative wäre, vom Tank wegzugehen und auf IBC umschwenken, wie das bereits beschrieben wurde.
nach meiner Auffassung ist der DDR - Tank keine ADR zugelassene Verpackung, so dass sich die Frage der Freistellung nach 1.1.3.6 gar nicht stellt. Ich würde hier die Agrargenossenschaft als Befüller sehen.
Hätte man den alten DDR - Tank nur stationär betrieben und auf dem Hof befüllt, wäre das ADR nicht betroffen.